Bin gestern fast umgefallen, als ich erfahren habe, daß man innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen Zuschüsse zu Zins und Tilgung fürs Eigenheim beantragen kann. Kennt sich jemand aus?

Hallo alibert, Für einen Lastenzuschuss antragsberechtigt sind
* Eigentümer eines Eigenheims mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine zum Bewohnen seitens des Antragstellers genutzt wird; die andere Wohnung kann auch eine Einliegerwohnung sein;
* Eigentümer einer Eigentumswohnung, die durch den Eigentümer bewohnt wird oder für dessen Angehörige bestimmt ist;
* Eigentümer einer Kleinsiedlung (also einem Haus mit angemessenem Land, welches dem Eigentümer durch die gartenbauliche Nutzung einen fühlbaren Zuverdienst beschert bzw. bei landwirtschaftlicher Nutzung der Eigenversorgung dient);
* Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle (also einer Wohn- und Siedlungsform, die neben ausreichendem Wohnraum angemessene Wirtschaftsräume sowie eine entsprechende betriebliche Ausstattung bietet, wodurch dem Eigentümer und seine Familie einer weitgehende Selbstversorgung sowie durch den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten eine wesentliche Einkommensverbesserung ermöglicht werden).
Quelle: http://www.wohngeldantrag.de/geld/lasten.htm
Gruß Albert