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Wer konrolliert die vielen Waldwege auf Gefahren für Spaziergänger?

gefragt von aktie100 am 17.11.2008 um 10:44 Uhr

Wer ist dafür verantwortlich und wer kümmert sich um solche Waldwege?!


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 17. November 2008 10:45
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Der Förster kümmert sich.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 10:47

nein.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 17. November 2008 10:54

Eigentlich jein: das staatliche oder private Forstamt hält sich seine Wege in Schuss, damit es an seine Waldstücke kommt. Private Waldbesitzer sollten eigentlich auch darauf achten, müssen es aber nicht, weil es keine öffentlichen Wege sind.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 17. November 2008 10:46
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Das Forstamt.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 10:47

leider nein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. November 2008 10:46
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Das ist die Aufgabe des jeweiligen Waldbesitzers. Förster übernehmen keine Verkehrssicherungspflichten.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 17. November 2008 10:49

Förster kontrolieren, und vergeben oder melden die Waldarbeiten an die Kommunen. Dort können sich dann auch Privatleute melden und den "Windbruch" kostenlos entfernen und als Brennholz nutzen

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 10:53

Quatsch, mein Mann ist Förster.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 17. November 2008 11:02

Also, kostenlos gibts Windbruch bei uns nicht. Seitdem sogar "Reisig" aufgekauft wird und zu Pellets verarbeitet wird, kriegt man da nichts mehr umsonst.

Aber Quetin, was macht denn Dein Mann, wenn er nicht den Wald kontrolliert und Waldarbeiten übersieht? LG

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 17. November 2008 10:58

Versicherungspflichten als solches kann es durchaus geben: nicht umsonst stellt der Staat stellt normalerweise Schilder auf, dass Autofahren auf den Wegen verboten ist. Wälder müssen aber laut Gesetz (in Bayern) der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zu Fuß und auf eigene Gefahr.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 13:59

Der Waldbesitzer muß die Gefahr melden, die mein mann sich dann ansieht und entsprechende Arbeiten veranlasst. Das Land NRW übernimmt keine Haftungspflichten.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 17. November 2008 14:52

In Bayern kann es einem passieren, dass das staatliche Forstamt einem Waldbesitzer sagt, was er in seinem Wald "reparieren" muss (oder es wird ihm gegen Kosten erledigt). Aber das bezieht sich nicht auf die Waldwege.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 17. November 2008 10:47
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Der Besitzer, also derLandwirt, oder Förster bei staatlichen Wäldern, usw. Wälder sind meistens auf eigene Gefahr begehbar.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 17. November 2008 10:45
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Der Förster


Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 10:47

nein.


manonymous
beantwortet von manonymous am 17. November 2008 10:45
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Der zuständige Förster.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 17. November 2008 10:47

nein.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 17. November 2008 10:46
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Der Förster.


schildi
beantwortet von schildi am 17. November 2008 10:47
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Förster oder Gemeinden


waggerla
beantwortet von waggerla am 17. November 2008 10:53
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Laut Gesetz müssen Wälder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein. Abgesehen von Schonungen darf es also keine Zäune geben. Die Wege im Wald sind aber nur zur Instandhaltung des Waldes da. Normalerweise achtet das Forstamt oder die Waldbesitzer selber darauf, dass die Wege in "gutem Schuß" sind. Was aber nicht heisst, dass es richtige öffentliche Wege sind. Betreten ist da auf eigene Gefahr.


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