Bei einem Ehepaar mit Gütergemeinschaft (ohne Kinder) erbt der Partner da automatisch alles, auch ohne Testament? Oder muß man das extra niederschreiben, damit die Eltern oder Geschwister keinen Pflichtteil bekommen?
Viele der Antworten sind schlichtweg falsch! Dringend testieren, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser ist der Ehegatte nicht Alleinerbe. Wird er per Testament als solcher eingesetzt, haben vorhandene Angehörige möglicherweise Pflichtteilsansprüche. Die Erbquoten kann man kostenlos unter http://www.erbrechner.de ermitteln.

Hier gibt es Informationen. http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/index.html
Zunächst sieht das Gesetz vor, dass ein überlebender Ehegatte neben den sogenannten Erben erster Ordnung zu einem Viertel an dem Erbe beteiligt wird. Existieren also im Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten Kinder, Enkel oder Urenkel des Erblassers, so erbt der Ehegatte ein Viertel, die Kinder bzw. Enkel drei Viertel des Nachlasses. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten zwar weder Kinder noch Enkel- oder Urenkelkinder, wohl aber die Eltern des Erblassers, so erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Erbes; die andere Hälfte erhalten die Eltern des Erblassers bzw. deren Kinder. Sind weder Kinder (mitsamt Enkeln und Urenkeln) noch Eltern (mitsamt Kindern und Kindeskindern) wohl aber Großeltern zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte neben den Großeltern ebenfalls zur Hälfte. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht, soweit ein Großelternteil im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt. In diesem Fall wird der auf diesen bereits verstorbenen Großelternteil entfallende Anteil am Erbe nicht, wie zu erwarten wäre, an dessen Nachkommen weitergereicht, sondern dieser Anteil fällt an den überlebenden Ehegatten zurück. Sind zum Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten weder Kinder des Erblassers (mitsamt deren Nachkommen) noch Eltern (mitsamt deren Nachkommen) noch Großeltern vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte allein.Dies gilt alles nur, wenn kein Testament vorliegt.
Ja,der Partner erbt alles, weil er "Erbe erster Ordnung" ist.
Eltern und Geschwister sind "Erben zweiter Ordnung" und erben nur wenn der Erblasser keinen Partner oder Kinder hat.
Bist du sicher, daß ein Ehepartner "erster Ordnung" ist? Konkret heisst daß, man braucht nicht unbedingt ein Testament? Danke
Nein man braucht nicht unbedingt ein Testament. Aber mit Testament wäre mir persönlich doch lieber. Sicher ist sicher.
Doch, sie bekommen den Pflichtteil.
Lernt man sowas heutzutage nicht mehr in den Erbrechtsvorlesungen?
Bin kein Experte, kenne nur ein Gerücht: Ja, der Partner erbt in diesem Fall alles. Wären Kinder vorhanden, bräuchte es dazu das "Berliner Testament".
nein, tut er nicht.
erbberechtigte verwandte des erblassers bekommen mindestens den pflichtteil.
Also den Pflichtteil bekommen die erbberechtigten Verwandten sowieso - deswegen heißt es ja PFLICHT-Teil. ;)
Der überlebende Ehegatte erbt bei einer Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft automatisch alles von dem, was noch überbleibt nach Abzug der Pflichterbteile für ebberechtigte Verwandten

Hmm, kann Dir keine sichere Auskunft geben, da ich noch keine Erbrechts-Vorlesung gehört habe, aber lies Dir mal §§1922 ff. BGB (insbesondere § 1931 BGB) durch. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.
Ja, aber ich müsste wissen, in welchem Land das Erbrecht gilt.