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wer kennt sich im mietrecht aus?

gefragt von schnuggituckischnuggitucki am 02.09.2008 um 11:05 Uhr

hi wir haben eigentlich vor umzuziehen....mein partner hat auch eine wohnung gefunden. 1. es gibt da fürs kalte wasser keine wasseruhr (vermieter rechnet so ab: Arztpraxis 50% wir 85qm30% obermieter 50qm 20% der gesamten abrechnungskosten. 2. Im mietvertrag steht wartungsarbeiten in der wohnung und haus bis 300euro selber zahlen??? 3. man kann nicht mal ein kinderwagen abstellen im haus kein platz und in der garage gehen die mäuse ein und aus....ich habe eine tochter von 7mo und erwarte im jan mein 2 kind 4. man sicherte uns schon zu das 2-3mal in der übergangszeit der lkessel im keller nicht anspringt und kein warmwasser kommt....ums haus in den keller neu starten mit 2kindern? was tun?


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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 2. September 2008 11:08
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Wenn Du dich schon im Vorfeld so unwohl fühlst dann ziehe da gar nicht erst hin.

Erspart dir viel Streß.

LG Wolpertinger


Tine81
beantwortet von Tine81 am 2. September 2008 11:09
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Sucht eine andere Wohnung. Offenbar entspricht diese nicht euren Bedürfnissen, geschweigedenn euren Vorstellungen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 2. September 2008 13:02
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ja, ich kenne mich aus im mietrecht. aber euch möchte ich eine ganz andere antwort geben: baut euch ein haus, möglichst freistehend und ohne kontakt zu nachbarn. um friedlich mit den menschen umzugehen die in der nähe wohnen und dauerhaft ein angenehmes verhältnis zum vermieter zu haben findest ihr viel zu viel berührungspunkte die euch stören. es sind halt nicht immer alle gegebenheiten optimal, aber man muß versuchen für alle beteiligten das beste daraus zu machen. dazu gehört auch eine gewisse rücksicht und einsicht. zum beispiel beim umlageschlüssel hat man versucht eine faire lösung zu finden. bei der üblichen umlage nach personenzahl wäre es zu eurem nachteil und eine wasseruhr kann nur in seltenen ausnahmefällen gefordert werden. wenn also menschen mit fairen angeboten auf euch zukommen und ihr immer meit einen draufseten zu müssen wird das nie was mit den nachbarn.


anonym
beantwortet von newcomer am 2. September 2008 11:09
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den Vermieter um behebung der Mängel mit Frist auffordern. Nach verstreichen die Miete kürzen.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 2. September 2008 11:13

Sie wohnen doch noch gar nicht in der Wohnung ;-)


kunterbuntMUC
beantwortet von kunterbuntMUC am 2. September 2008 11:10
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Hi,
Du musst zwei Dinge trennen:
1. Dinge die das Haus nicht hat, die Du aber brauchst. Zum Beispiel einen Abstellplatz für den Kinderwagen. Diese Dinge sprechen gegen die Wohnung.
2. Dinge die nicht in Ordnung sind, aber vom Vermieter in Ordnun gebracht werden müssten. Die Abrechnung nach QM ist durchaus zulässig, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.

Insgesamt gilt aber, dass der Streit mit dem Vermieter kein Spass ist und ich von dieser Wohnung eher die Finger lassen würde. Auf der anderen Seite ist der Mieter in Deutschland so gut geschützt, dass Dir relativ wenig passieren kann, wenn Du nicht einfach alles unterschreibst (auch dann meist nicht). "Meine Meinung, keine Rechtsberatung, die nur ein Anwalt vornehmen darf und kann)"

Kommentar von 28566fbb4823b0b76bf35a4bdeeecca1smallschnuggitucki am 2. September 2008 11:13

mein partner mit dem ich bisher nicht zusammengelbt habe hat die wohnung alleine unterschrieben....ich selber habe die wohnung erst gesehen nachdem er schon zuir vertragsunterzeichnung da war....gibt es das das man 300euro selber zahlen muss an reperaturkosten? kann man vom mietvertrag zurück treten?

