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Wer kennt sich mit dem Kündigungsrecht bei Arbeitsvertägen aus?

gefragt von HerrDoktorHerrDoktor am 15.05.2009 um 9:42 Uhr

Nach zweimaliger Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags läuft dieser nun nach zwei Jahren aus, bevor dieser sich zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag wandeln würde. Nach welcher Frist kann mich der Arbeiter wieder einstellen um so den unbefristeten Vertrag zu umgehen.


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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 15. Mai 2009 09:44
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund Die Zeitdauer für die Anstellung sind minimal 1 Tag und maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3 mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass vor diesem Arbeitsvertrag weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben darf (Anschlussverbot). Der Zeitraum zwischen einem alten Arbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich.

Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung.

Arbeitnehmer, die vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 52 Jahre alt sind, können maximal 5 Jahre mit mehrfachen Verlängerungen befristet angestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens 4 Monate arbeitslos waren oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme wie dem 1-Euro-Job teilgenomen haben. Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit "getestet" wird in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.

Kommentar von Bc676e88f4b45d58a2b7416b5f9ebe5dsmallHerrDoktor am 15. Mai 2009 09:49

Ich danke für die gute Antwort, das mit der Kettenbefristung ist sehr hilfreich.

LG Doc


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. Mai 2009 10:03
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Eine Befristung ist nicht zulässig,wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Kommentar von Bc676e88f4b45d58a2b7416b5f9ebe5dsmallHerrDoktor am 15. Mai 2009 11:46

Danke


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 15. Mai 2009 13:25
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Du kannst in Ausnahmefällen auch öfter befristen!!! Dies ist aber zu begründen! siehe: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Befristung.html (Bite genau lesen!!!)


anonym
beantwortet von sanbrasil am 16. Mai 2009 10:55
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Eine weitere Befristung ist nur mit sachlichem Grund (z.B. Vertretung von einer Mitarbeiterin im Mutterschutz) möglich. Eine andere Möglichkeit ist die 2. befristete Einstellung über eine Partnerfirma des Unternehmens (falls vorhanden) zu bekommen.


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