jackian am 11.03.2009 um 20:09 Uhr
wer, wann und warum kriegt das? automatisch oder mus sman beantragen?
Mußt Du Kinder haben.
Mußt Du Kindergeld für kriegen.
Und dann kommt das schon. Irgendwann von alleine.

mit dem Kindergeld zusammen - aber denn nun genau ??
jackian am 11. März 2009 20:14 Den einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind erhalten viele Familien erst im April. Das bestätigte ein Sprecher des Bundeszentralamts für Steuern. Der Kinderbonus, der in den meisten Fällen mit dem Kindergeld ausbezahlt wird, ist Teil des zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Das Paket war vor zweieinhalb Wochen nach Zustimmung des Bundesrates endgültig verabschiedet worden. Nun kommt es bei der Auszahlung aber zu bürokratischen Verzögerungen: Erst wurde das Gesetz vergangene Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Und erst danach konnten die Details zur Einzelanweisung an die 16 000 Familienkassen verschickt werden. Für viele Familien kommt deshalb eine Auszahlung im März zu spät. Dies dürfte auch für die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten, die Kindergeld und Bonus mit dem Gehalt erhalten
Pinje am 11. März 2009 20:42 vielen Dank !!! Jetzt weiss ich doch endlich es mal ganz genau
1.) Für jedes Kindergeldberechtigte Kind wird spätestens im April 2009 ein Kindergeldbonus in Höhe von 100,00 Euro von der Familienkasse automatisch und ohne weiteren Antrag gezahlt.
2.) Bei der ARGE gibts im August auch noch einmal für alle Leistungsempfänger von ALG 2 jeweils 100,00 Euro pro Kind in der Bedarfsgemeinschaft, wenn es zur allgemeinbildenden Schule geht und die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat.
Achtung! Die Leistung sollte konkret spätestens im Juli beantragt werden (möglichst Schulbescheinigung beifügen).
Grundlage: § 24a SGB II

man bekommt pro kind vom staat 100 euro müsste eig schon überwiesen worden sein

Erkundige dich bei der ARGE!!!
nein, bei der Familienkasse
Bei der ARGE gibts aber im August auch noch einmal für alle Leistungsempfänger von ALG 2 jeweils 100,00 Euro pro Kind in der Bedarfsgemeinschaft, wenn es zur allgemeinbildenden Schule geht und die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat.
Achtung! Die Leistung sollte konkret spätestens im Juli beantragt werden (möglichst Schulbescheinigung beifügen).
Grundlage: § 24a SGB II
jackian am 11. März 2009 20:12 warum wenns doch gutefrage.net gibt lach ausserdem solls ja net für mich sein, sondern so aus neugier
lach, wat ne süsse antwort