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Wer kennt sich mit Erbrecht aus?

gefragt von HeartlightHeartlight am 06.06.2007 um 14:14 Uhr

Bei einem Ehepaar mit Gütergemeinschaft (ohne Kinder) erbt der Partner da automatisch alles, auch ohne Testament? Oder muß man das extra niederschreiben, damit die Eltern oder Geschwister keinen Pflichtteil bekommen?

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Ehe x 1.166 Erbe x 776 Pflichtteil x 134

anonym
beantwortet von Maroo am 23. Juli 2007 14:14
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Viele der Antworten sind schlichtweg falsch! Dringend testieren, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser ist der Ehegatte nicht Alleinerbe. Wird er per Testament als solcher eingesetzt, haben vorhandene Angehörige möglicherweise Pflichtteilsansprüche. Die Erbquoten kann man kostenlos unter http://www.erbrechner.de ermitteln.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. Juni 2007 14:28
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anonym
beantwortet von Moltobene am 6. Juni 2007 16:11
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Zunächst sieht das Gesetz vor, dass ein überlebender Ehegatte neben den sogenannten Erben erster Ordnung zu einem Viertel an dem Erbe beteiligt wird. Existieren also im Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten Kinder, Enkel oder Urenkel des Erblassers, so erbt der Ehegatte ein Viertel, die Kinder bzw. Enkel drei Viertel des Nachlasses. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten zwar weder Kinder noch Enkel- oder Urenkelkinder, wohl aber die Eltern des Erblassers, so erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Erbes; die andere Hälfte erhalten die Eltern des Erblassers bzw. deren Kinder. Sind weder Kinder (mitsamt Enkeln und Urenkeln) noch Eltern (mitsamt Kindern und Kindeskindern) wohl aber Großeltern zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte neben den Großeltern ebenfalls zur Hälfte. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht, soweit ein Großelternteil im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt. In diesem Fall wird der auf diesen bereits verstorbenen Großelternteil entfallende Anteil am Erbe nicht, wie zu erwarten wäre, an dessen Nachkommen weitergereicht, sondern dieser Anteil fällt an den überlebenden Ehegatten zurück. Sind zum Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten weder Kinder des Erblassers (mitsamt deren Nachkommen) noch Eltern (mitsamt deren Nachkommen) noch Großeltern vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte allein.Dies gilt alles nur, wenn kein Testament vorliegt.


Abigail
beantwortet von Abigail am 6. Juni 2007 14:59
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Ja,der Partner erbt alles, weil er "Erbe erster Ordnung" ist.
Eltern und Geschwister sind "Erben zweiter Ordnung" und erben nur wenn der Erblasser keinen Partner oder Kinder hat.

Kommentar von Simple_avatar2smallHeartlight am 6. Juni 2007 15:05

Bist du sicher, daß ein Ehepartner "erster Ordnung" ist? Konkret heisst daß, man braucht nicht unbedingt ein Testament? Danke

Kommentar von Simple_avatar6smallAbigail am 6. Juni 2007 15:10

Nein man braucht nicht unbedingt ein Testament. Aber mit Testament wäre mir persönlich doch lieber. Sicher ist sicher.

Kommentar von Lillibelle am 6. Juni 2007 15:16

Doch, sie bekommen den Pflichtteil.

Lernt man sowas heutzutage nicht mehr in den Erbrechtsvorlesungen?


anonym
beantwortet von gastXY am 6. Juni 2007 14:32
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Bin kein Experte, kenne nur ein Gerücht: Ja, der Partner erbt in diesem Fall alles. Wären Kinder vorhanden, bräuchte es dazu das "Berliner Testament".

Kommentar von Lillibelle am 6. Juni 2007 14:41

nein, tut er nicht.

erbberechtigte verwandte des erblassers bekommen mindestens den pflichtteil.

Kommentar von Simple_avatar6smallAbigail am 6. Juni 2007 15:03

@Lillibelle Dein Kommentar stimmt nicht. Eltern und Geschwister haben in diesem Fall keinen Pflichtteilsanspruch. Sie sind "Erben 2. Ordnung.

Kommentar von gastXY am 16. Juni 2007 20:36

;-)))


anonym
beantwortet von Lillibelle am 6. Juni 2007 14:28
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Also den Pflichtteil bekommen die erbberechtigten Verwandten sowieso - deswegen heißt es ja PFLICHT-Teil. ;)

Der überlebende Ehegatte erbt bei einer Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft automatisch alles von dem, was noch überbleibt nach Abzug der Pflichterbteile für ebberechtigte Verwandten


Chris1981
beantwortet von Chris1981 am 6. Juni 2007 14:23
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Hmm, kann Dir keine sichere Auskunft geben, da ich noch keine Erbrechts-Vorlesung gehört habe, aber lies Dir mal §§1922 ff. BGB (insbesondere § 1931 BGB) durch. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. Februar 2009 19:43
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Ja, aber ich müsste wissen, in welchem Land das Erbrecht gilt.


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