Ich habe mir ein Ladenlokal angemietet zu dem es keinen Strohmzähler mehr gab. Nun hat der Vermieter einen Elektriker kommen lassen um einen neuen Zähler zu setzen . Das ganze war innerhalb einer Stunde vom Tisch. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen. Nun meine Frage: Muß ich als Mieter die Kosten für das anbringen übernehmen oder muß der Vermieter die Kosten übernehmen.

der Vermieter ist verpflichtet den Zähler anzubringen..was du zahlst sind die Entgeltkosten für den Zähler..in der Jahresabrechnung..der E-Werke
wenn es ein hauptzähler ist ,dann bezahlst du nichts,wenn es ein Zwischenzähler ist,Dann du,wenn der Vermieter es zahlt ,dann zahlst du es auch
Den Zähler muss natürlich der Vermieter bereitstellen, wo kämen wir dahin wenn wir auch noch die Fenster selbst einbauen müssten :-))

Du zahlst die Leihgebühr und die Stromkosten für den Zähler. Die Montagekosten ist Sache des E-Werks oder Vermieters.

Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat, muss er es auch bezahlen. Wenn Du der Auftraggeber warst, zahlst Du. Ist denn die Rechnung an Dich adressiert? Wenn ja, würde ich den Auftragnehmer informieren, dass das ein Irrtum ist.
Was hast du angemietet eine Wohnung oder ein Ladenlokal. Das ist nämlich ein Unterschied wie Tag und Nacht.