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wer kann mir sagen, wie lange man rechnungen z. b. telecom aufbewahren muss?

gefragt von denli am 13.03.2008 um 13:52 Uhr
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recht x 35.248 rechnungen x 125 aufbewahren x 45

Tippse
beantwortet von Tippse am 13. März 2008 13:54
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Privat? Da musst Du solche Rechnungen gar nicht aufheben, es sei denn, Du hast etwas von dieser Rechnung steuerlich abgesetzt. Zu Kontrollzwecken ist es jedoch nicht schlecht, es einige Zeit (zB 1 Jahr) aufzuheben!

Kommentar von denli am 13. März 2008 13:56

danke


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. März 2008 14:00
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§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und

  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Kommentar von denli am 13. März 2008 16:34

danke


urlauber
beantwortet von urlauber am 13. März 2008 13:54
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maximal 3 jahre.

Kommentar von denli am 13. März 2008 13:56

danke

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. März 2008 14:50

wieso 3 Jahre? Es gibt keine Pflicht zur Aufbewahrung aber wenn man sie steuerlich geltend macht, muß man sie mindestens 10 Jahre aufbewahren!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 15. März 2008 19:11
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Nach Ablauf der Gewährleistung zBsp. für eine gekauftes Gerät kannst Du auch die Rechnung wegwerfen !

Ansonsten, wofür ?


trixi123
beantwortet von trixi123 am 13. März 2008 14:42
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falls du sie aufheben willst, kannst du sie ja einscannen und in einem eigenen verzeichnis "ablegen" - und halt hin u. wieder "ausmisten" - haste nicht soviel papierkram...

Kommentar von denli am 13. März 2008 16:35

danke


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 13. März 2008 14:23
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3 jahre

Kommentar von denli am 13. März 2008 16:34

danke


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