Man hört ja immer, dass die ganz schön viel verdienen. Wer legt die Höhe fest?
Grundlage für die Diäten der Bundestagsabgeorneten ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Nach § 11 (Abgeordnetenentschädigung) orientiert sich die monatliche Höhe an den Bezügen von Richtern bei einem obersten Gerichtshof des Bundes und kommunalen Wahlbeamten auf Zeit.
Zur Zeit betragen die Diäten monatlich 7009 Euro.
Das Vorgehen ist in § 30 (Anpassungsverfahren) festgelegt. Ein neu gewählter Bundestags beschließt innerhalb eines halben Jahres die Höhe mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode. Der Bundestagspräsident macht auf der Grundlage eines Berichtes dazu einen Gesetzesvorschlag.

Leider die Damen und Herren selber.
Nur frage ich mich manchmal, ob die Herrschaften dafür den richtigen Namen gewählt haben, ich dachte immer eine Diät ist zum Abspecken, nicht zum Zunehmen ;-)
na prima - ich habs mir fast gedacht!
Wäre doch nett, wenn Arbeitnehmer das auch könnten!:-)
... die kämen aber wegen Diebstahls, Untreue und/oder Unterschlagung in den Knast
Dann sollten Arbeitnehmer Immunität kriegen!