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Wer kennt sich mit Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt aus??

gefragt von wertverlustwertverlust am 09.05.2008 um 18:50 Uhr

Mein Mann und ich waren bzw. sind über 35 Jahre verheiratet und leben seit April 2007 getrennt. Wir sind beide ganztags berufstätig (ich derzeit in der Arbeitsphase der Altersteilzeit). Mein Mann ist deshalb der Mehrverdienende. Wir besitzen gemeinsam ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten. 2 der Wohnungen wurden bisher unseren beiden Kindern vorgehalten. Sie kommen nur sporadisch, da beide auswärts beschäftigt sind. Ich bewohne deshalb z.Z. das Haus allein. Wer kann mir sagen, welcher Wohnwert mir hier angerechnet werden kann?

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Immobilie x 238 Ehegattenunterhalt x 36 Wohnwert x 2

anonym
beantwortet von Lissa am 9. Mai 2008 18:53
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Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 9. Mai 2008 22:52

Vielen Dank für die Info.


anonym
beantwortet von MalliX am 13. Januar 2009 00:36
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Es kommt ganz drauf an und unterscheidet sich von Fall zu Fall: Kannst dir mal die folgende Seite anschauen - Dort findest du die aktuellen Gesetzgebungen über Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt: www.online-artikel.de/article/unterhalt-unterhaltsansprueche-nach-der-scheidung-...


Samml
beantwortet von Samml am 9. Mai 2008 18:54
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Ehegattenunterhalt ist meines Wissens erst einforderbar, wenn eine Seite die Scheidung beim Gericht eingereicht hat.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 9. Mai 2008 22:38

Vielen Dank für die Antwort. Aber was ist bis zur Einreichung der Scheidung?

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 10. Mai 2008 17:22

Dann lebt ihr so wie ihr es vereinbart in Zugewinngemeinschaft oder jeder seins. Nat. kannst Du auch auf gerichtl. Wege Deinen Nochehemann verklagen, Dir ausreichend wirtschaftsgeld zur Verfügung zu stellen, aber das Kostet Euer Geld, klagen ist nicht das Billigste, und da hilft auch kein Rechtschutz.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 12. Mai 2008 09:59

Vielen Dank für die Antwort. Ich will überhaupt niemand verklagen, sondern ich möchte eigentlich nur das, was mir rechtlich zusteht. Und das weiss ich leider nicht. Ich möchte nichts mehr haben, aber eben auch nichts verschenken. Bisher habe ich im Internet recherchiert 3/7 und 4/7. Diese Regelung scheint aber nicht überall zu gelten und scheint auch abhängig zu sein von der Gegend in der man wohnt. In Bayern scheint diese Regelung überhaupt nicht zutreffend. Kann das sein?


spatzi
beantwortet von spatzi am 9. Mai 2008 21:27
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Hallo wertverlust, späte Antwort, aber trotzdem: ich verlinke dir mal eine Seite, wo mir mal sehr geholfen wurde. Da gibts Spezialisten für solche Themen. http://forum.isuv.de/

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 9. Mai 2008 22:37

Vielen Dank für den Hinweis.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 9. Mai 2008 22:55

Ich bin auch Mitglied, aber wurde Dir im Forum geholfen?

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 10. Mai 2008 20:34

Ja, mir wurde geholfen, die haben mir sogar alles alles ausgerechnet. War aber ein andres Thema. Du musst unbedingt deinen eigenen Thread eröffnen und deinen Fall schildern. Ist nichts passiert?

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 12. Mai 2008 09:34

Ich hatte im Oktober eine Anfrage an ISUV mit ungefähr folgendem Wortlaut: Mein Noch-Mann und ich leben seit April 2007 nach 35 Jahren Ehe räumlich getrennt im gleichen Haus. Das Haus steht im Miteigentum zu gleichen Teilen. Mein Mann hat mir eine ca. 140 qm große Wohnung überlassen. (Sein ursprünglisches Arbeitszimmer, ca. 18 qm, das noch von ihm möbliert ist, befindet sich in dieser Wohnung. Es wird von ihm aber nicht mehr genutzt). Ich klinge wahrscheinlich undankbar, aber diese Wohnung und das Umfeld (ca. 1100 qm Hanglage) sind mir definitiv zwei Nummern zu groß. Mein Noch-Mann bewohnt die DG-Wohnung mit ca. 60 qm, die ursprünglich für unseren volljährigen Sohn notdürftig ausgebaut wurde und ist nur noch sporadisch im Haus (hält sich sonst bei seiner neuen Liebe auf). Im Kellergeschoß befindet sich noch eine ca. 85 qm große Wohnung, die von unserer volljährigen Tochter belegt ist (ist nur sporadisch im Haus). Sie will jedoch die Wohnung nicht aufgeben. Die Kinder bewohn(t)en die Wohnungen kostenfrei, etc.........................

Mein Noch-Mann und ich sind beide ganztags berufstätig.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Steht mir unter den unten aufgeführten Sachverhalten ein Trennungsgeld zu? Das ausgezahlte Nettogehalt meines Mannes überstieg den Betrag, den ich in der Zeit von Mai 2006 bis April 2007 verdiente um 4.421,41 €. Ausserdem gibt es noch eine Photovoltaikanlage, die monatlich 513,00 € brutto (./. 19 % USt an das Finanzamt) an Einnahmen durch die Einspeisung erwirtschaftet. Hierfür wurde ein Darlehen aufgenommen, das vierteljählich mit 1.140,00 € an Zins und Tilgung bedient wird, etc. .............................

Mich würde intersessieren, ob ich ein Trennungsgeld erhalten kann, bzw. ob es geschickt ist aus der Wohnung bzw. dem Haus auszuziehen.

Könnte ich alleine, die Wohnung, in der ich jetzt wohne, vermieten oder benötige ich hierzu das Einverständnis meines Noch-Ehemanns? Würden die Mieteinnahmen dann geteilt werden, auch wenn er noch die DG-Wohnung hat und die Tochter die KG-Wohnung. Die Betriebskosten werden von einem gemeinsamen Konto bezahlt, etc. ................... Dies wurde damals an ISUV geschickt.

Zwischenzeitlich bin nicht ich (auf Empfehlung meines Anwalts) sondern mein Mann aus dem Haus ausgezogen, ich bewohne die mir viel zu große Wohnung, kümmere mich zwangsläufig um ein 1100 qm großes Grundstück usw..... Mein Mann hat in unserer ehemaligen gemeinsamen Wohnung noch sein Arbeitszimmer, das jedoch nicht mehr genutzt wird . Meine Frage: Welcher Wohnwert müsste mir angerechnet werden? 140 qm x 4,00 €(ich denke das dürfte der derzeitige Mrktwert sein) = 560,00 €/Kaltmiete + Betriebskosten für das ganze Haus, da ich derzeit alleiniger Nutzer bin? Oder 560,00 € : 2 = 280,00 € + Nebenkosten (:3) da 3 Wohnungen vorhanden sind? Mein Mann verdient derzeit ca. 600,00 € mtl. mehr ( er ca. 1700,00 € netto, ich ca. 1100,00 €) als ich. Was sollte ich tun, bzw, kann ich einen Unterhaltsanspruch geltend machen?


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