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Wer kannt sich aus mit Baurecht in der Landwirtschaft?

gefragt von hoffnungslos am 11.04.2008 um 13:44 Uhr

Hallo! Mein Vater hat eine kleine Landwirtschaft. Er übergibt diese jetzt meiner Schwester, samt allen Gebäuden und Flächen. Eigentlich wollte ich mit meiner Familie mal ein eigenes Haus bauen. Neben dem Hof steht ein Gebäude in dem zur Zeit Getreide getrocknet wird. Dort wollten wir eigentlich bauen. Soweit ich informiert bin, kann mir meine Schwester den dazugehörigen Grund nicht verpachten, da dies eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen wäre. Was kann man unternehmen, damit ich dort ein Haus bauen kann? Kann meine Schwester dort ein Haus (z.B. für Ferienwohnung) bauen? Kann ich Ihr das dann abkaufen? Wir wollen natürlch soweit es geht S


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Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 11. April 2008 13:48
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Das steht alles im Höferecht geschrieben. Da solltest du dich bei einem Anwalt erkundigen, der sich damit auskennt. Beim Vererben von landwirtschaftlichen Betrieben gelten andere Gesetze.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 11. April 2008 13:58
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Man kann das Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnehmen; allerdings ist dann der Veräußerungsgewinn zu versteuern. Das Land Pachten und dann darauf bauen, wird nicht gehen, da eine Nutzungsänderung vorliegt. Die Juristen vom Bauernverband können da helfen.


anonym
beantwortet von maikaefer am 11. April 2008 13:59
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Frag beim Landvolkverband in deinem Landkreis. Das Landwirtschaftsamt kann dir auch Auskunft geben. Wichtig ist für dich eine qualifizierte Information. In Niedersachsen heißt es Kreislandvolkverband und Landwirtschaftsamt, in anderen Bundesländern können sie anders heißen.


Luise
beantwortet von Luise am 11. April 2008 19:06
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Ihr braucht bei der Übergabe erstens schon mal einen guten Steuerberater, damit da nichts schief läuft, ihr evtl. z.B. aus dem Betriebsvermögen was entnehmen könnt, wegen dem Pflichtteilsanspruch.

Zweitens: Wenn ihr dringend auf dem Hof gebraucht werdet für den Betriebsablauf, dann können durchaus Wohnungen entstehen. In Bayern dürfen max. 5 Wohnungen auf einem Hof sein, und zusätzlich noch Ferienwohnungen zum Nebenerwerb. Allerdings darf nur das Austragshaus freistehend gebaut werden, das dem Vater für den Austrag zusteht. Und dafür gibt es Vorschriften bezügl. Größe. Das Austragshaus kann wieder mit Ferienwohnungen kombiniert sein...

Gute Beratung durch einen Architekten, der sich mit landwirtschaftlichem Bauen und Baurecht bei Euch auskennt. Und ihr könnt ja auch mal in das BBauG reinschauen. Paragaphen 34 und 35ff. (Außenbereich).


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