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wer kennt sich aus ob man witwen rente und eu rente im ausland weiter bezahlt bekommt

gefragt von tinagabriielltinagabriiell am 12.03.2009 um 13:46 Uhr

ich möchte gerne wieder in die USA ziehen aber habe gelesen das bei längerem aufenthalt im ausland die rente gekürzt oder ganz entfällt ich habe aber freunde in den staaten die aus deutschland ihre rente bekommen und dort seit jahren leben kann mir bitte jemand dabei helfen was da beachten muss?

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anonym
beantwortet von Lissa am 13. März 2009 01:25
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Es kommt darauf an, wie dieWitwenrente errechnet wurde.

Hat der Verstorbene immer in Deutschland gearbeitet, besteht kein Problem, die Rente wird ins Ausland gezahlt.

Anders ist es mit Zeiten nach dem FRG (Fremdrentengsetz).

Falls du vorhast, ins Ausland zu gehen, solltest du dich bei der Rentenversicherung beraten lassen, denn nur die Rentenversicherung kann dir sagen, was mit der Rente passiert.


Teify
beantwortet von Teify am 12. März 2009 13:52
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In unser Dorf ( Deutschland) ist eine Frau aus Östereich gezogen.Die bekommt auch ihre Rente.Sie muß nur jedes Jahr einen behördlichen Beweis bringen, dass sie noch lebt.Ich denke, das ist anderherum genau so.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinagabriiell am 12. März 2009 13:57

das mit dem beweis kenne ich aber das ist ja eine europäische auslanderin die hier lebt aber wie sieht es aus wenn jemand ins nicht europäische ausland ziehen will ob da noch die rente bezahlt wird oder ggf. gekürzt wird

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 12. März 2009 16:06

Kann ich mir nicht vorstellen.Schließlich hat man ja seine Beiträge dazu geleistet.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 12. März 2009 13:48
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habe einen Bekannten, der heutzutage in Südafrika lebt, da er sich mit einer Rente von 1600Euro sogar Hausangestellte leisten kann, da wird aber nichts von gekürzt!

Kommentar von Simple_avatar2smalltinagabriiell am 12. März 2009 13:52

danke dir es ist schon manchmal verwirrend solche bescheide und was die rentenversicherungen am telefon sagen ist auch oft anderst der eine sagt wird gekürzt der andere nicht


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 12. März 2009 13:47
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Auswärtiges Amt wird die dort helfen. Aber ich kenne das auch so, das man auch wenn man im Ausland ist. Dennoch die Rente bekommt aus Deutschland.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinagabriiell am 12. März 2009 13:54

ich habe mich bei der rentenversicherung erkundigt da ist auch mir von 2seiten was anderes gesagt worden wo mich dadurch verwirt hat einer sagt wird gekürzt ein anderer sagt bleibt gleich


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 27. August 2009 19:40
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hallo tinagabriiel, die witwenrente könntest du weiter bekommen solange du nicht wieder verheiratet bist, die ist aber einkommensabhängig, also wenn höheres einkommen über dem freibetrag dazukommt, geht die rente zurück, eu-rente ist an wohnsitz in d gebunden, ab 65 kannst du dir die r. auch ins ausland zahlen lassen unbeschränkt.


anonym
beantwortet von Lissa am 22. März 2009 22:04
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Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen mit den USA.

Deutsche Rente wird auch dorthin gezahlt.

Problematisch ist es nur, wenn der verstorbene Versicherte nicht nur in Deutschland gearbeitet hat.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinagabriiell am 23. März 2009 20:59

meine staatsangehörigkeit ist deutsch/American mein mann war aus ungarn er hat auch dort 7 jahre und 7monate bevor er nach deutschland gekommen ist und hier knapp 20 jahre gearbeitet hat in ungarn gearbeitet ich habe aus meiner 1.ehe die amerikanische staatsbürgerschaft auch noch


anonym
beantwortet von Ellwood am 12. März 2009 16:37
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Wenn ich nicht irre, hängt das auch mit der Staatsbürgerschaft zusammen, nur dann kann man etwas dazu sagen.

Kommentar von Ellwood am 12. März 2009 19:35

Anders formuliert: Welche ist Deine?

Kommentar von Simple_avatar2smalltinagabriiell am 23. März 2009 20:57

meine staatsangehörigkeit ist deutsch/American mein mann war aus ungarn er hat auch dort 7 jahre und 7monate bevor er nach deutschland gekommen ist und hier knapp 20 jahre gearbeitet hat in ungarn gearbeitet ich habe aus meiner 1.ehe die amerikanische staatsbürgerschaft auch noch

Kommentar von Ellwood am 26. März 2009 21:36

Die EU-Rente sollte dann problemlos weitergezahlt werden. Es wird der Zuschlag für die KV abgezogen, da Du dann aber nicht mehr in Deutschland krankenversichert bist, sollte es netto eine höhere Auszahlung geben, allerdings müsstest Du Dich in den USA dann noch krankenversichern, so Du willst/kannst. Das gleiche sollte für den "deutschen" Rentenanteil der Witwenrente gelten. Was mit dem ungarischen Teil ist, da bin ich leider nicht informiert.


anonym
beantwortet von funnice am 12. März 2009 13:59
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