
Privat? Da musst Du solche Rechnungen gar nicht aufheben, es sei denn, Du hast etwas von dieser Rechnung steuerlich abgesetzt. Zu Kontrollzwecken ist es jedoch nicht schlecht, es einige Zeit (zB 1 Jahr) aufzuheben!

§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist
Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
danke

Nach Ablauf der Gewährleistung zBsp. für eine gekauftes Gerät kannst Du auch die Rechnung wegwerfen !
Ansonsten, wofür ?
falls du sie aufheben willst, kannst du sie ja einscannen und in einem eigenen verzeichnis "ablegen" - und halt hin u. wieder "ausmisten" - haste nicht soviel papierkram...
danke
danke