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Wer kann mir den Begriff "sozialtypisches Verhalten" einigermaßen verständlich erklären?

gefragt von oldpaed am 15.11.2007 um 7:27 Uhr

Der Begriff taucht in der Rechtsprechung auf und hat daher allgemeine Bedeutung. Ergebnisse bei einer Suchmaschine waren für mich unbefriedigend, da auf Urteile verwiesen wird und ich kein Jurist bin. Auch Wörterbücher zur Soziologie, soweit für mich greifbar, brachten kein Ergebnis. Ich suche daher nach einer auch für Nicht-Juristen verständlichen Erklärung, am besten mit "griffigen" Beispielen. Im Voraus herzlichen Dank!

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Recht x 35.286 Gesellschaft x 1.950 Definition x 236

tradaix
beantwortet von tradaix am 15. November 2007 08:13
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Ups - ich wage es mal. Grundlage ist Bildung, wozu fundamental die Sprachbeherrschung und -vielfalt gehört, und Interesse für Unbekanntes/Neues. Hinzu kommt das Umfeld (Familie, Beruf, Freizeit usw.), in der sich die Person bewegt. Dies ergibt für mich das typische Verhalten des Menschen. Je weniger von Erstem existiert, um so mehr dominiert Zweites. Dabei steht beides in einer Wechselwirkung. Beispiele findest Du überall.


anonym
beantwortet von Blackbird am 16. November 2007 11:00
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Es handelt sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Etwas, das im Einzelfall je nach Sachzusammenhang ausfüllungsbedürftig ist. Hintergrund ist, dass Gesetze (zum Glück) nicht jeden Lebensbereich umfassend regeln können. Es ist also viel weniger konkret geregelt, als man gemeinhin glaubt.

ein Beispiel: Was ist Inhalt eines Wohnungsmietvertrages? Was kann ein Mieter also mit und in der Wohnung machen, wenn er sie gemietet hat?

im Gesetz § 535 BGB ff. steht dazu recht wenig. Er hat das REcht die wohnung zu nutzen. Eben all das tun, was man scih gemeinhin, also sozialtypisch (!), unter Wohnungsnutzung vorstellt. Essen, kochen, schlafen, Freude einladen usw. Was ist nicht mehr sozialtypisch? Tiere halten? Eine Katze, sagt die Rechtssprechung, ist sozialtypisch, aber wie ist das mit 70 Katzen? Oder mit einem Krokodil? Nicht mehr sozialtypisch!

Da der Gesetzgeber nciht ins Gesetz schreiben kann: Krokodile halten ist verboten, und Löwen, und Eisbären, und, und ... gibts solche unbestimmten Rechtsbegriffe.

Kommentar von oldpaed am 16. November 2007 15:34

Danke; das hilft mir weiter. Darf ich nachfragen: Bezieht sich das auch auf menschliches Verhalten? Kann also das Bundessozialgericht in Kassel als oberste Instanz befinden, dass ein Vierjähriger vorsätzlich handelt (ein Fünfjähriger wurde von ihm beim Spielen ins Wasser gestoßen) und dies mit "sozialtypischem Verhalten" begründen? Ich hätte da Schwierigkeiten. - Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich bei den bisherigen Antwortern herzlich!

Kommentar von Blackbird am 20. November 2007 11:29

Hm... der Vierjährige hat möglicherweise vorsätzlich gehandelt. Vorsatz haben bedeutet handeln mit wissen und Wollen. Also, ich weiß was ich gerade tue (ich stoße jemanden ins Wasser) und genau das will ich auch bzw. ich erkenne es als notwendige folge meines Handelns oder als mögliche Folge, die ich billigend in kauf nehme. soviel zur juristischen Vorsatzdefinition. Der vierjährige Junge wusste sicher, dass er den anderen ins Wasser stößt und wollte dies auch in dem Moment, (aber andererseits war ich natürlich nicht dabei.)

Allerdings kann ein Vierjähriger selbstverständlich die Folgen seines Handelns nicht einschätzen. Daher ist er ja auch nicht strafmündig.

Ein solches Verhalten ist sicherlich nicht schön und sollte nach möglcihkeit von den Eltern verhindert werden. ABER, es ist wohl völlig sozialadäquat, dass so etwas passiert. Wenn kleine kinder im Schwimmbad spielen, ist es doch nicht ungewöhnlich, dass so etwas passiert. Die Eltern sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflciht gefordert, zu verhindern, dass so etwas passiert. wenn sie wissen, dass ihr kind zu aggressionen neigt, dann in einem höheren Maße.

Kommentar von oldpaed am 21. November 2007 07:23

Danke für Deinen Kommentar, der ja eine ausführliche Antwort ist, für die ich Dir leider kein "DH" geben kann; ansonsten würde ich es vorsätzlich tun, ohne mich strafbar zu machen... :-) Gruß oldpaed.


anonym
beantwortet von rolfmueller am 15. November 2007 09:35
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Soweit ich weiß, ist sozialtypisches Verhalten eine Verhaltensweise, die bestimmte Rückschlüsse erlaubt.

Zum Beispiel machen manchmal Jungs Dinge mit Mädchen, aus denen letztere schließen, dass der Junge sie liebt.

Oder wenn du dich zwar geweigert hast, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, dann aber das Gerät regelmäßig benutzt. Dann kann der Verkäufer aus deinem Verhalten schließen, dass du es doch gekauft hast.

Ich bin aber kein Jurist, nur das sozialtypische Verhalten der Juristen lässt mich daraus schließen, dass es wohl so ist.


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