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Wer kann mir Fragen zum Mietrecht beantworten ???

gefragt von Bluemoon851Bluemoon851 am 25.07.2009 um 23:00 Uhr

wohne seit Anfang des Jahres in einem 3 Parteien Haus, als Mieterin, zusammen mit meinem Mann und meinem Sohn. Leider habe ich im Erdgeschoss eine sehr Kleinkarierte Familie wohnen(ich selbst wohne im DG und im 1OG wohnt ein Herr mittleren alters), die seit kurzem auf ihr Recht als Eigentümer pocht (ihre Wohnung hat Sie gekauft). Ich hatte heute (war ganz schön baff) einen Brief von ihr in meinem Briefkasten, in dem Sie alle ,,angeblichen" Verstöße gegen das Mietrecht aufzählt die wir angeblich begangen haben sollen (mit Uhrzeit und Datum). Zunächst musste ich ein bisschen schmunzeln, da ich mich gewundert habe, wie viel Zeit manche Menschen trotz des Berufs noch haben = ) !!! Dazu muss ich erwähnen, das Sie im Örtlichen Rathaus arbeitet...hatte mir in den Brief also ein paar beeindruckende § nieder geschrieben. Im 1OG. von unserem Hausflur befinden sich 2 Fenster, die ich gelegentlich auch gerne mal öffne...grade jetzt im Sommer !!! Allerdings sind sie kurz nach meinem öffnen immer wieder geschlossen. Mit dem Brief wurde mir klar, das es sich beim schließen der Fenster immer wieder um meine gute Nachbarin aus dem Ergeschoss handelt. Sie würde mir das öffnen der Fenster verbieten da immer wieder zu dieser Jahreszeit, Baumsamen, der gegenüber leigenden Bäume in den Flur gelangen würden und somit den Flur verschmutzen.

9 Stimmen : Die Dame hat Recht, würde mich auch stören (1) ; Ich würde garnicht erst drauf reagieren (2) ; Ich würde den Vermieter zum Rat hinzuziehen (4) ; Völliger Unsinn was die Frau da veranstaltet (2)

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anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Juli 2009 00:08
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ich enthalte mich der stimme. dein diagram ist nur ein spiegel von meinungen. auf hilfe kommt es dir scheibar nicht an.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Juli 2009 11:46
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ok, dann noch ein versuch: übrigens nur per zufall weil du meinen link angeklickt hast, du solltest die funktion komentare benutzen.

du hast nicht eindeutig geschrieben, welche stellung diese dame einnimmt. handelt es sich um eigentumswohnungen oder hat sie das ganze haus gekauft? dann kann sie nämlich ihr hirnrissiges verbot zu lüften per hausordnung durchsetzen. andernfalls kann sie sich nur an die teilungserklärung und die beschlüsse der eigentümerversammlung halten. im übrigen sollte eine putzfrau vorhanden oder die treppenhausreinigung per putzplan geregelt sein. da muss man schon mit dem mikroskop rangehen, um noch pollen (sprich: Baumsahmen) im erdgeschoß zu finden, die durch das fenster im 2. stock kamen. sie sollte da lieber verbieten, die eingangstür zu benutzen. eine schicke mauer statt tür wäre doch ein vorschlag...

speziell zum lüfeten würde ich ihr vorschlagen, doch einmal die problematik ihren kollegen im bauamt vorzutragen mit der bitte, sie über die entsprechende bauphysik zu informieren. (wenn die dann nicht einen spitznamen weghat...)

ein gewisses verständnis kann man zwar aufbringen, wenn sie allergikerin ist, aber dann ist sie nur zu bestimten zeiten von bestimmten pollen betroffen.

