Wer kann mir beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einem Gewerbe als Einzelunternehmer, insbesondere bei Fragen zu den voraussichtl. Einkünften helfen?

4 Antworten

Muss ich Angaben zu den Einkünften meines Ehepartners machen?

Ja, zumindest wenn du mit deinem Ehepartner zusammen veranlagt wirst.

Richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nur nach den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit, d.h. der Lohn aus der Anstellung wird nicht doppelt gewertet und der Ausgleich erfolgt erst mit dem Steuerbescheid?

Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der geschätzten Höhe des zu versteuernden Einkommens. Hierbei werden alle Einkunftsarten berücksichtigt ,allerdings auch die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bereits einbehaltene Lohnsteuer. 

Danke für die Infos. Bzgl. der zweiten Frage wollte ich jedoch noch einmal rückfragen: Wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen als Grundlage herangezogen wird und dann ein Betrag X festgesetzt wird, beinhaltet der dann doch auch eine Anteil, der aber bereits durch die Lohnsteuer berücksichtigt ist.

Bestimmt hab ich noch ein Problem beim Verständnis, denn wenn die Lohnsteuer schon abgeführt wurde, sollte sie doch bei der Vorauszahlung nicht noch einmal mit anfallen - oder?

@FloFitness

Aufgrund des(in diesem Fall geschätzten) zu versteuernden Einkommens wird die Einkommensteuer ermittelt, davon wird die Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wird als Vorauszahlung festgesetzt.

Das Finanzamt muss die Steuer für deine Einkünfte festlegen (Vorauszahlung). Wie bereits erklärt wurde, ist der Steuersatz von vielen Faktoren abhängig, auch )bei Zusammenveranlagung) von den Einkünften des Partners (was nicht heißt, dass dessen Einkünfte nochmal besteuert würden). ALso solltest du die Einkünfte angeben. Andernfalls würde das Finanzamt sicher vom ungünstigsten Fall ausgehen und dir eine hohe Vorauszahlung auferlegen. Und sei mit der Vorschau deines Gewinnes real, denn auf deren Basis bekommst du dann vom Amt die Zahlen für deine Steuervorauszahlungen!

Wir haben in Deutschland einen progressiven Einkommensteuertarif. Also je mehr Einkommen, nciht nur proprotional mehr Steuer, sondern auch der %-Satz stiegt.

Beispiel:

Ein Ehepartner hat 2.000,- brutto im Monat. Sind bei Steuerklasse III, 25 Euro Steuer im Monat. Bei 3.000,- monatlich sind es schon 226,- Euro steuer.

Wenn nun aus der selbständigen Tätigkeit des Ehegatten 12.000,- Gewinn dazu kommen, werden im ersten Fall ca. 2.400,- an Vorauszahlungen (600,- pro Quartal) festgesetzt, im zweiten Fall ca. 2.800,-, also 700,- pro Quartal. 

Die Steuer für das Gehalt ist dabei eben schon voll abgegolten, es geht nur um den zusätzlichen Jahresgewinn.

Dann geht es bei den Angaben zum Gehalt eigentlich nur um die Bestimmung des (progressiven) Steuersatzes, so dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit mit diesem Steuersatz berechnet werden - richtig?

Angenommen der Steuersatz steigt durch den zusätzlichen Gewinn, dann muss ja auch das Gehalt höher besteuert werden. Findet sich die Anpassung dann auch in der Vorauszahlung wieder oder betrifft diese nur den Gewerbebetrieb / Selbständigkeit und die Differenz für die Besteuerung des Lohns wird mit dem Steuerbescheid fällig?

@FloFitness

Natürlich ist die gesamte Steuer auf das gesamte Einkommen umzulegen und so kommt man insgesamt auf einen höheren Durchschnittssteuersatz für alles.

Aber für die Berechnung der Vorauszahlungen ist eben nur entscheidend, dass sozusagen bei einem anderen Betrag abgelesen wird und die Differenz zwischen der Gesamtsteuer und der schon über die Lohnsteuer bezahlten Beträge als Vorauszahlung festgelegt wird.

@FloFitness

Angenommen der Steuersatz steigt durch den zusätzlichen Gewinn, dann muss ja auch das Gehalt höher besteuert werden

Eine Frage zum Schmunzeln und zum Verzweifeln, weil sie berechtigt aber die Lösung gar nicht so leicht zu erklären ist.

Vllt wirfst du  mal einen Blick auf die komplizierten mathem. Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer im § 32 a EStG. Es gibt 3 Zonen mit 0%, von 14% bis 42% ansteigend und 45 % Spitzensteuersatz
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/\_\_32a.html

Durch zusätzliche Einkünfte ändert sich die Steuerhöhe für die übrigen Einkünfte nicht.

Beispiel: Lohn 30000 + Gewinn aus Gewerbe 5.000
Steuer für Lohn = xy Euro (genaue Höhe ist jetzt egal)
für die 1. 1.000€ Gewinn fallen bspw. 31,0 % Steuern von 1000 an
für die 2. 1.000€ Gewinn fallen bspw. 31,5 % Steuern von 1000 an
für die 3. 1.000€ Gewinn fallen bspw. 32,0 % Steuern von 1000 an
für die 4. 1.000€ Gewinn fallen bspw. 32,5 % Steuern von 1000 an
für die 5. 1.000€ Gewinn fallen bspw. 33,0 % Steuern von 1000 an

Zur unveränderten Steuer xy für die Lohneinkünfte kommen also 310+315+320+325+330 = 1.600 € für die Gewinneinkünfte hinzu.


ein großer Teil der Einkommenssteuer der nichtselbständigen Arbeit wird ja bereits als Quellensteuer in Form der Lohnsteuer abgeführt.

Weshalb hierauf keinerlei Vorauszahlungen nach § 37 erfolgen.

als Einzelunternehmer bin ich unsicher, ob ich Angaben zum Verdienst meinem Ehepartners machen muss, oder ob das Finanzamt nur neugierig ist

Wenn ihr gemeinsam veranlagt seid, ganz sicher.