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wer kennt sich mit gesetzen aus?

gefragt von E30freek am 28.10.2009 um 21:11 Uhr

hallo erstmal bin der E. 17 jahre alt :unzwar war ich heute erschöpft und müde von der arbeit in einem supermarkt einkaufen wollte habe mir aus dem kühlregal ein energy drink in wert von 99 cent genommen und dann bin ich bis zur getränke abteilung gegangen und habe mir dort ein redbull cola und eine vanilla coke geholt da das energy getränk sehr kalt war hab ich es mir in die jacke gesteckt und die redbul dose und die vanila coke auch als ich dann an der kase war hab ich die redbul cola und die vanilla coke aufs band gelegt und die energy dose habe ich in meiner jacke vergessen als ich dann raus ging und diese nicht bezahlte kam auch schon gleich einer von der dedektiven auf mich zu und bittete mich mit zu kommen. er rief die polizei und hat gesagt das jeder diebstahl mit 100 euro gesetzlich bestraft wird und ich hab eine anzeige weger diebstahl bekommen und ich hatte eigentlich reichlich geld dabei so das ich die dose auch bezahlen konnte das habe ich natürlich gesagt und das ich müde und erschöpft war auch weger der arbeit und nicht an die dose mehr dran gedacht habe. Meine frage an euch wäre was bei einem diebstahl von 99 cent plus 25 cent pfand (weger der dose)auf mich zu kommen würde ich hab auch schon eine vorstraffe weger diebstahl :(

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recht x 35.362 diebstahl x 679

anonym
beantwortet von seefrank am 28. Oktober 2009 21:13
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Aha, bist schon wegen Diebstahl vorbestraft und diesmal ist es Dir (wie damals auch vielleicht??) aus Versehen passiert, dass das eine Getränk in der Jacke vergessen wurde???????????? Wenn wir es schon nicht glauben können, wie wird der Richter Dir dann glauben?


tigrispanthera
beantwortet von tigrispanthera am 28. Oktober 2009 21:13
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Wie wär es mit Einkaufswagen oder Korb? Wenn Du wegen so was vorbestraft bist, wird es hart. Der Wert des Diebesgutes hat in dem Fall wenig Einfluss. Niemand wird Dir das "Versehen" glauben.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 28. Oktober 2009 21:15

DH


mops09
beantwortet von mops09 am 28. Oktober 2009 21:12
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das wird wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden - wenn Du nicht schon was auf dem Kerbholz hast.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 28. Oktober 2009 21:13

hat er doch

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 28. Oktober 2009 21:14

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 28. Oktober 2009 21:15

autsch - ja, die letzten Worte hab ich überlesen - sorry


anonym
beantwortet von ivonne82 am 29. Oktober 2009 20:14
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aufgrund der vorstrafe wird das warscheinlich nicht eingestellt... du wirst wohl zahlen müssen. was genau du für ne strafe bekommst kann dir nur derjenige sagen der es entscheidet... nimm dir nächstes mal nen korb, dann kann dir so ein versehen nicht mehr passieren.


anonym
beantwortet von E30freek am 28. Oktober 2009 21:21
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ich mein auf der video aufnahme sieht man mich vor der kamera und welcher idiot klaut etwas vor einer kamera ja ist halt wirklich dumm gelaufen


anonym
beantwortet von E30freek am 28. Oktober 2009 21:18
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ja was könnt mir eher zu kommen eine geldstrafe sozialstunden oder jugendarrest??


anonym
beantwortet von E30freek am 28. Oktober 2009 21:16
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ja ich habs halt in der jacke wirklich vergessen da bei uns eine richtige problem gegend ist ist auch der marktleiter richtig angepisst aber morgen kommt die bezirksleitung da der döner buden betreiber neber dem supermarkt einen termin mit ihm hat und dann werden wir mal mit dem bezirksleiter reden und mich kennt dort jeder und der dönerbuden besitzer ist sogar auf meiner seite und versucht alles zu geben beim bezirksleiter ich hoff mal es wird keine anzeige geben:( ich mein ich hatte 35 euro dabei da klau ich doch kein energy getränk für ein euro


lesewahn
beantwortet von lesewahn am 28. Oktober 2009 21:15
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Dumm gelaufen, aber es ist leider so das es erst mal zur Anzeige kommt. Du wirst eine Aussage machen müssen. Wenn du ganz viel Glück hast, zieht das Geschäft die Anzeige zurück und du kommst mit Hausverbot davon. Beim nächsten Einkauf solltest du dir einen Korb oder Wagen mitnehmen, egal wie wenig du einkaufen willst, dann passiert so etwas auch nicht. Ich wünsche dir jedenfalls das es nicht so heftig wird.


Chranl
beantwortet von Chranl am 28. Oktober 2009 21:14
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beim erstvergehen 20 szistunden und meist wird von nem vermerk in der akte abgesehn,aber mit hausverbot kannste auch rechnen


Danielok
beantwortet von Danielok am 28. Oktober 2009 21:14
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Diebstahl ist eben Diebstahl Einer glaubt es der andere nicht


JeanRutti
beantwortet von JeanRutti am 28. Oktober 2009 21:13
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da du schon vorbestraft bist, wird es sozialstunden geben,


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 28. Oktober 2009 21:13
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dumm gelaufen,wirst wohl den Richter überzeugen müssen


syringa
beantwortet von syringa am 28. Oktober 2009 21:13
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http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertige_Sache Schau mal hier. Aber wenn du schon vorbestraft bist sieht es vielleicht nicht so gut aus.


meleaga
beantwortet von meleaga am 28. Oktober 2009 21:13
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dann hast du es doch nicht vergessen?


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 28. Oktober 2009 21:12
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Ne ordentliche Geldstrafe. Auch wenn das keine Absicht gewesen sein sollte hast du den Diebstahl begangen. Es könnte ja jeder kommen und dein Missgeschick als Ausrede verwenden!


anonym
beantwortet von eliag am 28. Oktober 2009 21:12
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dumm gelaufen. Du wirst schwer beweisen können, das es kein Diebstahl war. Nimmt dir keiner ab.


stellita
beantwortet von stellita am 28. Oktober 2009 21:12
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Ja, du kriegst ne Anzeige und Bearbeitungsgebühr musst du auch bezahlen, ganz egal, was du geklaut hast. Und wenn du schon ne Vorstrafe hast, wirst du da sicherlich auch noch was anderes deswegen machen müssen.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 28. Oktober 2009 21:12
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Es ist egal wie "wertvoll"das Diebesgut war,wird wohl auf Sozialstunden hinausgehen!


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