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Wer kennt sich hier mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus und kann mir helfen?

gefragt von jomajovijomajovi am 14.07.2009 um 19:50 Uhr

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widdalein
beantwortet von widdalein am 14. Juli 2009 19:50
2x
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dazu bräuchte man genauere Angaben

Kommentar von Simple_avatar8smalljomajovi am 14. Juli 2009 19:54

Wie gut kennst du dich damit aus ? ich bräuchte da mal Hilfe


anonym
beantwortet von MeisterT am 14. Juli 2009 19:51
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ja

Kommentar von Simple_avatar8smalljomajovi am 14. Juli 2009 19:54

kennst du dich gut aus, weil ich bräuchte echt nen guten rat ?

Kommentar von MeisterT am 14. Juli 2009 19:57

musste schon etwas konkreter werden, z.B. wo & wann geboren

welche Staatsbürgerschft(en), etc etcetc


sarrex
beantwortet von sarrex am 14. Juli 2009 19:54
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um wat jehts denn


jacques2008
beantwortet von jacques2008 am 14. Juli 2009 19:54
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ja kenne ich mich zum teil aus aber aus deine frage geht nix genaues hervor

Kommentar von Simple_avatar8smalljomajovi am 14. Juli 2009 20:02

meine kinder (6 u 10) wohnen eine Woche beim Papa und eine Woche bei mir. In der Frühschichtwoche sind sie bei Papa, weil er da aber früh weg muß, kommt seine Mutter frühs in die Wohnung und macht die Kinder fertig für die Schule. Mittwoch und Donnerstag Nachmittag ist je ein Kind bei mir. Freitag ist der große bei oma und schläft dort, Samstag u Sonntag gibt es bei Oma Mittagessen und Kaffee für alle.

In der anderen Woche hat er Spätschicht da sind sie von Sonntag Nachmittag( der Frühschichtwoche) bis Samstag Nachmittag bei mir.

Nun ist bald der Scheidungstermin und ich möchte für beide Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, würde ich das auch wirklich bekommen? da seine Mutter einen großen Teil der Betreuung übernimmt ?

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 14. Juli 2009 20:08

warum den das,lass es doch so wie es ist,für die kinder ist das doch das beste

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. Juli 2009 23:37

Was Du hier anführst ist mit sicherheit kein Grund, dass der Richter Dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrtecht zuspricht. Da musst du schon schwereres Geschütz auffahren.
Warum soll/kann es denn nicht so bleiben wie es ist?

Kommentar von 5d09729ba65cb65ccb4d6789366aa374smalljacques2008 am 15. Juli 2009 11:08

das würde ich dir auch raten lass es so wie es ist ich bin ein scheidungs kind gewesen und es ist nicht gut für die kinder hin und her gerissen zu werden wegen dem sorgerecht lass es so wie es ist


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