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Wer muss aufpassen?

gefragt von nati123nati123 am 11.07.2009 um 14:04 Uhr

Wer ist eigentlich schuld, wenn meine Kinder Spielkameraden bei uns zu besuchen haben, und den fremden Kindern draußen beim Spielen etwas passiert? Hat man für diese Zeit so eine Art Aufsichtspflicht verletzt, wenn man nicht mit draußen war?


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anonym
beantwortet von tomsmama am 11. Juli 2009 14:06
2x
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Ja, hast du, denn die Eltern geben ihre Kinder für die gewisse Zeit in deine Hände...

Kommentar von Simple_avatar3smallnati123 am 11. Juli 2009 14:07

ist ja krass. gibts es da eine altersgrenze? man kann ja nicht bei zum beispiel 13 jährigen mit dabeistehen.


anonym
beantwortet von Luckkii am 11. Juli 2009 14:05
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Soweit ich weis hat man NUR die aufsichtsplicht für das eigene Kind.


jeffhardygirly
beantwortet von jeffhardygirly am 11. Juli 2009 14:06
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es kommt drauf an wo drausen im garten oder auf dem spielplatz ist es garten dann ja ist es drausen irgendwo und du bist nicht mit gegangen weil die kinder alt genug sind dann nein


Chriskoch
beantwortet von Chriskoch am 11. Juli 2009 14:07
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Ich schätze wenn sie zu dir kommen, und draußen spielen musst du aufpassen, vllt können dich die Eltern der Kinder verklagen, wenn ihnen was gefährliches zustösst?


anonym
beantwortet von appleforever am 11. Juli 2009 14:08
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Ja, kommt aber ganz auf die Lage an wie es passiert. Passieren tut mit einer guten Versicherung aber nichts. lg



Andokai
beantwortet von Andokai am 11. Juli 2009 14:08
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Du hast die Aufsichtspflicht, weil die Eltern ihr Kind in Deine Obhut zum spielen gegeben haben.

Kommentar von Simple_avatar3smallnati123 am 11. Juli 2009 14:09

bis zu welcher altersgrenze denn?

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 11. Juli 2009 20:00

Bis Volljährig, aber irgendwann sind die ja sowieso auf Achse, so ab 14/15. Dann kannst du ja nicht mehr dauernd hinterher rennen


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 11. Juli 2009 14:15
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Eine gute Frage, deren Antworten mich schrecken. Über soetwas habe ich noch nie nachgedacht.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 11. Juli 2009 14:21
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Für Minderjährige, die bei Dir zu Besuch sind, übernimmst Du die Aufsichts- und Fürsorgepflicht in demselben Maß, wie es den Eltern in einer vergleichbaren Situation abverlangt wird. Mit anderen Worten wird Dir, so lange die Besucher in Deiner "Obhut" sind, nicht mehr, aber auch nicht weniger Verantwortung aufgebürdet als den Eltern.


anonym
beantwortet von bmt877 am 11. Juli 2009 14:44
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Nein, so eine "Art Aufsichtspflichtverletzung" liegt nicht vor. Moralisch ist das in meinen Augen etwas anderes.


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