Kontradiktorisch (widersprüchlich) wird eine Beziehung zweier Aussagen genannt, bei der von der Wahrheit der einen Aussage auf die Falschheit der anderen geschlossen werden kann und – das ist wichtig – von der Falschheit der einen Aussage auf die Wahrheit der anderen. Beispielsweise kann man einerseits schließen, dass, wenn die Aussage „Die Welt ist nicht rund“ wahr ist, die Aussage „Die Welt ist rund“ falsch sein muss; andererseits dass, wenn die Aussage „Die Welt ist nicht rund“ falsch ist, die Aussage „Die Welt ist rund“ wahr sein muss.
diese erklärung findet sich bei www.wikipedia.de

Helfen vielleicht folgende Links als Antwort? www.textlog.de/3826.html oder
wapedia.mobi/de/Kontradiktion
Das ist kein Begriff aus der deutschen Rechtssprache. Vermutlich ist es österreichisch. Dieser Link könnte helfen: http://www.taraweb.at/cms/index.php?Itemid=79#2.