Kommentar von B68ad90938ccded4351dda0aad5036a9smallBluemoon851 am 26. Juli 2009 20:16

Oh, habe das mit dem Antworten übersehen... ist es jetzt so richtig ?! Bin ja zum erstenmal hier.Muss mich erstmal zurecht finden. Also wie denkst du denn im großen und ganzen über dieses Verbot ?! Sollte ich es ernst nehmen oder wie soll ich mich in Zukunft verhalten. Da ich ja auch weiterhin hier wohnen möchte, ohne jede Art von Streit. Sollte ich mich Morgen mit meinem Vermmieter in Verbindung setzten ??? Haben übriegens keinen Putzplan, jeder putzt nur seine Etage. Versteh das auch nicht so ganz: wie will sie denn beweisen das die Baumsamen grade von dem Fenster kommen? Die Eingangstür öffnen wir noch viel häufiger am Tag ;)

Kommentar von Obelhicks am 26. Juli 2009 22:24

meine frage hast du indirekt beantwortet. ich würde die vorkommnisse dem vermieter mitteilen und den vermieter bitten, die dame über den hausverwalter abmahnen zu lassen. was hat sie mehrmals täglich auf deiner etage zu tun? du fühlst dich im ungestörten genuss der mietsache beeinträchtigt, was dir sogar (im prinzip) das recht zur mietminderung gibt. damit würde sie durch ihr verhalten einem anderen mitglied der eigentümergemeinschaft, nämlich deinem vermieter einen finanziellen nachteil verschaffen.

da warme luft nach obens steigt, ist der bedarf nach erfrischung auf deiner etage im hochsommer wesentlich höher. eine belüftung ohne direkte sonneneinstrahlung sorgt für ein angenehmeres hausklima.

da du die letzte etage bewohnst, die ansonsten niemand außer dir und deinen besuchern zu betreten hat, kann es ihr völlig gleichgültig sein, wieviele paar schuhe du vor der wohnungstür hast.

wenn der müll nicht abgeholt wird, weil du ihn nicht getrennt hast, ist die dame im recht und du kannst vom verwalter abgemahnt werden. auch mit den bildern ist sie im recht, da du nicht einseitig das aussehen von gemeinschaftseigentum verändern darfst. lass es als tagesordnungspunkt für die nächste eigentümerversammlung zur sprache bringen. dann muss man sich an den mehrheitlich gefassten beschluß halten.

Kommentar von Obelhicks am 26. Juli 2009 22:29

ergänzung leider untergegangen:

bezüglich der schuhe ist dein verhalten sehr grenzwertig. kannst du sie nicht innerhalb der wohnung aufstellen? eine vermietete eigentumswohnung ist halt nicht mit einem normalen mietshaus zu vergleichen. es gelten andere gesetze (WEG)

Kommentar von B68ad90938ccded4351dda0aad5036a9smallBluemoon851 am 27. Juli 2009 00:03

Erstmal DANKE für die ausführliche Antwort von Dir (Obelhicks)!!!Ich sehe grade, ich habe wirklich nicht komplett auf deine Frage geantwortet: Also die Dame nimmt die Stellung als Besitzerin einer Eigentumswohnung ein und zwar die im EG. Die beiden anderen Wohnungen (unter anderem meine) sind von zwei versch. Leuten aufgekauft worden und haben sie dann vermietet. Somit hat das ganze Haus insgesamt 3 Eigentümer, die sich regelmässig zu Eigentümerversammlungen treffen. Ich habe in meine Hausordnung geschaut, da steht in keinster Weise verfasst, das keine Schuhe oder Gegenstände im Hausflur stehen dürfen. Auch eine mindestanzahl von Bildern ist nicht verfasst.Es kam bisher nicht ein einzieges mal vor das der Müll nicht abgeholt wurde...somit verstehe ich Ihre aufregung nicht !!!

Also verstehe ich es richtig, das sich theoretisch nichts im DG verloren hat, obwohl sie zur Eigentümer Gemeinschaft gehört ?!

