Karisha am 08.10.2009 um 14:59 Uhr
Hey, ich habe mal eine rechtliche Frage. Und zwar würde ich gern wissen, wer - im Falle einer Scheidung - derjenige ist, der Zahlungen leisten muss? Ist das der, der die Scheidung einreicht, der der mehr Geld verdient oder der, der das höhere Vermögen besitzt? Gibt es dazu eine Regelung?

Wenn das so einfach zu beantworten wäre. Auf jeden Fall hat es nichts damit zu tun, wer die Scheidung einreicht. Danach geht man davon aus, dass jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich sein sollte. Sind Kinder während der Ehe entstanden, wird es natürlich komplizierter. Grundsätzlich muss immer derjenige für den anderen aufkommen, der zahlungsfähiger ist. Aber dazu gibt es x Ratgeber und sehr gute Rechtsanwälte.
Bei einer Scheidung zahlen beide ihren Anwalt. die Gerichtskosten werden durch 2 geteilt.

meinst du unterhaltszahlungen oder die gerichtskosten?
Das Vermögen wird nach Ehevertrag bzw zu gleichen Teilen aufgeteilt (abzüglich dem Anfangsstandbestand vor der Ehe). Damit fühlt sich immer der benachteiligt, der mehr Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat. In DTL ist fast alles geregelt, und garantiert auch das hier