gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

47 

Wer muss bei einem Umzug die Renovierung durchführen? (Bad,Türen,Fenster,Heizung,Boden,WC?)

gefragt von seeyaa am 02.12.2006 um 19:43 Uhr

Ich möchte eine neue Wohnung beziehen. Die Fenster, Türen, Heizung, Bad und Toilette müssten renoviert werden. Die Hausverwaltung soll gemeint haben, "der unkomplizierteste Nachmiter bekommt die Wohnung". die jetzige Mieterin meint wenn wir die Wohnung so übernehmen, dann können wir sie haben, ansonsten schaut sie sich weiter um... Geht das? Muss ich in der Wohnung selber alles renovieren. Danke


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Renovierungskosten? (22)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von HomerJ08 am 1. September 2008 16:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir sind auf die Renovierung und Sanierung von Türen und Fenster spezialisiert und können gerne helfen: http://www.perfecta-fenster.de/wohnungstueren/tueren-renovieren.html


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. Dezember 2006 23:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vereinbaren kann man alles - auch das. Es ist nur schlimm, dass die Wohnungsnot in Gross- städten der westlichen Bundesländer von den Vermietern schamlos ausgenutzt wird, nach dem Motto: entweder du erfüllst unsere Bedingunge oder du kriegst die Wohnung eben nicht. Aber vereinbaren darf man so etwas tatsächlich.


anonym
beantwortet von Volker am 3. Dezember 2006 13:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am Tag der Übergabe der Wohnung sollte diese vom Vermieter istand gesetzt sein. Im Verlauf der Mietzeit sind die Renovierungsfristen im BGB geregelt und somit vom Mieter zu erledigen. Wird die Wohnung unrenoviert übergeben, sollte der Mieter einen Mietnachlass in Höhe der Renovierungskosten vereinbaren!


radihalle
beantwortet von radihalle am 3. Dezember 2006 15:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man übernimmt doch eine Wohnung, wie gesehen. Dabei hat man doch schon Preis und Leistung abgewogen.
Um später vor ungerechten Nachfordrungen geschützt zu sein, habe ich mir angewöhnt, die Wohnung bei Übernahme detailliert zu fotografieren (evtl. sogar mit Zeugen) und mit Mietvertrag aufzubewahren.
So kann man alte Schäden später beim Auszug nachweisen.
Zum Thema "Wer renoviert?" möchte ich hier keine Stellung beziehen.


anonym
beantwortet von Asbach01 am 14. November 2007 04:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alles was man selbst beschädigt hat muß man erneuern oder ersätzen,anderfalls kann der vermieter sie gerichtlich belangen.In den meisten Fällen wird vom mieter verlangt,die Wände im Bezugszustand wiederher zustellen und die Wohnung besenrein zu verlassen.Es sollte unbedingt einWohnungsübergabebericht mit Zeugen und Fotos erstellt werden,sonst bekommt man großen Ärger.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.