Kommentar von anjanni am 2. September 2008 11:22

Über's ganze Jahr kann Dir für Kleinreparaturen in Deiner Wohnung (!!!) ein bestimmter Prozentsatz der Miete berechnet werden. Auch pro Monat ist dieser Anteil möglich (bis 75 Euro, glaube ich, mußt Du mal aktuelle Zahlen ergooglen oder beim Mieterverein erfragen). Üblich ist so eine Klausel jedenfalls generell.

Ist Dein Partner als alleiniger Mieter eingetragen, oder wolltet Ihr die Wohnung gemeinsam mieten? Im ersten Fall kann er nur noch wieder kündigen. Im zweiten Fall ist der Vertrag erst abgeschlossen, wenn Ihr auch beide unterschrieben habt.

Kommentar von 28566fbb4823b0b76bf35a4bdeeecca1smallschnuggitucki am 2. September 2008 11:51

er ist alleine im vertrag

Kommentar von Obelhicks am 2. September 2008 13:03

ich glaube das beste ist du lässt deinen partner da alleine einziehen.


wim50
beantwortet von wim50 am 2. September 2008 11:10
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Das ist wohl nicht auf dem aktuellen Stand, was sich natürlich auch in der Miethöhe ausdrücken sollte. Dann hast du die Wahl: preiswert mit Abstrichen oder eben nicht...


anonym
beantwortet von anjanni am 2. September 2008 11:12
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Da würde ich nicht einziehen.

Die nicht vorhandene Wasseruhr ist kein Mangel in dem Sinn. Aber schön ist diese Art der Abrechnung nicht - wegen der Arztpraxis.

Wegen Mängeln, die Dir vor Einzug schon bekannt sind, kannst Du später nicht die Miete kürzen. Da sitzt Du dann immer am kürzeren Hebel.

Und gerade in Deiner Situation würde ich doch auf einen Abstellplatz für den Kinderwagen dringend achten!!!

Such lieber noch ein bißchen - es gibt sicherlich noch eine Wohnung für Euch, die zu Euch paßt!

Kommentar von Obelhicks am 2. September 2008 13:05

anjanni deine antworten sind meist durchdacht. hier existiert bereits ein mietvertrag.


anonym
beantwortet von Blackheart2 am 2. September 2008 11:13
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Also rechtens ist diese Abrechnung auf gar keinen Fall. Er kann keine Prozente nach eigenem Ermessen verlangen.

Wartungsarbeiten in der Höhe selber tragen? Was ist denn das? Wofür zahlt ihr denn dann Miete? Bei Eigenverschuldung würde ich das noch verstehen aber so...

Also wenn ich das alles so lese, lasst die Finger von der Wohnung. Das ist alles nicht ganz koscher. und ganz besonders solltet ihr das euren Kindern auf keinen Fall antun!!!

Kommentar von anjanni am 2. September 2008 11:23

Doch, für die Wasserabrechnung kann der Vermieter den Schlüssel willkürlich festlegen, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind.

Kommentar von Obelhicks am 2. September 2008 13:08

das gesetzt schreibt einen "billigen" schlüssel vor. der gewählte schlüssel ist für die große wohnung mehr als fair. nur wenn der arzt extrem hohen wasserverbrauch hat, z.b. weil er behandlungen unter wasser durchführt, wäre es nicht vertretbar. zu wartungsarbeiten kann vereinbart werden was will, letztlich gilt nur die aktuelle BGB rechtsprechung zu $535 BGB bezüglich der höhe der abdingbaren reparaturkosten.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 2. September 2008 11:06
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was tun? Gar nicht erst in so ne Rumpelbude einziehen und andere Wohnung suchen - glaub mir, da spart ihr euch viel Stress!


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