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Wer kann mir in einer Steuerfrage weiterhelfen?

gefragt von kzapp am 07.03.2007 um 15:13 Uhr

Bin Beamtin und heirate demnächst einen Selbstständigen mit ähnlichem Einkommen (er verdient etwas mehr). Welche Steuerklasse (bzw. Steuerklassenkombination) ist für uns bzw. mich dann am besten geeignet? Als Selbstständiger ist mein Zukünftiger ja in keiner Steuerklasse.


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anonym
beantwortet von Volker111 am 7. März 2007 15:45
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Steuerklasse III erfolgt bei Verheirateten bei nur einer Person mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit automatisch, wobei bei ähnlich hohen Einkünften zur Vermeidung von späteren Steuernachzahlungen der Eintrag Steuerklasse IV überlegenswert bleibt. Da jedoch keine Steuerklassenkombination vorhanden ist, ist es nach meinem Handbuch für Steuerersparnis eben die Steuerklasse III. Quelle: Handbuch für Steuerersparnis Grimm/Weber


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. März 2007 17:04
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Ihr könnt das frei entscheiden:

  • Wollt ihr sicher sein vor grossen Nachzahlungen, dann wählst Du IV.

  • Wollt Ihr das Geld erst einmal haben und dann später nachzahlen, dann ist III richtig.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 7. März 2007 17:06
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Du selbst nimmst Steuerklasse III und Dein Zukünftiger Steuerklasse V. Da er selbständig ist, hat er keine Nachteile der verhassten Abzüge in Steuerklasse V. (Die Steuer berechnet sich bei Deinem Zukünftigen wie bisher auch am Ende des Jahres nach der Gewinnermittlung.)

Die Regelung IV/IV wie Volker110 beschrieb trifft nur auf Paare zu, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen bzw. die beide Lohn bzw. Gehalt in etwas gleicher Höhe erhalten.

Kommentar von Boldtbregu am 8. März 2007 08:21

Das stimmt so nicht ganz: zwar hat der Selbständige die lästigen Abzüge nicht, aber dafür hat der angestellte Partner die lästigen Steuernachzahlungen, mit denen er dann die Differenz zwischen SK III und IV (in die er eigentlich gehört) ausgleichen muss. Wir haben eine entsprechende Konstellation und haben daher seit einigen Jahren IV/IV!


shagdalbran
beantwortet von shagdalbran am 7. März 2007 22:40
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Wie immer - frag' die Fachleute. Angeblich sollen neunzig Prozent allen Schriftgutes zum Thema Steuern auf diesem Planeten in Deutsch geschrieben sein. Ab zum Steuerberater Deines Vertrauens - der weiß das - weil der hat das gelernt. Shag d'Albran


mso1968
beantwortet von mso1968 am 7. März 2007 23:29
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Ich würde in die Überlegung noch einen kleinen weiteren Punkt mit einbeziehen. Wollt Ihr Kinder? Bald? Dann gibt es noch zu bedenken, daß sich das Mutterschutzgeld an der Höhe des letzten Nettogehaltes orientiert und das ist bei Stkl. V schon heftig weniger. Auf die Zeit des Mutterschutzes (im Schnitt 14 Wochen gesamt) rechnet sich das schon. Waren bei mir schlappe 1700 Euro. Nach Ablauf der Zeit haben wir dann umgehend die Klassen umgeschrieben, da ich eh in Elternzeit war.

Kommentar von Boldtbregu am 8. März 2007 08:23

Es geht doch gar nicht darum, dass SIE in SK V soll!


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Steuerklasse: Welche Kombi macht Sinn?
Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer entscheidend. Besonders bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind und nicht dauernd getrennt leben, stellt sich oft die Frage, welche Steuerklassenkombination am meisten Sinn macht. Die Arbeitslöhne beider Ehegatten werden nach Ablauf des Jahres zusammengeführt und erst dann kann die zutreffende Steuer festgesetzt werden.

Die Ehegatten haben folgendes Wahlrecht, um zu erreichen, dass im Laufe des Jahres so wenig wie möglich an Lohnsteuer einbehalten wird:

  1. Die Ehegatten wählen beide die Lohnsteuerklasse IV.
  2. Ein Ehegatte wählt die Lohnsteuerklasse III, der andere die Steuerklasse V.



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