
ja kenne ich mich zum teil aus aber aus deine frage geht nix genaues hervor
meine kinder (6 u 10) wohnen eine Woche beim Papa und eine Woche bei mir. In der Frühschichtwoche sind sie bei Papa, weil er da aber früh weg muß, kommt seine Mutter frühs in die Wohnung und macht die Kinder fertig für die Schule. Mittwoch und Donnerstag Nachmittag ist je ein Kind bei mir. Freitag ist der große bei oma und schläft dort, Samstag u Sonntag gibt es bei Oma Mittagessen und Kaffee für alle.
In der anderen Woche hat er Spätschicht da sind sie von Sonntag Nachmittag( der Frühschichtwoche) bis Samstag Nachmittag bei mir.
Nun ist bald der Scheidungstermin und ich möchte für beide Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, würde ich das auch wirklich bekommen? da seine Mutter einen großen Teil der Betreuung übernimmt ?
sarrex am 14. Juli 2009 20:08 warum den das,lass es doch so wie es ist,für die kinder ist das doch das beste
Wolfi0410 am 14. Juli 2009 23:37 Was Du hier anführst ist mit sicherheit kein Grund, dass der Richter Dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrtecht zuspricht. Da musst du schon schwereres Geschütz auffahren.
Warum soll/kann es denn nicht so bleiben wie es ist?
jacques2008 am 15. Juli 2009 11:08 das würde ich dir auch raten lass es so wie es ist ich bin ein scheidungs kind gewesen und es ist nicht gut für die kinder hin und her gerissen zu werden wegen dem sorgerecht lass es so wie es ist
Wie gut kennst du dich damit aus ? ich bräuchte da mal Hilfe