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Wer kann mir eine genaue Auskunft geben wie das Arbeitslosengeld berechnet wird?

gefragt von NorwegenadlerNorwegenadler am 04.02.2008 um 12:34 Uhr

Was ist mit Sonderzulagen? Schichtzulagen Nachtschicht, Wochenendzulage,Feiertagszuschlag, Urlaubs-und Weihnachtsgeld?


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medicangel
beantwortet von medicangel am 4. Februar 2008 12:44
3x
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es wird bei der Berechnung nur der Grundlohn ohne Zuschläge berücksichtigt.Es gibt auch einen Höchstsatz,ab da ist eh Ende,egal was du vorher verdient hast.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 4. Februar 2008 12:50

Genau so ist es, DH.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Februar 2008 12:58

DH!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. Februar 2008 13:04
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hier kannst du berechnen was dir an arbeitslosengeld zusteht.

http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 4. Februar 2008 19:30

Dein Link ist echt gut, XY...DH!


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 4. Februar 2008 12:35
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Sicher, zuverlässig und übereinstimmend mit dem, was Du erhalten würdest, wird das wohl sinnigerweise die Agentur für Arbeit machen.

Kommentar von 94ca3e037182915cb8e6e70168da5125smallNorwegenadler am 4. Februar 2008 12:44

Ich möchte ja wissen ob die Berechnung von der Arbeitsargentur korrekt ist

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Februar 2008 12:59

Es wird der "übliche Verdienst" zur Grundlage herangezogen, also ohne Zuschläge, Urlaubsgeld, etc...


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 5. Februar 2008 17:51
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Die letzten 12 Monate werden zu Grunde gelegt. Hier zählt das beitragspflichtige Brutto. Also Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. Die Zuschläge sind meist steuer- und svfrei, und zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. In der Arbeitsbescheinigung wird nur nach dem SV-Brutto gefragt und nach Einmalbezügen.


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