Wer ist dafür verantwortlich und wer kümmert sich um solche Waldwege?!

Das Forstamt.
Qetan am 17. November 2008 10:47 leider nein.

Das ist die Aufgabe des jeweiligen Waldbesitzers. Förster übernehmen keine Verkehrssicherungspflichten.
coyotincaos am 17. November 2008 10:49 Förster kontrolieren, und vergeben oder melden die Waldarbeiten an die Kommunen. Dort können sich dann auch Privatleute melden und den "Windbruch" kostenlos entfernen und als Brennholz nutzen
Qetan am 17. November 2008 10:53 Quatsch, mein Mann ist Förster.
waggerla am 17. November 2008 11:02 Also, kostenlos gibts Windbruch bei uns nicht. Seitdem sogar "Reisig" aufgekauft wird und zu Pellets verarbeitet wird, kriegt man da nichts mehr umsonst.
Aber Quetin, was macht denn Dein Mann, wenn er nicht den Wald kontrolliert und Waldarbeiten übersieht? LG
waggerla am 17. November 2008 10:58 Versicherungspflichten als solches kann es durchaus geben: nicht umsonst stellt der Staat stellt normalerweise Schilder auf, dass Autofahren auf den Wegen verboten ist. Wälder müssen aber laut Gesetz (in Bayern) der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zu Fuß und auf eigene Gefahr.
Qetan am 17. November 2008 13:59 Der Waldbesitzer muß die Gefahr melden, die mein mann sich dann ansieht und entsprechende Arbeiten veranlasst. Das Land NRW übernimmt keine Haftungspflichten.
waggerla am 17. November 2008 14:52 In Bayern kann es einem passieren, dass das staatliche Forstamt einem Waldbesitzer sagt, was er in seinem Wald "reparieren" muss (oder es wird ihm gegen Kosten erledigt). Aber das bezieht sich nicht auf die Waldwege.

Der Besitzer, also derLandwirt, oder Förster bei staatlichen Wäldern, usw. Wälder sind meistens auf eigene Gefahr begehbar.

Der Förster
Qetan am 17. November 2008 10:47 nein.
Der zuständige Förster.
Qetan am 17. November 2008 10:47 nein.

Laut Gesetz müssen Wälder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein. Abgesehen von Schonungen darf es also keine Zäune geben. Die Wege im Wald sind aber nur zur Instandhaltung des Waldes da. Normalerweise achtet das Forstamt oder die Waldbesitzer selber darauf, dass die Wege in "gutem Schuß" sind. Was aber nicht heisst, dass es richtige öffentliche Wege sind. Betreten ist da auf eigene Gefahr.
nein.
Eigentlich jein: das staatliche oder private Forstamt hält sich seine Wege in Schuss, damit es an seine Waldstücke kommt. Private Waldbesitzer sollten eigentlich auch darauf achten, müssen es aber nicht, weil es keine öffentlichen Wege sind.