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Wer kennt sich gut mit Arbeitsgesetzen aus? Es geht um Kündigung nach dem Umzug

gefragt von Prostoalex am 17.03.2008 um 21:38 Uhr

Meine hat 8 Jahre im Hotel als Hotelfachfrau gearbeitet. Nachdem sie 2006 schwanger geworden ist sind wir werend der Schwangerschaft von Bremen nach Hamburg gezohgen.Somit ist der Vertrag ungekündigt geblieben. Nach
der Geburt hat sie 12 monate Elterngeld gekriegt(bis Februar 2008).Weil sie noch keinen Job gefunden hat will sie sich erstmal Arbeitslos melden,(um in ruhe weiter zusuchen) kriegt aber 3 monate Sperre wenn sie selbst kündigt. Ihr Scheff sagt: Ich kann dich nich kündigen weil ich dann Problemme bekomme.Stimmt das? oder will er einfach nicht? Wie kann man die 3monate Sperre umgehen?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 17. März 2008 21:42
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Ich weiß leider nicht wirklich, was Du wissen möchtest, versuche es aber trotzdem. Deine Frau hat einen Arbeitsplatz, dafür sollte sie dankbar sein, denn viele Menschen wünschen sich einen. Nun möchte sie aufhören zu arbeiten. Dann muss sie regulär kündigen und die 3 Monate Sperre in Kauf nehmen. Die Gesetze sagen nämlich, wer leichtfertig seinen Job aufgibt, der bekommt eine Sperre.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. März 2008 21:43
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während der elternzeit ist kündigung durch den arbeitgeber nich zulässig.

ist die elternzeit beendet kann er die arbeitskraft kündigen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. März 2008 21:43
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Jedenfalls muß der Chef nicht kündigen. (Inwieweit er es nicht kann, hängt von weiteren Faktoren ab.)

Die dreimonatige Sperre kann man möglicherweise vermeiden, indem man sich mit dem Arbeitsamt darüber unterhält, inwieweit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der Umstände zumutbar ist.


regideur
beantwortet von regideur am 17. März 2008 21:44
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Richtig ist das ihr "alter" Chef ihr nicht kündigen wird, weil er ihr dann eine Abfindung zahlen müsste. Sie muss also in jedem Fall selber kündigen. Ihr seit aber doch nicht aus Langeweile umgezogen wenn es dafür gute Gründe gegeben hat sollte eine Sperre sehr kleinlich sein und man dagegen Widerspruch einlegen. Es sollte doch eigentlich auf der Hand liegen dass diese Entfernung nicht mehr ein normaler Arbeitsweg für eine Mutter ist.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 17. März 2008 21:45
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Der Chef Deiner Frau müsste gute Gründe haben, um sie jetzt zu kündigen. Da er diese von seiner Warte aus nicht hat, handelter richtig. ES gibt kein Gesetz, was ihn zwingen könnte sie zu kündigen. Das wäre ja auch reichlich unsinnig. Deine FRau sollte kündigen und sich schnell einen neuen Job suchen. Intelligent wäre es gewesen schon gesucht zu haben.





anonym
beantwortet von tigeroli am 17. März 2008 21:44
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gar nicht

Die Sache ist doch: wenn Ihr von A nach B zieht und damit klar ist, dass sie die Arbeit in A nicht mehr aufnehmen wird, hat sie sozusagen gekündigt. Will sie nicht gekündigt haben, muss sie ihre Arbeit in A wieder aufnehmen - wenn ihr Chef das ermöglicht ...

Das Arbeitsamt handelt also richtig. Ihr hättet entweder nicht umziehen dürfen in dieser Situation oder vorher regeln müssen, was aus der Arbeitsstelle wird.

Die einzige Möglichkeit, die Ihr habt: Deine Frau/Freundin erklärt ihrem Chef, dass sie die Arbeit wieder antritt.

Hat er eine Arbeit für sie, müsst Ihr da durch. Evtl. muss sie täglich fahren oder eben ein viertel Jahr auf staatlichen Zuschuss verzichten ...

Es gibt keinen anderen Weg.


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. März 2008 22:07
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Ist die Freundin Vollzeit vermittelbar (= ist für das Kind nachweisbar jemand zur Betreuung vorhanden)? Das wäre nämlich, wenn man eine Sperre wegargumentiert bekommt, das 2. evtl. Problem beim Anspruch auf alg.


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