bei mir war einer der GEZ und nun soll ich rückwirkend für 1,5 Jahre die Gebühren nachbezahlen. Vorher war es auf meinen geschiedenen Mann angemeldet, Ich war nicht angemeldet! Jetzt musste ich unterschreiben das ich die Nachzahlung leiste. Kann das die GEZ verlangen? Ich leben von Hartz IV und hab jetzt abe 01.08.2009 eine Befreiung! Ich habe seit 2 Jahren Hartz Iv und bin 50% Behindert. Muß ich die rückwirkende Anmeldung akzeptieren und wirklich nachzahlen. Ich zahle jetzt in 10 € Raten über 260€ zurück. Wer kann mir da helfen? Mfg

Anwalt einschalten...die GEZ setzt gerne Leute unter Druck und man sollte nichts unterschreiben.

Wie jetz:Du "mußtest" unterschreiben??
Das frag ich mich auch grade.

Wenn du bereits unterschrieben hast, ist da schwer bis gar nicht wieder rauszukommen.
Oliee8 am 6. November 2009 10:02 sofort wiederrufen !!

Wende dich mal an das Bürgerbüro deiner Stadt, die können dir darüber Auskunft geben. Oder aber auch die Verbraucherzentrale.
Hast du schon unterschrieben? Hoffentlich nicht... Ansonsten: Hier werden Sie geholfen ---> gez-boykott.de
Wenn Du seit 1,5 Jahren von Deinem Mann getrennt bist, hättest Du damals direkt GEZ bezahlen müssen bzw. die Befreiung beantragen.
Aber warum willst Du für anderthalb Jahre unterschreiben? Hast Du nicht erst seit einem halben Jahr wieder einen Fernseher?
Was hast Du dem GEZ-Menschen erzählt? Hast Du schon was unterschrieben? - Dann ist es zu spät.
Bei meiner Tochter haben die das auch so gemacht: die haben die einfach überrumpelt. Da kommt dann so ein Typ vorbei, der ganz freundlich um eine Unterschrift bittet. Die meisten Leute - sogar hochintelligente, denen man sonst nichts vormachen kann - sind dann so perplex, daß sie zu allem ja sagen, was der Typ erzählt... Leider ist dann anschließend der Zug abgefahren.

Du hättest Dich selbst anmelden müssen, sobald Du alleine gewohnt hast. Dann hättest DU auch gleich die Befreiung beantragen können, so musst DU leider die Kosten tragen

Warum hast du denn die Vereinbarung unterschrieben das du zahlst? Das ist natürlich blöd gelaufen. Sonst hättest du einfach sagen können du hattest in der Zwischenzeit keinen Fernseher, den Beweis hätten die bringen müssen, was sie nicht können.
Warum hast Du den überhaupt in die Wohnung gelassen und dann auch noch etwas unterschrieben? Eins weiß ich, bei mir würde von denen nie jemand in die Wohnung kommen, ich bezahle zwar aber man ist ja nicht sicher ob die nicht auch hier kontrollieren würden. Da kommst Du sicher nur mit professioneller Hilfe raus. Versuch es beim Anwalt
Oliee8 am 6. November 2009 10:04 NIE in die Wohnung lassen !!! sie dürfen nichts !! und schwarzsehen ist höchstens eine ordnungswiedrigkeit !
Genau, was die sich für Rechte herausnehmen, das spottet jeder Beschreibung. Nur negatives hört man über die GEZ

die gez hat leider zu viele rechte... selbst die anträge zur befreiung kommen oft nicht an... man sollte echt mal mit allen, die solche erfahrungen gemacht haben dagegen an gehen. ich habe auch ne ratenzahlung vonm 20 euro vereinbart, jetzt wollten die 80 euro abbuchen...
Elch67 am 6. November 2009 09:56 Die Gez hat keinerlei Rechte.Is nur ne Vereinigung...und nix mehr!
Oliee8 am 6. November 2009 10:03 genau, und die Späher arbeiten auf provisionsbasis, das heisst wenn sie dich zum nachzahlen bringen , bekommen die ne dicke provision, glaub 20% sinds
wie kannst du solchen leiten was unterschreiben? sind hartzIV-empfänger nicht völlig befreit? erkundige dich mal

BLOSS nicht Nachzahlen, das gerät hast du gestern von einem Freund geschenkt bekommen zum Beispiel !
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