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Wer kann mir bei der Ehezusammenführung weiterhelfen?

gefragt von Behinderter73 am 03.11.2009 um 11:50 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich meine Ehefrau nach Deutschland holen will, bin ich für drei Wochen in die Türkei gekommen, um Visum für sie zu beantragen.

Mein grösstes Problem ist, das ich Dialysepatient bin und drei Mal die Woche ins Krankenhaus muss. Nach der Dialyse bin ich fast immer schlapp und müde und auf eine Hilfsperson angewiesen, damit ich meine taeglichen Taetigkeiten erledigen kann, sodas ich momentan nicht in der Lage bin zu arbeiten. Daher bin ich beim Arbeitsamt in Köln gemeldet und bekomme Hartz IV. Mein Schwerbehindertenausweis hat auch 100% GdB. Eine Bescheinigung vom KfH-Nierenzentrum liegt auch vor.

Vor ca. anderthalb Jahren haben wir geheiratet. Damit meine Frau schon Mal deutsch lernen kann, hatte ich ihr Deutschbücher geschickt. Mittlerweile hat sie die deutsche Sprache ziemlich gut gelernt ohne einen Deutschkurs zu besuchen. Auf der Seite 'Deutsches Generalkonsulat Izmir' haben wir gelesen, das der Besuch eines Deutschkurses nicht Pflicht ist, wenn man die Grundkenntnisse zur Verstaendigung beherrscht. Sie ist seit Ende letzten Jahres Public-Relations-/ und Business-Absolventin, falls es von Bedeutung ist.

Gleich werde ich zwar die deutsche Botschaft anrufen, aber ich denke, es gibt bestimmt jemanden hier auf der Seite, der mir nützliche Tips geben kann.

Für jede hilfreiche Antwort danke ich im voraus.

MfG

A.Berk

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EgonSteinbach
beantwortet von EgonSteinbach am 16. November 2009 21:09
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Hilfreichste Antwort

Ich sehe für den Ehegattennachzug zur Zeit zwei Probleme, von denen das erste aber relativ einfach zu lösen sein sollte.

  1. Für die Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug wird vom ausländischen Ehepartner ein Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwartet. Dieser lässt sich mit einem bestandenen Sprachtest des Goethe-Instituts erwerben. Der Level ist relativ einfach, nämlich A1, also die Grundstufe

  2. Jetzt kommt noch das Problem mit dem Bezug des ALG II. Die Mitarbeiter der deutschen Ausländerbehörde legen viel Wert darauf, dass der neue Mitbürger nicht dem Staat auf der Tasche liegt, d.h. er sollte entweder über ein eigenes Einkommen, ein größeres Vermögen oder einen gut verdienenden Ehepartner verfügen. Ansonsten wird kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erteilt.


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anonym
beantwortet von souilah am 3. November 2009 11:53
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HAtte nicht ganz das gleiche Problem, aber vielleicht kann ich dir trotzdem helfen. Wir haben damals einen Anwalt eingeschaltet der auch auf Ausländerrecht spezialisiert war.Da du ja Hartz IV bekommst, musst du dafür auch nichts bezahlen. Viel Glück!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. November 2009 11:52
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Warum ersparen Sie Ihrer Frau nicht diese vielen Mühen, belasssen sie im vertrauten Umfeld und ziehen zu Ihr? Das wäre sicherlich eine sehr uneigennützige Handlungsweise, die allen zu gute käme!


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