Kommentar von Obelhicks am 27. Juli 2009 10:36

nein, der zugang kann ihr nicht verwehrt werden. aber die häufigkeit ist ein indiz dafür daß sie unfrieden stiftet. wegen solchen leuten ziehen gern auch mal die mieter aus. und dann trägt der vermieter das mietausfallwagnis bis die wohnung wieder - und hoffendlich auch wieder mit einem solventen mieter - besetzt ist. das ist der ansatzpunkt für die beiden anderen vermieter, ihr auf die finger zu klopfen.

nocheinmal zur klarheit: bei eigentumswohnungen ist der zustand und die pflege des gemeinschaftseigentums exact geregelt. alles was in deiner wohnung ist, gehört nicht dazu, aber schon der balkon ist außerhalb. darum kannst du eigendlich nicht über den hausflur mit schuhen und bildern verfügen.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 27. Juli 2009 11:21
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Grundsätzlich kann ich Fragen zum Mietrecht beantwortet. Was die Umfrage damit zu tun hat, bleibt mir verborgen.

Tipp: Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort wurde von den Vertragsparteien geordnet, wer Dir irgend etwas zu sagen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Mitbewohnerin im Erdgeschoß Zugang hat zu den Unterlagen hat bzw. dort aufgeführt wurde.

Gehe bitte zum Verwalter der Wohnanlage und frage ggf. dort nach. Rüge dort das Verhalten der Mitbewohnerin und verweise höflich aber bestimmt auf die Hausordnung, die bestimmt mietvertraglich geordnet wurde. Binde ggf. Deinen Vermieter ein.

Viel Glück.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 25. Juli 2009 23:01
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abgestimmt für: Ich würde den Vermieter zum Rat hinzuziehen

anonym
beantwortet von rotius am 25. Juli 2009 23:02
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omg...was es alles für leute gibt

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DonBrush
beantwortet von DonBrush am 25. Juli 2009 23:03
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Höchstens amüsieren. Wenn die Dame selber nicht mehr bemerkt wie dämlich sie ist, gibt es nicht mehr viel Hoffnung :)

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anonym
beantwortet von Reanne am 25. Juli 2009 23:03
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anonym
beantwortet von lilu88 am 25. Juli 2009 23:03
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swatkatten
beantwortet von swatkatten am 25. Juli 2009 23:03
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anja0510
beantwortet von anja0510 am 25. Juli 2009 23:06
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Die Dame hat überhaupt kein Recht alleine Euch Vorschriften zu machen. Ist nicht die Besitzerin, sondern ein Teil einer Eigentümergemeinschaft. Ihr müßt nur die Schreiben der Hausverwaltung beachten. Aber ehrlich, wenn sie jetzt schon so neben der Spur ist, werdet Ihr immer Ärger mit der <Dame> haben.

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Kommentar von schleudermaxe am 27. Juli 2009 11:23

Kleine Kritik: Der Verwalter (nicht Hausverwaltung), so jedenfalls das Gesetz, hat mit dem Mietvertrag wirklich nichts aber auch gar nichts zu tun. Dies ist allein eine Angelegenheit der Vertragsparteien.


anonym
beantwortet von mienche am 25. Juli 2009 23:07
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minimimi
beantwortet von minimimi am 25. Juli 2009 23:08
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Klappt den Kinderwagen doch zusammen. Nimmt so viel Platz weg

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Bluemoon851
beantwortet von Bluemoon851 am 25. Juli 2009 23:10
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Sie wirft mir allerdings noch so einige vor: - keine Mülltrennung (obwohl ich mich frage,wie Sie das kontrolliert) droht daraufhin mit Bußgeld weil Sie ja im Rathaus sitzt = ) - das ich Schuhe im Hausflur stehen habe (zählt sie genau auf pro Paar). Allerdings wohne ich oben allein, muss also keiner notgedrungen an meinen Schuhen vorbei !!!!!

  • und Wanddekoration angebracht habe...(3kleine Bilderrahmen mit Blumenfotos, wo die Nägel schon vor meinem Einzug in der Wand vorhanden waren)

ALLES BIS INS DETAI AUFGEZÄHLT !!! Verletzt Sie damit nicht meine Privatsphäre ???

Kommentar von Support15 am 26. Juli 2009 13:16

Liebe/r Bluemoon851,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Herzliche Grüße,

Karina vom gutefrage.net-Support


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