Meine Frage ist folgende: Wenn ich in einem Ort (50 km/h) an eine Kreuzung komme, und die Straße rechts von mir ist eine verkehrsberuhigte Zone (30 km/h). Muß ich dann Vorfahrt gewähren oder kann ich so durchfahren, natürlich langsam. Meine Freundin und ich sind da nämlich unterschiedlicher Meinung. Sie meint ich hätte nur Vorfahrt, wenn die verkehrsberuhigte Zone durch einen abgesenkten Bordstein gekennzeichnet wäre. Ich dagegen meine, dass man grundsätzlich, wenn man von einer 30er Zone in eine 50er Zone fährt die Vorfahrt gewähren muß. Was ist richtig?
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Wenn Du aus einem verkehrberuhigten Bereich kommst (siehe Bild), dann musst Du immer warten.
Dort gilt dann auch nicht 30 km/h, sondern Schrittgeschwindigkeit.
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Ist es jedoch tatsächlich eine 30er-Zone, dann gelten die Verkehrsschilder Vorfahrt und Vorfahrt achten.
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Befinden sich an der Kreuzung keine Schilder und es ist eine 30er-Zone, dann gilt rechts vor links.
Bild/er:

Warum sollte man in der 50er Zone grundsätzlich Vorfahrt haben?? Wenn da kein Vorfahrtschild ist, dann gilt rechts vor links. Vorausgesetzt wie deine Freundin erwähnt hast, die haben einen abgesenkten Bordstein. In dem Fall hast du immer Vorfahrt.
MojitoTom am 4. November 2009 10:51 Erst mal muss geklärt sein, ob es sich um eine 30er-Zone oder um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
kaesbrot am 4. November 2009 10:58 Verkehrsberuhigter Bereich: Zwar darf hier jeder hineinfahren, aber weil dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, sollte man darauf wenn möglich verzichten. Kinder dürfen überall spielen. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, außer zum Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss man der Querstraße Vorfahrt gewähren.
http://www.fahrtipps.de/frage/verkehrsberuhigter-bereich.php
Das stimmt sogar. :)) Erinnere mich gar nicht, dass ich das jemals in der Fahrschule gelernt habe. :))

Die Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Zonen ist nicht vorfahrtberechtigt.

wenn nicht beschildert gilt rechts vor links.
MojitoTom am 4. November 2009 10:54 Jedoch nicht bei einem verkehrsberuhigten Bereich. Dort musst Du immer warten.

Ohne Verkehrsschilder gilt immer rechts vor links.
Aber wie deine Freundin schon sagt, wenn da ein Bordstein ist, ist diese Straße nicht gleich als Straße zu erkennen, und somit hätte man Vorfahrt.

es gilt die Beschilderung. Wenn kein Schild vorhanden ist, dann gilt Rechts vor Links.
Nur bei Straßen mit abgesenkten Bordsteinen darfst durchfahren, wenn du von links kommst, denn der Fahrer am abgesenkten Bordstein muss immer warten.

Ich glaube bei abgesenktem Bordstein hast du Vorfahrt, wenn nicht gekennzeichnet eh rechts vor links oder?
du hast dann vorfahrt! meistens haben solche straßen dann auch ein vorfahrtsschild!
Wenn Du nicht auf der gekennzeichneten Hauptstraße bist, gilt rechts vor links
deine freundin hat recht. ohne schild gilt rechts vor links, ausser bei einem abgesenkten bordstein
Rechts vor links... Ich geb deiner Freundin recht... :-) Frauen sind halt doch die besseren Autofahrer... :-)
Hier sind noch mal alle Vorfahrtsschilder aufgeführt.
http://www.weeswegwijs.be/wegcode/files/wegweiser/Verkehrsschilder/Vorfahrtsschilder.php?desti=duits
Wie bereits geschildert, gelten diese jedoch nur, wenn die Straße rechts, kein verkehrsberuhigter Bereich ist.
Absolut richtig! In deinem Fall, wenn keine Verkehrszeichen stehen: Rechts vor Links. Sonst auf die Zeichen achten. Dein Fall hat nichts mit einem verkehrsberuhigten Bereich zu tun. Es verhält sich quasi genauso, als könne man in beiden Straßen 50 fahren.