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wer kennt sich mit pflegeversicherung aus

gefragt von bima1010 am 22.07.2009 um 20:25 Uhr

Meine Mutter war im Mai für eine Woche zur Kurzzeitpflege im Pflegeheim, da wir Pflegende im Urlaub waren. Wir haben eine Rechnung über 450 Euro erhalten, diese wurde bei der Pflegeversicherung eingereicht, die jetzt aber nur einen Betrag von 223 Euro übernehmen. Ich dachte immer bei Urlaub für Kurzzeitpflege wird alles übernommen wer kennt sich damit aus?

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recht x 35.193

anonym
beantwortet von ingridshaus am 22. Juli 2009 20:31
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Es war ja nur 1 Woche. Jetzt kommt es darauf an, welche Pflegestufe sie hat und dann kannst Du Dir das ausrechnen. Meine Schwiegermutter war auch mal 6 Wochen in einem Pflegeheim, weil sie sich die Hand gebrochen hatte und wir 300 km von ihr entfernt wohnten. Dieses Pflegeheim, muß ich lobend erwähnen, ist total auf Zack. Die haben für die Zeit die höchste Pflegestufe eingereicht, wir haben eine Vollmacht für das alles unterschrieben, und mußten überhaupt nichts draufzahlen, außer halt Getränke wie Limonade oder mal einen Kaffee in der Kaffeeteria, solche Sachen, die halt nicht in der allgemeinen Pflege enthalten sind, aber das ist ja o.k.. Daheim dann wieder, war die Pflegestufe weg.

Kommentar von bima1010 am 22. Juli 2009 20:34

sie hatte Pflegestufe 1

Kommentar von ingridshaus am 22. Juli 2009 20:41

Die Pflegestufe 1 hat normal einen Monatssatz von Eur 215,00. Du kannst aber mal unter www.josef-stift-mainz.de/heimentgelt.htm reinschauen, vielleicht hilft das.

Kommentar von bima1010 am 22. Juli 2009 20:44

danke ist sehr hilfreich


anonym
beantwortet von tanni67 am 23. Juli 2009 09:37
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Unter http://dejure.org/ finden sich Gerichtsurteile bei Weigerung der Pflegekassen den vollen Betrag zu übernehmen. Notfalls hilft der Gang zum Rechtsanwalt oder kostenlose Beratung beim (zuständigen) Amtsgericht. - So jetzt hab' ich das Wesentliche zusammengetragen. Ich hoffe Ihr kommt zu Eurem Recht!

Kommentar von bima1010 am 23. Juli 2009 19:35

hab mich erst mal durch die gesetze gelesen, ist ganz interressant,hilft mir sehr beim erstellen des widerspruches besten dank


anonym
beantwortet von tanni67 am 23. Juli 2009 09:24
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Zur Ergänzung: Nach § 43b SGB XI Finanzierungszuständigkeit

Vom 1. Januar 2005 an übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die in § 41 Abs. 2, � 42 Abs. 2 sowie § 43 Abs. 2, 3 und 5 genannten Aufwendungen für die in den Einrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Das Nähere wird in einem besonderen Gesetz geregelt. Das könnte bedeuten, dass der fehlende Betrag (die Differenz) die Kosten für die Behandlungspflege beinhaltet, die dann über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet würden. -> Nachfragen!

Kommentar von bima1010 am 23. Juli 2009 19:11

danke,dass du dir so vielmühe gemacht hast,du hast mir sehr gut weitergeholfen, werde nun einen widerspruch schreiben, allerbesten dank bima

Kommentar von bima1010 am 2. August 2009 20:23

habe der kk bereits zweimal meinen widerspruch gemailt, bisher blieb dieser unbeantwortet. werde diesen nun schriftlich verschicken. wollte dich nur über den stand der dinge informieren

Kommentar von tanni67 am 21. August 2009 12:05

Hast Du schon eine Antwort?

Gruß Tanni

Kommentar von bima1010 am 5. September 2009 13:54

mittlerweile hat die kk den rest überwiesen. dank deiner ausführlichen hilfe. die paragraphen hatten die bestimmt etwas erschreckt, danke nochmals. gruß bima


anonym
beantwortet von tanni67 am 23. Juli 2009 08:47
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Bei Pflegestufe I werden ab dem 1.7.2008 215 Euro Pflegegeld bzw. 420 Euro als Sachleistung pro Monat ausgezahlt. Pflegegeld wird grundsätzlich an private Pflegepersonen bezahlt. Sachleistungen rechnet ein Ambulanter Pflegedienst oder stationäre Einrichtungen mit der Pflegeversicherung ab. In Eurem Fall handelt es sich um die sogenannte verhinderten Pflege, im Fall von Krankheit, Urlaub etc. der pflegenden Angehörigen. Daher hast Du Kurzzeitpflege in einem Heim in Anspruch genommen. Die Pflegeaufwendungen hierfür betragen jährlich bis zu 1.470 Euro gerechnet auf einen Pflegezeitraum von vier Wochen pro Jahr unabhängig von der Pflegestufe! Daraus ergäben sich ein 'Anspruch' pro Woche von 367,50 Euro. Voraussetzung für diesen Anspruch wäre, dass Du oder ein anderer Angehöriger etc. die Mutter bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegt. Welche Faktoren zur Verminderung auf 223,- Euro geführt haben würde mich interessieren. Eventuell hat das Heim Kostenposten angegeben, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt. Auf jedenfall nachfragen und schriftlich Widerspruch einlegen! Eventuell Rücksprache mit dem Heim halten.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 22. Juli 2009 20:26
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nur 14 tage urlaub wird bezahlt....

Kommentar von bima1010 am 22. Juli 2009 20:29

laut deiner aussagekönnte ich ja widerspruch einlegen, denn sie war ja nur eine woche oder?


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