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Wer muss das Kindergeld ab 18 Jahren beantragen?

gefragt von wgabauerwgabauer am 21.03.2009 um 11:22 Uhr

Folgendes Problem: Unser Pflegesohn hat seine Ausbildung zum Stahlbetonbauer nicht erfolgreich abgeschlossen und bekommt jetzt die Möglichkeit über eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) eine Ausbildung zu absolvieren. Da er erst 21 Jahre alt ist steht ihm noch Kindergeld und Halbwaisenrente zu. Nun meine Frage: Wer muss das Kindergeld und die Halbwaisenrente beantragen, er selbst, seine leibliche Mutter oder wir?

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Arbeit x 14.522 Ausbildung x 5.388 Kindergeld x 1.138

anonym
beantwortet von Sachse1 am 21. März 2009 11:40
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Erstmal zur Halbwaisenrente: Rechtsgrundlage für die Halbwaisen- udn Waisenrente ist § 48 SGB VI. Zur Dauer der Zahlung ist Folgendes zu sagen: Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei: Schulausbildung oder Berufsausbildung, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres oder Behinderung sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ein Anspruch auf Zahlung der Waisenrente besteht nicht während der Ableistung von Wehrdienst beziehungsweise Zivildienst. Falls der Berechtigte eine Schulausbildung oder Berufsausbildung hierdurch unterbricht, kann die Waisenrente unter Umständen auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Beantragen muss man die Halbwaisenrente bei der Bfa, der Bundesversicherungsanstalt, die für solche Versorgungsbezüge verantwortlich ist.

Kindergeld muss der Kindergeldberechtigte beantragen, auch bei volljährigen Kindern. Wer das bisher war, der ist es auch jetzt noch. Auskünfte zum Kindergeld bekommst Du bei Deiner zuständigen Familienkasse oder beim Arbeitsamt/Arge. Das sind die Zuständigkeitsbereiche.

Wie lange habt Ihr Euren Pflegesohn? Ihr musstet doch sonst vorher auch Kindergeld und Halbwaisenrente beantragen? Daher wundert mich etwas die Unkenntniss zur Antragsstellung.

Kommentar von 6041850e6e0ed1c6b35ebe088b9babe4smallwgabauer am 21. März 2009 12:28

Danke erstmal für die ausführliche Antwort Nun noch zu deiner Frage: Unser Pflegesohn ist mit 7 Jahren zu uns gekommen, weil sein Vater verstorben war und seine Mutter aus psychischen Gründen nicht in der Lage war für die Kinder zu sorgen. Mit 17 Jahren ist er dann zu seiner Mutter zurück und kurz vor Weihnachten letzten Jahres wieder zu uns, weil er mit seiner Mutter und deren Freund nicht zurecht kam. dabei passierte auch siehe: http://www.gutefrage.net/frage/3-mal-durch-die-gesellenpruefung-gerauscht-gibt-es-die-moeglichkeit-auf-eine-wiederholung und http://www.gutefrage.net/frage/selbst-gekuendigt-sperre-beim-arbeitsamt Dadurch, dass der Junge bei uns war, hat das Jungendamt die Halbwaisenrente und das Kindergeld einkassiert als "Unterhaltsbeteiligung", damit von Vater staat nicht soviel Geld bezahlt werden muste, denn die Mutter war und ist zahlungsunfähig.

Kommentar von Sachse1 am 22. März 2009 10:08

Ich verstehe nicht so ganz Deine Kommentierung zu meinem Beitrag. Das Jugendamt kann die Halbwaisenrente und das Kindergeld nicht als Unterhaltsbeteiligung "einziehen", bzw. anrechnen. Das ist nur gesetzlich gegeben bei Unterhaltsvorschusszahlungen durch das Jugendamt, diese werden auch nur geleistet bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres oder wenn davon später Gebrauch gemacht wird, eine insgesamte Dauer von 72 Monaten. Sind diese Zeiten ausgeschöpft bekommt man kein UV mehr. Habt Ihr davon etwas in Anspruch genommen? Da Ihr Euren Pflegesohn mit 7 Haren "bekommen" habt, ist die erste Voraussetzung schon mal weggefallen. Also habt Ihr irgendwann UV beantragt, der nur für 72 Monate / 6 Jahre gezahlt wird / wurde? Die Halbwaisenrente und das Kindergeld wird aber nicht voll angerechnet, dafür gibt es Bestimmungen. Hier ein Link: http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_252.html


killerqueencb
beantwortet von killerqueencb am 21. März 2009 11:26
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am besten mal beim juamt nachfragen - bei leiblichen kindern müssen immer die eltern beantragen und dann können sie es an die kinder abtreten oder gezwungen werden es abtreten zu müssen (bei über 18) - wie war es denn bevor er 18 wurde, wer hat da diese angelegenheiten geregelt???

Kommentar von 93eafa41f41ff53e858632c1eda0057esmallkillerqueencb am 21. März 2009 11:31

die halbwaisenrente er selbst ab dem 18 geburtstag


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. März 2009 20:35
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In einfachen Fällen beantragen die Eltern.

Da es aber hier komlizierter ist, würde ich die Frage bei http://forum.jurathek.de im Forum "Kindergeld und Co." stellen.

Oder auch mal selbst zur Familienkasse hingehen.


curafe
beantwortet von curafe am 21. März 2009 11:26
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frag bei jugendamt nach, die sind zuständig


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 21. März 2009 11:25
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Kindergeld muss seine Mutter beantragen und eine Abzweigungserkläreung unterschreiben(wenn er das Geld bekommen soll) , Halbwaisenrente weis ich leider nicht!


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