Tari25 am 20.08.2009 um 13:54 Uhr
Wer ersetzt uns nun die Schäden? Wir hatten im Juni 09, wegen starker Regenfälle Hochwasser in Keller. Alles was dort steht ist nun nicht mehr zu gebrauchen, das Wasser stand fast 30 cm. Ich schickte dem Vermieter eine Schadensliste mit der Bitte, dies über die Hauseigene Sach- und Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen. Der Vermieter teilte mir mit, es würde keine Zusatzabsicherung, gegen Elementare Schäden bestehen. Muss ein Vermieter sowas nicht haben??? (Wir zahlen in den Nebenkosten Sach- und Haftpflicht mit…) Wir haben es in unserer Versicherung leider nicht, da der Versicherungsberater uns davon abriet, da Vermieter/ Eigentümer über eine solche Zusatzversicherung verfügen! Und was nun…???
DU kommst für den Schaden auf - sonst niemand. Anschließend verklagst du deinen vollkommen unfähigen Versicherungsberater auf Schadenersatz und hast gute Chancen zu gewinnen!
so einen Schwachsinn habe ich selten gehört, das Vermieter den Hausrat ihrer Mieter versichern!?

Nein,eine Versicherung für Elementar Schäden sollte man zwar haben,ist aber kein Muss. Wirst wohl auf den Kosten selber sitzen bleiben.
Also, für die Absicherung von Hausrat ist zuständig allein der Mieter und sonst keiner. Habt Ihr keine solche Versicherung, auch keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter. Alles eigentlich ganz einfach.
Zudem sollte geprüft werden, ob denn der Keller überhaupt vertragsgerecht genutzt wurde.
In einem Raum Baujahr 1900 kann ich eben nur das einlagern, was es um 1900 so gab, so jedenfalls die Gerichte. Viel Gück.

Großer Sturm im Wasserglas. Leider vieles unnötig oder falsch. Die Hausratversicherung des Mieters ist nicht zuständig, nur bei Leitungswasserschäden. Die Haftpflicht des Vermieters auch nicht, da er nicht schuld am starken Regen hat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist auch nicht zuständig, da nur für Gebäudeschäden. Für Überschwemmungen, Erdbeben etc. (also elementare Ursachen) bedarf es einer Zusatzversicherung, die wird in der Regel nur sinnvoll sein und so auch empfohlen, wenn regelmäßig mit solchen Ereignissen zu rechnen ist, da nicht grad billig. Ich gehe davon aus, dass du hier auf dem Schaden sitzen bleibst. Es kann nicht schaden, mit deiner Versicherung den Fall zu besprechen, eventuell sieht der Fachmann hier einen Lösungsweg, zumindest für die Zukunft.
die normale versicherung beinhaltet F,Lw,St. sonderrisiken werden eher selten abgesichert.
die Gebäudeversicherung ist umlagefähig, das heißt für jeden zusatz muß extra bezahlt werden. 90 % der mieter laufen da sturm, darum machen es die meisten vermieter nicht. Eine alternative ist möglicherweise die gebäudehaftpflichtversicherung, das kommt auf den schadensverlauf an.
prüf mal genau deine hausratversicherung, lies selbst das kleingedruckte. und wenn du es nicht hast fordere es an. wenn du erkennst, daß es doch versichert ist ( z. b. wird fahrraddiebstahl aus dem keller gezahlt...) könnt ihr dem versicherungsmenschen gegenüber anders auftreten.

Der Keller gehört zur Wohnung und somit zu Deiner eigenen Hausratversicherung. Und die bezahlt meines Wissens nach ohnehin nur, wenn die Gegenstände nicht direkt auf dem Boden gestanden haben sondern einen Mindestabstand zum Fußboden hatten, also auf Regalen standen, die Waschmaschine auf einem Podest, etc. Das gilt für Wasserschäden die durch einen Rohrbruch entstanden sind. Wie es bei Hochwasser aussieht (Naturkatastrophe - also ob da überhaupt jemand bezahlt) kann ich Dir nicht sagen. Dafür gibt es eigentlich entsprechende Hochwasserversicherungen.
Die 10cm Regel nutzt aber nix, wenn das Wasser auf 30cm steht... ;-)
Regen/Überschwemmung gehört eben nicht zu "bestimmungswidrigem Austritt von Leitungswasser"!

Das könnte etwas für Ihre private Hauratversicherung sein - obwohl bei elementrarschäden habe ich da so meine Zweifel. Der Vermieter hat mit dem Ergebnis der Naturgewaltdn nichts zu tun; das ist so ähnlich wie bei Kriegsschäden - da haftet der auch nicht. In aller Regel hat man seine wertvollen Sachen nicht im Keller verborgen sondern in den Wohnräumen untergebracht. Welche Art von Preziosen haben denn im Keller Schaden genommen?
Tari25 am 20. August 2009 14:05 Das waren auch keine wertvollen Sachen, aber eben Dinge die nicht in den Müll gehörten, wie Weihnachtslampen, ein Gefrierschrank der in die Wohnung nicht reinpasst, ein Schrank, in dem Zeug gelagert ist und sowas halt, was man halt so im Keller rumstehen hat...
firstguardian am 20. August 2009 16:19 Trocknen, säubern, nutzen - so in der Reihenfolge!

