Wenn in einem Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen anstehen und auch von der Sozialauswahl die Rede ist: Wie leicht kann man mir kündigen? Bin weiblich, verheiratet, Mutter v. 2 Kindern. Stehen Familienväter besser da? Oder heißt es: okay, da sind Kinder, da kann man nicht so einfach kündigen?

Da sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Sihe http://kuerzer.de/QrDAjjbmV Absatz (3)

Kinder ist schonmal gut, wenn sie unter 12 sind noch besser...verheiratet ist wieder nicht so gut, gibt auch Alleinerziehende. So ähnlich schauen die nach. Es gibt feste Punkte, das denkt sich keiner neu aus. Betriebszugehörigkeit wird auch berücksichtigt. Ebenfalls dein Alter. Eventuelle Behinderungen sind auch relevant.
Sind unter 12, allerdings habe ich keine alleinerziehenden Kollegen, die den gleichen Job machen wie ich, ist also schon mal gut.
bitmap am 13. Mai 2008 22:16 Hast du spezielle Knntnisse/Fähigkeiten, die dich für die Firma wichtig machen? Könntest du in anderen Bereichen der Firma ohne großen Fortbildungsaufwand arbeiten?
Deine Stellenwert bei der Sozialauswahl, kann hier keiner sagen, da wir fast keine Hintergrundkenntnisse über dich und die Firma haben.
Das glaube ich schon, dass ich ziemlich vielseitig einsetzbar bin. Aber was macht der Arbeitgeber, wenn zuviele Mitarbeiter wegen ihren Familien nicht gekündigt werden können? Da wird er niemandem auf die Nase binden, dass ich in 2 unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden könnte.
bitmap am 13. Mai 2008 22:30 Irgendeine Auswahl wird er schon treffen. Obs die richtige war, wird er dann erfahren, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dagegen klagt.

Gehe bitte zum Betriebsrat. Der weis genau Bescheid wie es ausgerechnet wird und wo du stehst!
Sowas haben wir nicht, darum frage ich hier.
Zander1961 am 14. Mai 2008 12:35 Dann geh zu deinem Gewerkschaftssekretär, oder habt ihr sowas auch nicht??
Haben wir auch nicht, nein.
Zander1961 am 15. Mai 2008 13:23 Dann wird es Zeit einen BR zu gründen! ;)
Die Sozialauswahl ist in vielen Betrieben Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, besonders, wenn es in dem betroffenen Betrieb keinen Betriebsrat gibt. Grundsätze bei den Entscheidungen sind immer: Männer werden nicht bevorzugt; Verheiratete stehen besser als Ledige (Ausnahme Alleinerziehende), Betriebsangehörige mit Kindern stehen besser als ohne Kinder. Da gibt es einen ganzen Bewertungskatalog in dem auch das Alter und die Betriebszugehörigkeit als wichtig eingestuft werden. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, kann auch bei der Gewerkschaft, welche für den Betriebszweig zutändig ist, nachgefragt werden.