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Wer kennt sich mit den Sonderregelungen für die Dachwohnungen aus??

gefragt von Titti08 am 12.10.2009 um 16:40 Uhr

Ich wohne schon seit 16 Monate in einer Dachwohnung. Schon im letzten Winter waren wir immer krank, weil es in der Wohnng kalt ist obwohl die Heizungen auf hochtour laufen. Die von der Verwaltung haben mir zwei mal jemand geschickt um zu schauen, jedoch wurde es nie warm und ich musste immer die vollen Heizkosten bezahlen ( und dazu noch die vielen Arztrechnungen). Gibt es irgendiwe Sonderregelung für Dachwohnungen oder kann ich irgenwie eine Mietreduktion verlangen??? Danke für eure Hilfe

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anonym
beantwortet von guterwolf am 12. Oktober 2009 17:24
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Du musst bestimmte Gradzahlen in einer Wohnung durch heizen erreichen können, ansonsten kannst du die Miete mindern. Gibt Tabellen dafür im Internet.

Wieviel Grad hast du denn in Wohnzimmer und Bad?

Ggf. müsste die Heizung unten am Kessel höher gestellt werden, damit die Wärme auch bei dir ankommt und was haben die Handwerker gemacht?

Kommentar von Titti08 am 12. Oktober 2009 19:19

im Wohnzimmer sind es in der nacht ca 16 grad und am tag 18 grad. im badezimmer ist es fast genau wie im Wohnbereich. Beim letzten mal haben sie mir die Notfallheizungssicherung ausgewechselt und alle radiatoren angeschaut. Am kessel im Keller dürfen sie nichts machen weil sonst die andere wohnungen überhitzt werden

Kommentar von guterwolf am 12. Oktober 2009 22:52

das ist zu wenig, du musst mindestens auf 20 Grad heizen können. Die anderen Wohnungen können nur dann überhitzt werden, wenn die Mieter die Heizung voll aufdrehen, was sie ja nicht müssen.

Zum DG ist es immer ein weiter Weg, aber das hat dich nicht zu interessieren.

Ich würde den Eigentümer anschreiben und ankündigen, dass du ab sofort die Miete um 30% minderst. Mache mich aber noch mal schlau.

Kommentar von guterwolf am 12. Oktober 2009 22:58

schau mal, in der "Mietminderungstabelle" findest du z.B. so etwas:

Heizungsausfall bzw. unzureichende Beheizung.

LG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.1973 - 12 S 382/72, WM 1973, S. 187 (Im März Temperaturen in der Wohnung von nur 15º bis 18º C).

LG München I, Urteil vom 25.05.1984 - 20 S 3739/84, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 72 (Schlechte Beheizung wegen schlechter Isolierung und/oder wegen unzureichender Heizkraft - Temperaturen oft nur 15 Grad, nie mehr als 18 Grad Celsius - führen zu einer Mietminderung von ca. 30 % der Bruttomiete oder 25 % der Nettomiete.

AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997 - 1 C 1320/96, WM 1998, S. 180 (Beheizbarkeit der Räume nur bis zur einer Höhe von rund 16-18 Grad Celsius möglich).

Kürz die Miete um 25%, da liegst du nicht so hoch, aber nur für die Zeit, in der geheizt wird, also normalerweise Oktober - März, gekürzt wird von der Bruttomiete (also Warmmiete).

Evtl. kündigst du deinem Vermieter noch an, dass du dir ggf. einen Radiator für das Wohnzimmer kaufst und ihm die zusätzlichen Kosten sowie Strom in Rechnung stellst.

Kommentar von Titti08 am 13. Oktober 2009 12:06

ich danke dir von herzen... warst mir sehr hilfreich, jetzt muss ich nur noch handeln.. gruss


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 12. Oktober 2009 16:41
1x
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Du kannst den Zustand als Mietmangel reklamieren. Da Du ihn aber schon einige Monate erträgst wirst Du es jetzt schwer haben. Such Dir lieber eine andere Bleibe.



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