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Wer kann mir helfen??? Erdrutsch an der Grenze zu unserem Nachbarn!

gefragt von babylevin am 21.06.2007 um 13:33 Uhr
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Wir haben gerade neu gebaut und liegen tiefer vom Grundstück als unser Nachbar. Durch die heftigen Regenfälle heute, mußte ich feststellen, daß genau an 2 Stellen zum Nachbarn hin (er hat an der Grundstücksseite große Pflanzringe gebaut)von seinem Grundstück aus extrem viel Regenwasser über und zwischen den Ritzen der Steine durchkam auf unsere Grundstücksseite.Letzte Woche hatten wir extra eine Erdbaufirma kommen lassen, die uns unseren Hang fertig zum Bepflanzen gemacht hat& auch mit Pflanzringen den Hang abgesichert hat. Nun meine Frage, wer ist für den Schaden verantwortlich?Da genau an den beiden Stellen ein Erdrutsch enstanden ist und der restliche Hang ist soweit unbeschädigt!


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Reply


Michael H
beantwortet von Michael H am 21. Juni 2007 13:40
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Der Nachbar muss dafür Sorge tragen, dass keinerlei Regen- oder Oberflächenwasser auf Dein Grundstück fließt. Soweit die Theorie.

Bei den aktuellen Unwettern wird dies leider nicht immer zu verhindern sein, zumal hier anscheinend erst vor kurzem Bauarbeiten waren, d.h. das Erdreich noch nicht ausreichend befestigt und durchwurzelt ist.

Fazit: Es haftet immer der Verursacher, wenn ihm eine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, d.h. er nicht die angemessenen Maßnahmen ergriffen hat. Ansonsten ist es leider das Pech, von einem Unwetter betroffen zu sein. Denn das Wetter ist als Verursacher nicht habhaft zu machen....


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 21. Juni 2007 13:54
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Hattet Ihr die Erdbaufirma beauftragt, den Hang gegen Regenwasser etc. abzusichern oder nur bepflanzbar zu machen? Evtl. kann man von der Firma Nachbesserung verlangen.


Maice
beantwortet von Maice am 21. Juni 2007 13:38
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am besten lässt du dich rechtlich beraten


anonym
beantwortet von Bruno am 21. Juni 2007 15:23
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Beim Bauamt der Gemeinde vorsprechen. Um Begutachtung bitten. Event. verweist Behoerde auf Zivilweg. Dann einen Bau - Juristen suchen. Auf jeden Fall nicht einfach so hinnehmen.


anonym
beantwortet von funsinn am 21. Juni 2007 15:58
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Die Sache ist nicht ganz so einfach. Es gibt (wenn ich mich nicht ganz täusche) sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen (typisch deutsch). Beim zuständigen Bauamt weiss man Rat bzw. die gültige Rechtsprechung. Diese gilt jedoch nicht bei extremen Wetterbedingungen. Ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn, um eine gemeinsame Lösung zu finden, ist anzuraten.







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