Der Vermieter hat den Keller nur vermietet solange er nicht schuld am Hochwasser haftest du oder deine Hausratversicherung?
Bei Wasserrückstau zahlt es die Hausratversicherung.
Tari25 am 20. August 2009 14:01 Das war leider kein Rückstau, der Leitungen sondern das Regenwasser ist durch die Kellerfenster eingedrungen. Normale Hausrat zahlt nur Leitungsschäden, keine Überschwemmungen durch Regenwasser. Dazu braucht man den Elementaren Zusatz
Unfug! Nur wenn Elementarschäden eingeschlossen sind und selbst dann wird eine FUNKTIONIERENDE Rückstausicherung vorausgesetzt.

Der Vermieter muss soetwas nicht haben, darum solche Schäden immer über die eigene Hausratversicherung abdecken lassen. So müsst ihr den Schaden leider selbst tragen. Abgeraten wird davon gern, weil der Beitrag damit steigt, die Interessenten deshalb nichts abschliessen und die Makler aber ihre Verträge verkaufen müssen.
Makler müssen nicht ihre Verträge verkaufen, so etwas tun nur Vertreter!
Makler lassen sich vom Kunden unterzeichnen, das der Elementarschutz nicht gewünscht ist, weil es X € im Jahr Zuschlag kostet.
Lifthrasil am 20. August 2009 14:00 Für mich ist das das gleiche. Und der "Vertreter" muss es sich dann ja ebenso unterzeichnen lassen...
Dann hast du leider nur eine Meinung, aber keine Ahnung, sorry!
Lifthrasil am 20. August 2009 14:20 So viel Ahnung, dass man von beiden viel Shit erzählt bekommt, damit man unterschreibt, hab ich dennoch ;-))

der vermieter muß dafür aufkommen, denn ihr habt einen trockenen keller gemietet...
schön wär´s...
Lifthrasil am 20. August 2009 13:57 Nein, der Vermieter muss dafür nicht aufkommen.
Schwachsinnige Antwort!
Tari25 am 20. August 2009 14:00 Naja der Keller steht ja nicht ständig unter Wasser.... ;) Das wäre schön, wenn es so umsetzbar und begründbar wäre.
Also, der Vermieter hat das Wasser sicherlich nicht in den Keller gepumpt. Somit dürfte schwer zu beweisen sein, daß er an dieser Misere schuldig ist.
Ein begrünter Baum, der im Wind auf das Nachbargrundstück fällt und Schaden anrichtet, geht ja auch zu Lasten des Geschädigten. Alles eigentlich ganz einfach.
So steht es im Mietvertrag, bzw nicht Hausrat, da hast du dich verlesen, sondern ich zitere: "Mit den Nebenkosten zahlt der Mieter anteilig die Hauseigene Sach- und Hapftpflichtversucherung mit."
So ist es in vielen Mietverträgen nach zu lesen. Kann es dir gern kopieren ;)
Das bezieht sich aber auf das Gebäude. Und wenn das Schaden durch das Hochwasser nimmt, dann zahlt den die Versicherung. Und die Versicherung ist umlagefähig, wird also vom Mieter getragen. Das gilt auch für Feuerschäden. Da ist auch nur das Gebäude versichert, nicht der Inhalt
Definitv und IMMER ist mit "Sach- und HV-Versicherung" bei den Nebenkosten das Gebäude gemeint, jedoch niemals das Inventar (also Hausrat, Kellerinhalt, Fahrräder).
e zahlt immer der Veruracher und nicht der Besitzer. Wenn der Schaden also durch einen nichtsagemäßen Zustand des Gebäude entstanden ist, muß der Vermieter dafür gerade stehen, egal ob mit oder ohne Versicherung. Das gleiche gilt bei einem Wasserrohrbuch oder wenn der Mieter oben dran die Badewanne überlaufen läßt! Dann muß dieser bezahlen und es zahlt in keinem Fall die Hausratversicherung des geschädigten
Schuld dafür ist der starke Regen und ein Efeugestrüpp, was die äussere Ableitung verstopft hat. aber ich denke sowas müsste ich begutachten lassen, oder?? Denn das Gestrüpp wurde direkt danach entfernt und das kaptte Rohrstück ersetzt. Somit nicht mehr nachweisbar...
welche firma hat es gemacht? wollen die eine prüfung vom finanzamt?
Kritik, immer die eigene Hausrat. Eine Haftpflicht ersetzt immer nur den tatsächlichen Schaden, also den Zeitwert, und eine Hausrat eben die Wiederbeschaffung, also Neukauf. Ein gewaltiger Unterschied. Zudem muß erst einmal durch ein Gericht festgestellt werden, ob und in welcher Höhe jemand haftbar ist. Dieses Prozeßrisiko gönne ich keinem Mieter.
Diesbezügliche Tipps halte ich daher für mehr als bedenklich und rege an, sie zu unterlassen.