Ich möchte eine neue Wohnung beziehen. Die Fenster, Türen, Heizung, Bad und Toilette müssten renoviert werden. Die Hausverwaltung soll gemeint haben, "der unkomplizierteste Nachmiter bekommt die Wohnung". die jetzige Mieterin meint wenn wir die Wohnung so übernehmen, dann können wir sie haben, ansonsten schaut sie sich weiter um... Geht das? Muss ich in der Wohnung selber alles renovieren. Danke
Wir sind auf die Renovierung und Sanierung von Türen und Fenster spezialisiert und können gerne helfen: http://www.perfecta-fenster.de/wohnungstueren/tueren-renovieren.html
Vereinbaren kann man alles - auch das. Es ist nur schlimm, dass die Wohnungsnot in Gross- städten der westlichen Bundesländer von den Vermietern schamlos ausgenutzt wird, nach dem Motto: entweder du erfüllst unsere Bedingunge oder du kriegst die Wohnung eben nicht. Aber vereinbaren darf man so etwas tatsächlich.
Am Tag der Übergabe der Wohnung sollte diese vom Vermieter istand gesetzt sein. Im Verlauf der Mietzeit sind die Renovierungsfristen im BGB geregelt und somit vom Mieter zu erledigen. Wird die Wohnung unrenoviert übergeben, sollte der Mieter einen Mietnachlass in Höhe der Renovierungskosten vereinbaren!

Man übernimmt doch eine Wohnung, wie gesehen. Dabei hat man doch schon Preis und Leistung abgewogen.
Um später vor ungerechten Nachfordrungen geschützt zu sein, habe ich mir angewöhnt, die Wohnung bei Übernahme detailliert zu fotografieren (evtl. sogar mit Zeugen) und mit Mietvertrag aufzubewahren.
So kann man alte Schäden später beim Auszug nachweisen.
Zum Thema "Wer renoviert?" möchte ich hier keine Stellung beziehen.
Alles was man selbst beschädigt hat muß man erneuern oder ersätzen,anderfalls kann der vermieter sie gerichtlich belangen.In den meisten Fällen wird vom mieter verlangt,die Wände im Bezugszustand wiederher zustellen und die Wohnung besenrein zu verlassen.Es sollte unbedingt einWohnungsübergabebericht mit Zeugen und Fotos erstellt werden,sonst bekommt man großen Ärger.