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Wer muss Bürgersteig vorm Haus vom Schnee befreien?

gefragt von gagalt am 05.01.2009 um 19:56 Uhr

In einem Mehrfamilienhaus, in dem es keinen Hausmeister oder Putzplan oder so gibt, wer ist dafür zu ständig? Wer muss da machen? Muss der Vermieter dafür sorgen?


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Cortex
beantwortet von Cortex am 5. Januar 2009 19:58
3x
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Das beantwortet der Blick in den Mietvertrag, da steht ganz genau drin, wer Schneeräumungen zu tun hat. Meistens sind es dann die Mieter. Also Ärmel hochgekrempelt.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 5. Januar 2009 19:59

jepp

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:59

DH


skorpion01
beantwortet von skorpion01 am 5. Januar 2009 19:57
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Eigentlich der Vermieter. Wenn man aber ein gutes Verhältnis hat, macht man diese Kleinigkeit aber auch eben selber. Sowas nennt man dann Eigenverantwortung

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:59

DH


Shark
beantwortet von Shark am 5. Januar 2009 19:58
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Die Polizei weist daraufhin hin, dass es die Pflicht der Anwohner ist, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Schneemassen nicht auf die Fahrbahn gelangen und die Autobushaltestellen, die Kanaleinläufe, die Hydranten und andere Einrichtungen öffentlichen Nutzens nicht behindern. Auch muss der Schnee so angehäuft werden, dass das Wasser bei Tauwetter bequem ablaufen kann.

Diese Verpflichtung obliegt den Bewohnern der Häuser, bzw. bei unbebauten Grundstücken dem Eigentümer. Vor öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen müssen die Hausmeister, Pförtner und Wächter oder die für die Verwaltung des Gebäudes verantwortlichen Personen für die Räumung des Schnees und des Streuens wegen Glätte Sorge tragen.

Bei Frostwetter sollte auf die Bürgersteige und die öffentlichen Straßen kein Wasser oder andere Flüssigkeiten, die bei Minustemperaturen Glatteis bilden, ausgeschüttet werden oder ablaufen lassen.

Eiszapfen an Dachgesimsen von öffentlichen - oder Privatgebäuden, die über die öffentliche Fahrbahn, den Bürgersteig, den Gehweg ragen, müssen entfernt werden.

Wer dieser Verordnung nicht nachkommt kann bei Unfällen von der Versicherung zu Erstattung der anfallenden Kosten belangt werden.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:59

DH


anonym
beantwortet von medienDoc am 5. Januar 2009 20:00
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In der Regel wird es vom Vermieter geregelt, denn falls jemand ausrutscht und zu Schaden kommt ist zuallererst ER in der Haftung. Wenn er das nicht regelt und auf die Mieter abwälzt, kann er sich nicht herausreden. Da das Schneeräumen in der Regel auf mehrere Mietparteien nicht klappt, fahren die Mieter meist am besten, wenn eine Firma das übernimmt, es ist nicht allzu teuer, wenn die Länge der Wege gemessen an der Anzahl Einwohner nicht riesig ist.


anonym
beantwortet von antjez am 5. Januar 2009 19:58
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muss ja irgendwie geregelt werden, schon versicherungstechnisch. im mietvertrag kann durchaus die regelung stehen, dass die mieter dafür sorge tragen müssen, dass im winter geräumt wird. wie die das untereinander vereinbaren, ist dann evtl deren sache



anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. Januar 2009 19:58
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Da der Vermieter sicherlich dazu keine Lust hat, kann und wird er diese Arbeit an seine Mieter weiter reichen.


Taraa
beantwortet von Taraa am 5. Januar 2009 19:58
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Der Vermieter muss dafür sorge tragen und evtl.( wenn ihr als Mieter Euch nicht einig seid) einen Hausmeister einstellen den Ihr als Mieter dann zahlen dürft! So einfach ist das!!!


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 5. Januar 2009 20:29
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Soweit ich weiß, muß das vom Vermieter/Eigentümer geregelt werden. Entweder er beauftragt damit einen Hausmeister oder stellt einen Plan auf, wobei alle Mieter des Hauses mal fegen müssen.


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