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Wer muß die Kosten tragen wenn in einer neu angemieteten Wohnung kein Stromzähler drin ist?

gefragt von pitje999 am 11.02.2009 um 19:06 Uhr

Ich habe mir ein Ladenlokal angemietet zu dem es keinen Strohmzähler mehr gab. Nun hat der Vermieter einen Elektriker kommen lassen um einen neuen Zähler zu setzen . Das ganze war innerhalb einer Stunde vom Tisch. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen. Nun meine Frage: Muß ich als Mieter die Kosten für das anbringen übernehmen oder muß der Vermieter die Kosten übernehmen.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Februar 2009 19:08
1x
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der Vermieter ist verpflichtet den Zähler anzubringen..was du zahlst sind die Entgeltkosten für den Zähler..in der Jahresabrechnung..der E-Werke


anonym
beantwortet von H2SO4 am 11. Februar 2009 19:09
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wenn es ein hauptzähler ist ,dann bezahlst du nichts,wenn es ein Zwischenzähler ist,Dann du,wenn der Vermieter es zahlt ,dann zahlst du es auch


anonym
beantwortet von Trogir am 11. Februar 2009 19:10
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Den Zähler muss natürlich der Vermieter bereitstellen, wo kämen wir dahin wenn wir auch noch die Fenster selbst einbauen müssten :-))


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 11. Februar 2009 19:10
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Du zahlst die Leihgebühr und die Stromkosten für den Zähler. Die Montagekosten ist Sache des E-Werks oder Vermieters.


schildi
beantwortet von schildi am 11. Februar 2009 19:07
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das könnte eine Streitfrage werden



Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 11. Februar 2009 19:07
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Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat, muss er es auch bezahlen. Wenn Du der Auftraggeber warst, zahlst Du. Ist denn die Rechnung an Dich adressiert? Wenn ja, würde ich den Auftragnehmer informieren, dass das ein Irrtum ist.


holsch
beantwortet von holsch am 11. Februar 2009 19:08
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ichwürde auf den vermieter tippen


marbeja
beantwortet von marbeja am 11. Februar 2009 19:10
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Ich denke das der Vermieter zahlen muß.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. Februar 2009 19:19
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Was hast du angemietet eine Wohnung oder ein Ladenlokal. Das ist nämlich ein Unterschied wie Tag und Nacht.


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