Wer ist eigentlich schuld, wenn meine Kinder Spielkameraden bei uns zu besuchen haben, und den fremden Kindern draußen beim Spielen etwas passiert? Hat man für diese Zeit so eine Art Aufsichtspflicht verletzt, wenn man nicht mit draußen war?
Antworten (9)
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tomsmamatomsmama
Ja, hast du, denn die Eltern geben ihre Kinder für die gewisse Zeit in deine Hände...
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bmt877 Nein, so eine "Art Aufsichtspflichtverletzung" liegt nicht vor. Moralisch ist das in meinen Augen etwas anderes.
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MikeFFMMikeFFM
Für Minderjährige, die bei Dir zu Besuch sind, übernimmst Du die Aufsichts- und Fürsorgepflicht in demselben Maß, wie es den Eltern in einer vergleichbaren Situation abverlangt wird. Mit anderen Worten wird Dir, so lange die Besucher in Deiner "Obhut" sind, nicht mehr, aber auch nicht weniger Verantwortung aufgebürdet als den Eltern.
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kuntzkidskuntzkids
Eine gute Frage, deren Antworten mich schrecken. Über soetwas habe ich noch nie nachgedacht.
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AndokaiAndokai
Du hast die Aufsichtspflicht, weil die Eltern ihr Kind in Deine Obhut zum spielen gegeben haben.
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nati123nati123 bis zu welcher altersgrenze denn?
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AndokaiAndokai Bis Volljährig, aber irgendwann sind die ja sowieso auf Achse, so ab 14/15. Dann kannst du ja nicht mehr dauernd hinterher rennen
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appleforeverappleforever
Ja, kommt aber ganz auf die Lage an wie es passiert. Passieren tut mit einer guten Versicherung aber nichts. lg
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ChriskochChriskoch
Ich schätze wenn sie zu dir kommen, und draußen spielen musst du aufpassen, vllt können dich die Eltern der Kinder verklagen, wenn ihnen was gefährliches zustösst?
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jeffhardygirlyjeffhardygirly
es kommt drauf an wo drausen im garten oder auf dem spielplatz ist es garten dann ja ist es drausen irgendwo und du bist nicht mit gegangen weil die kinder alt genug sind dann nein
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Luckkii Soweit ich weis hat man NUR die aufsichtsplicht für das eigene Kind.
ist ja krass. gibts es da eine altersgrenze? man kann ja nicht bei zum beispiel 13 jährigen mit dabeistehen.