Einkunftsgrenzen gibt es keine, alles was über ca. 500 EUR Verdienst hinausgeht, musst Du in Deiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Es gibt eine Umsatzgrenze von 17.500 EUR für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (Verzicht auf Umsatzsteuer).

sowas gibt es nicht..entweder ich bin Arbeitnehmer oder ich bin Selbständig, was bedeudet..ich arbeite selbst und ständig..
Cassiopeia78 am 7. Juli 2008 08:02 guten morgen andreas! man kann auch noch neben der arbeitnehmertätigkeit noch ein gewerbe anmelden oder selbstständig tätig sein. aber einkommensgrenzen in dem sinne gibt es nicht, nur ab einem gewissen gewinnbetrag müssen dann krankenversicherung, steuern usw. bezahlt werden...
andreas48 am 7. Juli 2008 08:03 das ist ja klar..und auch Guten Morgen..aber ich kann nicht TEILZEIT-selbständig sein...
Cassiopeia78 am 7. Juli 2008 08:05 kommt drauf an wie man das definiert: 40 stunden vollzeitstelle und 20 stunden für die selbständige tätigkeit, das ist für mich eine Teilzeit-selbständigkeit...
andreas48 am 7. Juli 2008 17:50 wenn ich mein Stundenlimit begrtenze , bin ich doch immer noch selbständig..es geht einfach nicht..Teilzeitselbständigkeit...
Vielen Dank für die Antworten.Es gibt im Übrigen eine Teilzeitselbstständigkeit. Ich hatte nur vergessen zu fragen, ab wann ich mich selbst versichern muss.
maiki01 am 7. Juli 2008 08:03 man kann auch als arbeitnehmer zusätzlich ein gewerbe anmelden
Es gibt keine Einkommensgrenzen für Teilzeitbeschäftigte. Wozu auch?
Teilzeit bedeutet, daß Du nicht die volle tarifliche Wochenarbeitszeit arbeitest, also zum Beispiel statt 38 Stunden nur 20 oder 34 oder irgendwas.
Die einzige Grenze beim Einkommen ist die für die Versicherungspflicht: erst ab 401 Euro wirst Du selber zur Sozialversicherung herangezogen. Bis 400 Euro meldet Dein Arbeitgeber Dich bei der Bundesknappschaft an.
Oh sorry - ich habe meine Brille noch nicht auf: -selbständigkeit habe ich überlesen.
Da muß die Antwort natürlich anders sein... Bitte ignorieren.

teilselbständig gibt es nicht. entweder oder. es gibt ja auch keine teilschwangerschaft.
Cassiopeia78 am 7. Juli 2008 08:04 doch maiki, gibt es! wenn du einen vollzeitjob hast kannst du dich - wenn du es körperlich schaffst - noch selbstständig machen! das geht!
maiki01 am 7. Juli 2008 08:08 das meine ich auch nicht. er kann sich als arbeitnehmer zusätzlich selbständig machen. es gibt aber keine teilselbständigkeit. je nach dem was er machen will, kann er ein kleingewerbe anmelden
Cassiopeia78 am 7. Juli 2008 08:10 naja, er könnte aber auch nebenher als arzt tätig sein (wär zwar blödsinnig, aber ist nur theorie!!!) dann bräuchte er keinen gewerbeschein... und das mein ich dann mit teilzeit-selbständigkeit...
Grundsätzlich NEIN Aber was sagt Dein Ich Vollzeitbeschäftigender dazu ? Und denke an die div. Plichtversicherungen und beachte den Bereich "Scheinselbstständigkeit".