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Wer kennt sich mit Erbschaft und ALG 2 (Hartz 4) aus oder weiß Literatur dazu?

gefragt von casopeiacasopeia am 28.03.2008 um 15:40 Uhr

Mein Vater ist schwer Diabetis krank. Er ist geschieden und besitzt ein Einfamilienhaus. Dort lebt er mit einer Schwester von mir drinn. Bis jetzt habe ich erfahren, dass sie, wenn sie dort wohnen bleibt, kein Geld an die Arge zahlen muß. Nun weiß ich nicht, wie das bei einer Erbgemeinschaft aussieht. Wir sind insgesamt 4 Geschwister. Aber keiner will und kann das Haus halten. Somit steht jedem ein Pflichtteil zu. Meine Frage ist: Wäre es sinnvoll, wenn die Schwester, die im Haus wohnt, als Alleinerbin eingesetzt wird?

Außerdem interessiert mich, ob es eine Art Beratungsstelle für Erbschaft wie die Schuldnerberatung gibt.

Danke für die Hilfe.

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Hartz4 x 989 Erbschaft x 277 Pflichtteil x 134

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. März 2008 15:52
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kann die frage auch nicht ganz verstehen.

deine schwester muss an die arge kein geld zahlen?

das muss niemand, denn im allgemeinen zahlt die arge gelder an menschen.

am besten du lässt dich von einem anwalt, welche sich in erbschaftsangelegenheit auskennt, beraten.


Hasipop
beantwortet von Hasipop am 28. März 2008 16:16
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Es ist wohl am sinnvollsten, wenn alle zu gleichen Teilen erben. Wenn deine Schwester alleine erbt und dort wohnen bleibt, muss sie euch andere Geschwister auszahlen. Kann sie das? Eher nicht. Ein Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Erben auskennt, wird wohl die richtige Adresse sein. Findest du im Telefonbuch. Die Erstberatung (noch ohne Mandat) kostet etwa 120 Euro.

Kommentar von Simple_avatar10smallcasopeia am 30. März 2008 19:11

sie könnte schon. Der Hinweis ist sehr gut.


casopeia
beantwortet von casopeia am 30. März 2008 19:09
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Danke für die Antworten. Sorry, wenn nicht ganz ersichtlich war, in welchem Zusammenhang meine Schwester hier steht. Also, sie ist die einzige von uns, die mit meinem Vater in dem Haus wohnt. Sie bezieht ALG 2 und wir anderen drei auch. Wenn wir alle 4 erben, sind wir alle bei der ARGE drann. Das Haus hat zwar keinen Wert mehr. Doch das Grundstück ist noch um die 5000 Euro wert. Da meine Schwester nicht aus dem Haus auszieht, dachte ich, dass es doch besser wär, wenn sie das Haus erbt. Auszahlen könnte sie uns schon, da sie noch was auf der Kante hat.
Ich denke, dass wir das mal mit einem Experten besprechen.


anonym
beantwortet von dolabella am 28. März 2008 15:54
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Mir erschließt sich nicht ganz, wer genau der Bezieher der Sozialleistungen ist. Ein paar Hinweise zur Gestaltung von Testamenten hinsichtlich ALG II finden sich hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=18753.

Die Beratungsstelle heisst übrgens "Steuerberater" ;-)

Kommentar von 76c7cd1ca232da193fdb072f059f321dsmallHasipop am 28. März 2008 16:05

So wie sich das anhört: Die ganze Familie.

Kommentar von dolabella am 28. März 2008 16:10

Dann kann man sich den Aufwand mit dem Testament vermutlich sparen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. März 2008 15:46
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Ich versteh nicht den Zusammenhang. Was soll der Schwester denn das jetzt bringen, wenn sie als Alleinerbin eingesetzt wird?


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