HerrDoktor am 15.05.2009 um 9:42 Uhr
Nach zweimaliger Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags läuft dieser nun nach zwei Jahren aus, bevor dieser sich zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag wandeln würde. Nach welcher Frist kann mich der Arbeiter wieder einstellen um so den unbefristeten Vertrag zu umgehen.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund Die Zeitdauer für die Anstellung sind minimal 1 Tag und maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3 mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass vor diesem Arbeitsvertrag weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben darf (Anschlussverbot). Der Zeitraum zwischen einem alten Arbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich.
Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung.
Arbeitnehmer, die vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 52 Jahre alt sind, können maximal 5 Jahre mit mehrfachen Verlängerungen befristet angestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens 4 Monate arbeitslos waren oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme wie dem 1-Euro-Job teilgenomen haben. Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit "getestet" wird in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.

Eine Befristung ist nicht zulässig,wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
HerrDoktor am 15. Mai 2009 11:46 Danke

Du kannst in Ausnahmefällen auch öfter befristen!!! Dies ist aber zu begründen! siehe: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Befristung.html (Bite genau lesen!!!)
Eine weitere Befristung ist nur mit sachlichem Grund (z.B. Vertretung von einer Mitarbeiterin im Mutterschutz) möglich. Eine andere Möglichkeit ist die 2. befristete Einstellung über eine Partnerfirma des Unternehmens (falls vorhanden) zu bekommen.
Ich danke für die gute Antwort, das mit der Kettenbefristung ist sehr hilfreich.
LG Doc