Ich habe einen Mietsvertrag unterschrieben, den aber aus persönlichen Gründen wieder gekündigt, leider auf normalem Wege, so dass ich nicht mehr aus dem Mietsvertrag rauskam. Daher muss ich Kaltmiete für diese Wohnung für 3 Monate zahlen, obwohl keine Schlüsselübergabe erfolgte, ich war nur einmal in dieser Wohnung zur Besichtigung. Nun habe ich eine Betrebkostenabrechnung bekommen, von fast 200€. Muss ich diese Zahlen?
vermutlich ja, weil dem Vermieter ja die Kosten entstanden sind und du die Wohnung hättest nutzen können. Wenn du allerdings nie einen Schlüssel bekommen hast, dann wäre interessant ob der Vermieter die Wohnung zwischenzeitlich schon wieder losbekommen hat. Doppelt darf er nämlich nicht kassieren.
Alle die Positionen, die nicht verbrauchsabhängig sind, wirst Du zahlen müssen. (Steuer, Hauslicht, Straßenreinigung, Gartenpflege etc.)
Selbst Heizung, die ja auch als Frostschutz auf "1" laufen kann, musst Du zahlen.
War die Wohnung in diesen 3 Monaten wieder vermietet, oder stand sie tatsächlich leer? War sie nämlich vermietet, bist Du trotz gültigem Mietvertrag draußen. Stand sie leer, zahlst Du.
boriswulff am 31. Januar 2008 11:19 Eine gute und hilfreiche Antwort. Ein DH! von mir.

Meines Erachtens nicht,Du mußt nur für die Kaltmiete aufkommen...
leider falsch! Es entstehen dem Vermieter auch Kosten für die leere Wohnung. Hat er einen gültigen Mietvertrag, kann er diese Kosten vom Mieter verlangen, auch wenn der nicht darin wohnt.

Die Kaltmiete bezieht sich auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies z.B. Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Anders ist die Warmmiete: Sie entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss.

Möglicherweise ist die Grundlage der Forderung zunächst einmal die Praxis der Energieversorger, zu Anfang eine Pauschale bei der Berechnung der Energiekosten anzusetzen. Erst nach Auszug bzw. bei der Endabrechnung am Jahresende wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt und mit den bereits gezahlten Summen in Beziehung gesetzt.
Deine Schilderung beschreibt jedoch einen gewissen Verhärtungsfall. Wirkt auf mich so, als wäre der Vermieter ziemlich sauer auf Dich und stellt Dir nun alle Ausgaben in Rechnung, die sich mit der Wohnung, die du ja gar nicht nutzt, in Verbindung bringen lassen (Müll, Straßenreinigung, Fahrstuhl?, ...). Ich würde mich beim Mieterschutzbund beraten lassen. Vielleicht nutzt Du auch eine jener kostenlosen Rechtsberatungen, damit Du Klarheit findest.
Gruß Barnabas
Wenn keine Schlüsselübergabe erfolgte, wäre interessant zu wissen, warum. Wolltest Du den Schlüssel nicht? Oder wollte der Vermieter ihn Dir nicht geben?
Hättest Du die Wohnung nutzen können, dann mußt Du zahlen - alles. Konntest Du die Wohnung nicht nutzen, weil der Vermieter Dir nicht den Schlüssel geben wollte, hättest Du von vornherein die Miete mindern können - meines Erachtens... Im Nachhinein allerdings ist das schlecht möglich.
Yes. Wenn die Wohnung nicht mal übergeben wurde (kein Schlüssel), hätte ich erst mal keine Kaltmiete gezahlt - wegen Vorenthaltens der Mietsache Minderung um 100%.