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wer kennt sich aus im Rentenrecht? wie ist die Zuverdienstgrenze bei...

gefragt von enaira am 06.07.2009 um 19:48 Uhr

einer Rente wegen voller Erwerbsminderung???

und muss man wirklich befürchten, dass man gar keine Rente mehr bekommt, wenn man etwas dazu verdient, selbst wenn man innerhalb der zuverdienstgrenzen bleibt?? Denn damit zeigt man ja, dass man doch arbeiten kann... Wer hat damit Erfahrungen?

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Rente x 1.535 EU-Rente x 29

anonym
beantwortet von sputnik1506 am 6. Juli 2009 19:58
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Rente wegen voller Erwerbsminderung bedeutet, ich kann nichts mehr arbeiten. Wenn man eine Arbeit annimmt,geht die Rentenversicherung davon aus,das keine Erwerbs- minderung mehr besteht. Also Vorsicht, Nebenverdienst kann zum teil- weisen bzw.kompletten Verlust der Rente führen

Kommentar von enaira am 6. Juli 2009 19:59

danke, aber wozu dann erst die Zuverdienstgrenzen, das ist doch bescheuert


anonym
beantwortet von mialena am 2. August 2009 00:06
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das kann man alles wunderbar nachlesen, weisst Du nicht einmal wo ?


anonym
beantwortet von Lissa am 7. Juli 2009 10:15
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Früher wäre deine Frage berechtigt gewesen.

Jetzt ist es so, dass es eine medizinische Feststellung gibt, ob und wie viel man noch arbeiten kann und die Rentenhöhe allein vom Hinzuverdienst abhängt.

Das heißt, dass man versuchen kann, wieder zu arbeiten und eventuell eine niedrigere Rente gezahlt wird.

Wenn man dann feststellt, dass es nicht geht, und nicht mehr oder nur noch bis zu 400 Euro verdient, wird wieder die volle Rente gezahlt.

Nur wenn jemand dauerhaft voll arbeitet, wird überprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen noch vorliegen.

Kommentar von enaira am 7. Juli 2009 12:55

da ich mich inzwischen auch anderweitig informiert habe, musste ich feststellen, dass das nicht ganz stimmt. Selbst in offiziellen Schriften steht, dass eine Wiederaufnahme einer Beschäftigung auch unter der hinzuverdienstgrenze zur Streichung der Rente führen kann.


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