gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wer muss das Gartenhaus entfernen?

gefragt von AngeliqueM am 17.07.2009 um 20:41 Uhr

Hallo, ich habe bei Einzug in meine Wohnung ein Gartenhaus übernommen von meinen Nachbarn (im gleichen Haus), die gerade auszogen. Dieses Gartenhaus wurde ohne Genehmigung errichtet, jedoch vom Vermieter geduldet. Für das Gartenhaus, das sehr massiv gebaut ist, mit entsprechender Veranda, habe ich einen kleinen Abschlag bezahlt. Leider ist die Veranda inzwischen marode, bzw. das war sie schon vor meinem Einzug. Ich möchte aus der Wohnung ausziehen. Der Vermieter will nun, dass ich das Gartenhaus entferne bzw. wenigstens die Veranda repariere. Viellleicht war es etwas naiv, dass ich das Gartenhaus übernommen habe, allerdings ist es ja nicht meine Schuld, dass der Vermieter es vorher nicht reklamiert hat. Wie ist denn hier die Rechtslage?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Reparatur (1012)
Gartenhaus (65)
Rückbau (4)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Martin1111 am 17. Juli 2009 21:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist als Mieterin weder für die Enfernung des Gartenhauses, noch für die Reparatur der Veranda zuständig ! Es zählen nur die Vereinbarungen des Mietvertrages.

Kommentar von AngeliqueM am 17. Juli 2009 21:20

Hallo Martin, danke für die schnelle Antwort, aber bist du sicher? Ich habe das Haus ja von einer anderen Mietpartei gegen Zahlungeines Betrags übernommen, mein Vermieter, der sich wohl schon rechtlich informiert hat, meinte, ich sei damit Rechtsnachfolger geworden. Im Mietvertrag steht nur, dass ich den Garten nutzen kann, keine Regelung zum Gartenhaus.

Kommentar von Martin1111 am 17. Juli 2009 21:54

es ist völliger unsinn, dass du nun angeblich ein gartenhaus auf dem grundstück deines vermieters besitzt. dann könntest du es ja auch verkaufen. lasse dich nicht auf diesen blödsinn ein: da es keine mietvertragliche regelung zum gartenhaus gibt, hast du auch keine verpflichtungen !!!


anonym
beantwortet von HoBi06 am 17. Juli 2009 21:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da du das Gartenhaus vom Vormieter übernommen hast,ist dieses dein Eigentum.Wenn der Vermieter nun einen Abriss verlangt bist du dafüt haftbar.Der Vormieter ist durch die Übergabe an dich aus dem Schneider.

Kommentar von Martin1111 am 17. Juli 2009 21:58

dieses ist nicht nachvollziehbar: wenn sie nun angeblich ein gartenhaus auf dem grundstück ihres vermieters besitzt, könnte sie es ja dann auch verkaufen oder selbst vermieten. kein vermieter kann von einem mieter den abriss von gebäuden verlagen.

Kommentar von AngeliqueM am 18. Juli 2009 14:40

Hallo, du und Martin seid da offensichtlich ganz unterschiedlicher Meinung. Martin, generell wäre es ja so, wenn ich das Haus selbst gebaut hätte, dass ich es auch entfernen müsste. Da ich es aber übernommen habe, wie ist da die Rechtslage, das ist mein Problem... Danke, Angelique



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.