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Wer kann mir weiterhelfen, geht um die rechtliche Lage bei Verkauf eines KfZ

gefragt von stiffke am 17.06.2008 um 21:00 Uhr

Ich habe Insolvenz beantragt. Mein Ex-Freund hat damals ein Auto gekauft und auch bezahlt. Da er damals noch Sozialhilfe bekam, ließ er das Auto auf meinen Namen anmelden und zulassen. Nun ist das Problem, daß mein Insolvenzverwalter dieses Auto als Wertanlage sieht, da ich im Fahrzeugbrief und in der Zulassung stehe. Habe zu meinem Ex keinen Kontakt mehr, nur durch meine Kinder. Er ist der Meinung das dieses Auto sein Eigentum ist, da er ja auch im Kaufvertrag steht. Habe ich auch alles angegeben. Nun wurde mir mitgeteilt, dass er das Auto einfach verkauft hat. Was soll ich machen? Es dem Insolvenzverwalter anzeigen und ist er da im Recht? Danke für die Hílfe.


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. Juni 2008 21:10
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Wenn Dein Ex im Kaufvertrag steht - und das Fahrzeug an ihn übereignet wurde (was dann in der Regel der Fall sein dürfte) - ist er auch Eigentümer des KFZ.

Auf den Eintrag im Brief und auf die Zulassung kommt es zivilrechtlich insoweit nicht an.

Es ist ein verbreiteter Irrtum, daß es anders wäre; auch bei manchen Insolvenzverwaltern, soweit sie keine Rechtsanwälte sind. (Dann sollten sie es aber besser wissen.)

Natürlich ist der Eintrag ein gewisses Indiz. Kann aber entkräftet werden. Versuche irgendwie an eine Kopie des Kaufvertrages zu kommen. Wenn Du es über Deinen Ex nicht erreichen kannst, versuche es über den Verkäufer.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 15. September 2008 18:06

Der Inhaber des Briefes ist Eigentümer ! Eigentumsurkunde!!! Sie bekommt Ihn jetzt nicht mehr Verkauft weil der Insolvenzverwalter Kenntnis hat!


wauwie
beantwortet von wauwie am 17. Juni 2008 22:28
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Wenn Du den KFZ-Brief hast, kann er ihn nicht verkaufen. Der neue Eigentümer braucht ihn ja. Laut Papieren gehört er Dir, also auch zur Insolvenzmasse.




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