Wie ist das geregelt wenn nichts im Mietvertrag steht: Muss der Mieter oder der Vermieter die Fensterrahmen aus Holz z.B. nach einem Hagelschaden, streichen?

Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt.
Steht dazu im Mietvertrag nichts, dann ist das die Sache des Vermieters.

Die Antwort ist relativ einfach: Da im Mietvertrag dazu nichts steht, gilt das was im BGB steht, nämlich dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat. Punkt!

Hallo Everybody. Da es sich hier um einen Versicherungsfall handelt, (es sei denn der Mieter ist schuldhaft dafür verantwortlich) hat der Mieter gar nichts machen. Dein Vermieter wird dies ja wohl der Versicherung gemeldet haben. Die Regulierung geht an Deinen Vermieter und dieser kann dann den Schaden beheben.Sollte er den Schaden nicht beheben, so lass Dir das schriftlich geben, damit Du nicht bei Beendigung des MV den Schaden tragen musst. Rede mal mit Deinen Vermieter, vielleicht ist die Sache mit der Versicherung noch im Laufen.
außen ist es immer sache des vermieters.
innen ist er auch dazu verpflichtet, kann es aber durch mietvertrag auf den mieter übertragen.

Innen der Mieter, außen der Vermieter.
nicht korrekt
der vermieter
nicht immer
primusvonquack am 4. August 2009 14:33 Klaro IMMER der Vermieter! Der z.B. Hagelschaden wird ja wohl kaum innen sein!
Versicherungsschaden wird wie folgt erledigt: Innen und alles was sich in der Wohnung befindet: Dafür ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Wennkeine da ist der Mieter. Außen: Die Gebäudeversicherung des Vermieters. Die muß jeder Hauseingentümer haben. Also, für das Streichen der Fenster außen ist der Vermieter zuständig.
für den aussenanstrich ist der vermieter zuständig und innen,das muß der mieter machen!
Der Vermieter nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
als ich noch zur Miete wohnte, haben wir das so gehandhabt: Vermieter zahlt Farbe und ich streiche das ganze Fenster - deine 5 cm Rahmen schleifen und streichen ist nicht der Rede wert
WEnn man mit dem Vermieter spricht es auch vernünftig gemacht wird, kann auch der Mieter das machen. Sollte man ein gutes Verhältnis haben kann man doch sich einigen!