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wer kriegt recht

gefragt von sunny1990 am 27.01.2009 um 21:20 Uhr

Hi leute! mein freund hat bei ebay felgen für sein auto bestellt für 416,10 euro. der verkäufer wollte jetzt aber das wir die felgen 500 euro zahlen sollen,aber wir haben uns geweigert weil der vertrag war ja 416 euro. jetzt mein der typ auch noch das der die felgen auf einmal an einem privat verkäufer verkauf hat. darf der das überhaupt? und wenn wir zum anwalt gehen werden wir dann recht bekommen??? danke

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recht x 35.077 ebay x 5.713

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. Januar 2009 21:20
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Und was hast Du dann von Deinem Recht? Sicher keine Reifen. Melde die Sache Ebay.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 27. Januar 2009 21:21
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Ja, klar ihr hab ja einen Vertrag mit ihm, so was von frech...den würd ich glatt verklagen, auch wenn ich da sonnst nicht so der freund von gleich zum Anwalt rennen bin!

Und meldet das bloß Ebay, falls ihr das noch nicht gemacht habt!


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 27. Januar 2009 21:21
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Sieh das Geschäft als geplatzt an. An E-Bay wenden.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 27. Januar 2009 21:20
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Wendet euch erstmal an Ebay...

Kommentar von FridaGT am 27. Januar 2009 21:21

Das hilft eh nie, habe ich schon dreimal versucht, die kassieren nur Gebühren, kümmern sich im Streitfall aber nie!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 29. Januar 2009 10:07
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Ich würde mich an ebay wenden der Verkäufer MUSS für die in der Auktion erzielten Summe liefern!


samy07
beantwortet von samy07 am 27. Januar 2009 21:25
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Erstens er darf nicht mehr verlangen als wie ihr eingesteigert habt..... so ist Kaufvertrag zu stande gekommen. Jetzt auf einmal Privatverkauft das geht ja gleich gar nicht! Melde es Ebay.... zweitens Hast du schon das Geld gezahlt. Wenn nein dann hast Glück gehabt und brauchst kein Anwalt einschalten. Anderst wäre es wenn das Geld schon überwiesen wäre und ihr die Ware nicht bekommt.


Kautzy
beantwortet von Kautzy am 29. Januar 2009 10:58
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Ja muss er auch. Aber eBay macht nicht deine Rechte geltend sondern mahnt den User lediglich ab.


Kautzy
beantwortet von Kautzy am 29. Januar 2009 05:11
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Genau so ist es. Der Verkäufer muss die Ware zum Auktionspreis liefern. Tut er das nicht macht er sich schadensersatzpflichtig. D.h., wenn er die Felgen schon verkauft hat, muss er die Felgen der gleichen Bauart als Ersatz besorgen, auch wenn ihn die mehr Geld kosten als die anderen. Wenn er das auch nicht macht kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen. Er muss dir dann das Geld zahlen, das nötig ist um die gleichen Felgen zu kaufen. Der Anwalt kostet dich übrigens nichts, weil du Prozesskostenhilfe bekommst und der Unterlegene vor Gericht die Kosten der Verhandlung, seine Auslagen und auch deine Auslagen aufgebrummt bekommt. Also scheu dich nicht davor, dein Recht geltend zu machen.


anonym
beantwortet von tommib am 27. Januar 2009 21:53
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Hart auf hart : den Verkäufer auffordern die Ware zu liefern, Anwalt einschalten, andere Angebote für die Felgen einholen, auf Schadenersatz klagen, wenn er nicht liefert.

Habe ich alles durch und würde es wieder tun.

Trotzdem liebe ich Ebay.

Gruß Tommi


anonym
beantwortet von Moaxl am 27. Januar 2009 21:28
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einfach nicht zahlen soo eine frechheit


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