ich möchte gerne wieder in die USA ziehen aber habe gelesen das bei längerem aufenthalt im ausland die rente gekürzt oder ganz entfällt ich habe aber freunde in den staaten die aus deutschland ihre rente bekommen und dort seit jahren leben kann mir bitte jemand dabei helfen was da beachten muss?
Es kommt darauf an, wie dieWitwenrente errechnet wurde.
Hat der Verstorbene immer in Deutschland gearbeitet, besteht kein Problem, die Rente wird ins Ausland gezahlt.
Anders ist es mit Zeiten nach dem FRG (Fremdrentengsetz).
Falls du vorhast, ins Ausland zu gehen, solltest du dich bei der Rentenversicherung beraten lassen, denn nur die Rentenversicherung kann dir sagen, was mit der Rente passiert.

In unser Dorf ( Deutschland) ist eine Frau aus Östereich gezogen.Die bekommt auch ihre Rente.Sie muß nur jedes Jahr einen behördlichen Beweis bringen, dass sie noch lebt.Ich denke, das ist anderherum genau so.
das mit dem beweis kenne ich aber das ist ja eine europäische auslanderin die hier lebt aber wie sieht es aus wenn jemand ins nicht europäische ausland ziehen will ob da noch die rente bezahlt wird oder ggf. gekürzt wird
Teify am 12. März 2009 16:06 Kann ich mir nicht vorstellen.Schließlich hat man ja seine Beiträge dazu geleistet.
habe einen Bekannten, der heutzutage in Südafrika lebt, da er sich mit einer Rente von 1600Euro sogar Hausangestellte leisten kann, da wird aber nichts von gekürzt!
danke dir es ist schon manchmal verwirrend solche bescheide und was die rentenversicherungen am telefon sagen ist auch oft anderst der eine sagt wird gekürzt der andere nicht
Auswärtiges Amt wird die dort helfen. Aber ich kenne das auch so, das man auch wenn man im Ausland ist. Dennoch die Rente bekommt aus Deutschland.
ich habe mich bei der rentenversicherung erkundigt da ist auch mir von 2seiten was anderes gesagt worden wo mich dadurch verwirt hat einer sagt wird gekürzt ein anderer sagt bleibt gleich
hallo tinagabriiel, die witwenrente könntest du weiter bekommen solange du nicht wieder verheiratet bist, die ist aber einkommensabhängig, also wenn höheres einkommen über dem freibetrag dazukommt, geht die rente zurück, eu-rente ist an wohnsitz in d gebunden, ab 65 kannst du dir die r. auch ins ausland zahlen lassen unbeschränkt.
Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen mit den USA.
Deutsche Rente wird auch dorthin gezahlt.
Problematisch ist es nur, wenn der verstorbene Versicherte nicht nur in Deutschland gearbeitet hat.
meine staatsangehörigkeit ist deutsch/American mein mann war aus ungarn er hat auch dort 7 jahre und 7monate bevor er nach deutschland gekommen ist und hier knapp 20 jahre gearbeitet hat in ungarn gearbeitet ich habe aus meiner 1.ehe die amerikanische staatsbürgerschaft auch noch
Wenn ich nicht irre, hängt das auch mit der Staatsbürgerschaft zusammen, nur dann kann man etwas dazu sagen.
Anders formuliert: Welche ist Deine?
meine staatsangehörigkeit ist deutsch/American mein mann war aus ungarn er hat auch dort 7 jahre und 7monate bevor er nach deutschland gekommen ist und hier knapp 20 jahre gearbeitet hat in ungarn gearbeitet ich habe aus meiner 1.ehe die amerikanische staatsbürgerschaft auch noch
Die EU-Rente sollte dann problemlos weitergezahlt werden. Es wird der Zuschlag für die KV abgezogen, da Du dann aber nicht mehr in Deutschland krankenversichert bist, sollte es netto eine höhere Auszahlung geben, allerdings müsstest Du Dich in den USA dann noch krankenversichern, so Du willst/kannst. Das gleiche sollte für den "deutschen" Rentenanteil der Witwenrente gelten. Was mit dem ungarischen Teil ist, da bin ich leider nicht informiert.