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Wer muss die Fensterrahmen streichen - der Mieter oder der Vermieter?

gefragt von Everybody am 04.08.2009 um 13:21 Uhr

Wie ist das geregelt wenn nichts im Mietvertrag steht: Muss der Mieter oder der Vermieter die Fensterrahmen aus Holz z.B. nach einem Hagelschaden, streichen?

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Recht x 35.222 Mietrecht x 3.889 Gesetz x 2.115 Vermieter x 1.339 Mieter x 727 Hagelschaden x 24

Malkia
beantwortet von Malkia am 5. August 2009 06:15
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Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt.
Steht dazu im Mietvertrag nichts, dann ist das die Sache des Vermieters.


albatros
beantwortet von albatros am 4. August 2009 23:37
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Die Antwort ist relativ einfach: Da im Mietvertrag dazu nichts steht, gilt das was im BGB steht, nämlich dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat. Punkt!


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 4. August 2009 18:27
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Hallo Everybody. Da es sich hier um einen Versicherungsfall handelt, (es sei denn der Mieter ist schuldhaft dafür verantwortlich) hat der Mieter gar nichts machen. Dein Vermieter wird dies ja wohl der Versicherung gemeldet haben. Die Regulierung geht an Deinen Vermieter und dieser kann dann den Schaden beheben.Sollte er den Schaden nicht beheben, so lass Dir das schriftlich geben, damit Du nicht bei Beendigung des MV den Schaden tragen musst. Rede mal mit Deinen Vermieter, vielleicht ist die Sache mit der Versicherung noch im Laufen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 4. August 2009 13:50
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außen ist es immer sache des vermieters.

innen ist er auch dazu verpflichtet, kann es aber durch mietvertrag auf den mieter übertragen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 4. August 2009 13:22
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Innen der Mieter, außen der Vermieter.

Kommentar von Obelhicks am 4. August 2009 13:49

nicht korrekt


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 4. August 2009 13:22
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der vermieter

Kommentar von Obelhicks am 4. August 2009 13:51

nicht immer

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 4. August 2009 14:33

Klaro IMMER der Vermieter! Der z.B. Hagelschaden wird ja wohl kaum innen sein!


anonym
beantwortet von bastelspatz am 18. Dezember 2009 11:14
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Versicherungsschaden wird wie folgt erledigt: Innen und alles was sich in der Wohnung befindet: Dafür ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Wennkeine da ist der Mieter. Außen: Die Gebäudeversicherung des Vermieters. Die muß jeder Hauseingentümer haben. Also, für das Streichen der Fenster außen ist der Vermieter zuständig.


panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 7. August 2009 14:58
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für den aussenanstrich ist der vermieter zuständig und innen,das muß der mieter machen!


anonym
beantwortet von faewi am 6. August 2009 19:03
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Der Vermieter nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


anonym
beantwortet von kunni am 5. August 2009 10:30
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als ich noch zur Miete wohnte, haben wir das so gehandhabt: Vermieter zahlt Farbe und ich streiche das ganze Fenster - deine 5 cm Rahmen schleifen und streichen ist nicht der Rede wert


anonym
beantwortet von Lady5 am 4. August 2009 15:05
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WEnn man mit dem Vermieter spricht es auch vernünftig gemacht wird, kann auch der Mieter das machen. Sollte man ein gutes Verhältnis haben kann man doch sich einigen!


anonym
beantwortet von Milchstrasse am 4. August 2009 13:22
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der vermieter


anonym
beantwortet von Chris1968 am 4. August 2009 13:22
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innen du außen der Vermieter, schließlich bekommt er das Geld von der Versicherung

Kommentar von Simple_avatar1smallKroeger am 4. August 2009 13:23

hagelschaden von innen?

Kommentar von Chris1968 am 4. August 2009 13:23

das hab ich doch bloß allgemein vermerkt

Kommentar von Obelhicks am 4. August 2009 13:51

und ich dachte bei dir steht bei hagel das fenster offen...

Kommentar von Chris1968 am 4. August 2009 17:32

du wirst lachen, dass ist passiert beim Zimmer meiner Tochter, das Zimmer war dann weiß wie Schnee, grins


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