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Wer kenn sich mit Haftpflichversicherungsschutz aus?

gefragt von yumanjiyumanji am 24.07.2008 um 15:12 Uhr

Hilfe, ich hab ein Problem. Vor ein paar Tagen hat mir meine Nachbarin ihr Auto zum einkaufen geliehen. Dumm wie ich war, hab ich beim "ausparken" das benachbarte Fahrzeug beschädigt. Der Nachbarin hab ich nix davon gesagt, da ihr Auto ja zum Glück vollkommen unbeschädigt geblieben ist.

Nun meiner Frage, besteht die Chance das meine Haftpflichtvers für den Schaden aufkommt? Es ist ein Firmenfahrzeug und die Fahrerin meint es kommt etwa 500€ den Lackieren zu lassen. Ich dachte ich fall um als sie mich gestern anrief, was mach ich denn nun? Bin alleinerziehend und Arbeite Teilzeit, wer hat einen guten Rat für mich? Hatte noch nie einen Unfall und bin zur Zeit echt damit überfordert.





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Harmoni
beantwortet von Harmoni am 24. Juli 2008 15:18
2x
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Das alte Thema. Generell ist es so dass bei einem Kfz verursachten Schaden auch die Kfz-Versicherung zahlen sollte. Deine Nachbarin kann aber anschliessend regress an dich stellen. Es ist zu klären was Kostenmäßig höher ist - der Schaden oder die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse der Auto-Haftpfichtversicherung.

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 24. Juli 2008 15:22

Danke für die Antwort, nur soll meine Nachbarin nix davon mitbekommen, sie ist ne ältere Dame mit nem alten Auto, ich glaub die würd ne Krise kriegen wenn sie in der Versicherung steigt, also muss ich wohl meinen Kopf hinhalten ;-(


speedy72
beantwortet von speedy72 am 24. Juli 2008 15:18
1x
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Hat deine Nachbarin eine Insassenversicherung? Rede mit ihr, denn deine Haftpflicht bezahlt das nicht, da du ja kein Auto hast! Dafür gibt es eine Extra-Autohaftpflicht!

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 24. Juli 2008 15:19

Das hat nichts mit einer Insassenversicherung zu tun. Es gibt keine "Extra"-Autohaftpflicht. siehe Antwort von Harmoni

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 24. Juli 2008 15:19

Die Insassenversicherung ist nur für den Unfall der Insassen als Zusatzversicherung und nicht für Regressansprüche Dritter .

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 15:20

was hat das mit der insassenvesicherung zu tun?

es wurde kein insasse geschädigt.

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 24. Juli 2008 15:23

Wenn jemand Anders dein Auto fährt, dann muss derjenige versichert sein! Sonst kann ja jeder dein Auto ausleihen, dir Beulen reinfahren und damit durchkommen, denn kannst du beweisen, das nicht du es warst?!?!?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 15:29

@speedy72:

dafür gibt es dann die kasko und im fragefall zahlt die autohaftpflicht der nachbarin.

insassenversicherung zahlt, wenn ein mitfahrender insasse verletzt wird.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2008 15:18
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das zahlt die haftpflichtversicherung des fahrzeughalters, mit dessen auto der unfall verursacht wurde.

egal er damit gefahren ist.

deine haftpflicht hat damit nix zu tun.


anonym
beantwortet von helperman am 24. Juli 2008 15:18
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Ne Haftpflichtversicherung übernimmt diesen schaden sicher nicht!!!! Dafür musst du schon selber aufkommen. Am besten du sagst der versicherung nix damit du nicht auch noch nach ober steigst ...

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 24. Juli 2008 15:20

Das passiert nur bei einer Autohaftpflicht!

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 24. Juli 2008 15:21

Selbst wenn man den Schaden seiner Kfz-Versicherung meldet kann man später noch entscheiden ob diese Zahlt oder ob man den Schaden selbst begleicht, damit man nicht höher gestuft wird. Die Versicherung rechnet sogar den Unterschied aus !


Tremor
beantwortet von Tremor am 24. Juli 2008 15:19
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Normalerweise zahlt die Versicherung Deiner Nachbarin den Schaden, mag sein das sie dann in ihren Prozenten hochgestuft wird zur Not müßtest Du ihr dann diese Differenz erstatten bis sie wieder runter gestuft wird. Bei manchen Versicherungen wird aber der Erste Schaden übernommen ohne das die Prozente angehoben werden. Du müßtest Dir jetzt ausrechnen was evtl. günstiger für Dich wäre, entweder den Schaden der Versicherung melden oder ihn selbst bezahlen.





suesszahn
beantwortet von suesszahn am 24. Juli 2008 15:20
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deiner versicherung mußt du ja erklären wie du denn schaden verursacht hast...mhhh was willste denen sagen ??? besser du redest mit deiner nachbarin und läßt es dann über die autoversicherung laufen...oder aus eigenner tasche...was in deinem fall wohl nicht geht...

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 24. Juli 2008 15:24

Das ist ja mein Problem, ich will sie da nicht mit reinziehen. Bin doch froh das ich ab und an Ihr Auto nutzten darf. Da hab mir wohl wieder richtig einen "eingestielt".... danke Dir für den Rat ;-)


domchef
beantwortet von domchef am 24. Juli 2008 15:21
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die kfz-haftpflicht ist eine versicherung kraft gesetz und zwingend vorgeschrieben. somit muß diese haften. im übrigen zahlt die privathaftpflicht nicht für geliehene oder gemietete gegenstände.

es würde je jeder versuchen einen kfz unfall so hinzustellen das ein freund sich das fahrzeug geliehen habe um dadurch die hochstufung zu vermeiden. das mußt du wohl selbst zahlen.

im übrigen kann es für deine nachbarin auch etwas schwierig werden, denn viele firmen bestehen bei firmenfahrzeugen darauf, das immer die polizei hinzugewerden muß, auch bei kleinstschäden.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 24. Juli 2008 18:23
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Die Aussage von Speedy ist natürlich nicht sinnig. Es zahlt wenn die Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug, die KFZ Haftpflicht für den Geschädigten. Allerdings nur unter den Voraussetzungen das andere Fahrer versichert sind !!! Das muss extra versichert werden. Ansonsten Schaden selber regulieren.

zu DomChef - Es gibt durchaus einige Tarife die geliehene und gemietete Gegenstände versichern.


anonym
beantwortet von pflvb am 25. Juli 2008 09:57
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Ein typischer "DG-Fall" (DG = dumm gelaufen)!

grundsätzlich zahlt Deine private Haftpflicht keine Schäden, welchen Du mit einem - wenn auch geliehenen - Kfz verursachst!

Hier muß der Haftpflichtversicherer des Kfz zahlen. Hat der Versicherungsnehmer (VN) keinen Rabattschutz, steigt hierdurch die Prämie - oder der VN zahlt den Schaden selbst.

Da jedoch Du den Schaden verursacht hast, kann er Dich in Regress nehmen. Hier bleibt Dir also nichts anderes übrig als der Griff in Deine Privat-Schatulle.



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