Mein Vater ist schwer Diabetis krank. Er ist geschieden und besitzt ein Einfamilienhaus. Dort lebt er mit einer Schwester von mir drinn. Bis jetzt habe ich erfahren, dass sie, wenn sie dort wohnen bleibt, kein Geld an die Arge zahlen muß. Nun weiß ich nicht, wie das bei einer Erbgemeinschaft aussieht. Wir sind insgesamt 4 Geschwister. Aber keiner will und kann das Haus halten. Somit steht jedem ein Pflichtteil zu. Meine Frage ist: Wäre es sinnvoll, wenn die Schwester, die im Haus wohnt, als Alleinerbin eingesetzt wird?
Außerdem interessiert mich, ob es eine Art Beratungsstelle für Erbschaft wie die Schuldnerberatung gibt.
Danke für die Hilfe.
kann die frage auch nicht ganz verstehen.
deine schwester muss an die arge kein geld zahlen?
das muss niemand, denn im allgemeinen zahlt die arge gelder an menschen.
am besten du lässt dich von einem anwalt, welche sich in erbschaftsangelegenheit auskennt, beraten.

Es ist wohl am sinnvollsten, wenn alle zu gleichen Teilen erben. Wenn deine Schwester alleine erbt und dort wohnen bleibt, muss sie euch andere Geschwister auszahlen. Kann sie das? Eher nicht. Ein Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Erben auskennt, wird wohl die richtige Adresse sein. Findest du im Telefonbuch. Die Erstberatung (noch ohne Mandat) kostet etwa 120 Euro.
sie könnte schon. Der Hinweis ist sehr gut.
Danke für die Antworten. Sorry, wenn nicht ganz ersichtlich war, in welchem Zusammenhang meine Schwester hier steht. Also, sie ist die einzige von uns, die mit meinem Vater in dem Haus wohnt. Sie bezieht ALG 2 und wir anderen drei auch. Wenn wir alle 4 erben, sind wir alle bei der ARGE drann. Das Haus hat zwar keinen Wert mehr. Doch das Grundstück ist noch um die 5000 Euro wert. Da meine Schwester nicht aus dem Haus auszieht, dachte ich, dass es doch besser wär, wenn sie das Haus erbt. Auszahlen könnte sie uns schon, da sie noch was auf der Kante hat.
Ich denke, dass wir das mal mit einem Experten besprechen.
Mir erschließt sich nicht ganz, wer genau der Bezieher der Sozialleistungen ist. Ein paar Hinweise zur Gestaltung von Testamenten hinsichtlich ALG II finden sich hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=18753.
Die Beratungsstelle heisst übrgens "Steuerberater" ;-)

Ich versteh nicht den Zusammenhang. Was soll der Schwester denn das jetzt bringen, wenn sie als Alleinerbin eingesetzt wird?