Norwegenadler am 04.02.2008 um 12:34 Uhr
Was ist mit Sonderzulagen? Schichtzulagen Nachtschicht, Wochenendzulage,Feiertagszuschlag, Urlaubs-und Weihnachtsgeld?
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es wird bei der Berechnung nur der Grundlohn ohne Zuschläge berücksichtigt.Es gibt auch einen Höchstsatz,ab da ist eh Ende,egal was du vorher verdient hast.
hier kannst du berechnen was dir an arbeitslosengeld zusteht.
Knowledge am 4. Februar 2008 19:30 Dein Link ist echt gut, XY...DH!
Sicher, zuverlässig und übereinstimmend mit dem, was Du erhalten würdest, wird das wohl sinnigerweise die Agentur für Arbeit machen.
Norwegenadler am 4. Februar 2008 12:44 Ich möchte ja wissen ob die Berechnung von der Arbeitsargentur korrekt ist
Indy72 am 4. Februar 2008 12:59 Es wird der "übliche Verdienst" zur Grundlage herangezogen, also ohne Zuschläge, Urlaubsgeld, etc...
Die letzten 12 Monate werden zu Grunde gelegt. Hier zählt das beitragspflichtige Brutto. Also Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. Die Zuschläge sind meist steuer- und svfrei, und zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. In der Arbeitsbescheinigung wird nur nach dem SV-Brutto gefragt und nach Einmalbezügen.
Genau so ist es, DH.
DH!