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Wer kann helfen. Ex-Frau meine Partners trinkt aber kassiert Unterhalt u. will nicht arbeiten.

gefragt von Erika Kreil-prasse am 14.12.2006 um 23:02 Uhr

Mein Freund ist seit 96 geschieden. Die Frau hat noch nie gearbeitet. Sie ist Alkoholikerin und bekommt Hartz VI und mein Freund muß für sie Unterhalt zahlen. Sie kommt mit einem Attest das sie Depressiv ist, aber wir wissen das sie trinkt und noch nie gearbeitet hat und es auch nicht will, deshalb soll mein Freund weiter zahlen. Kann mir jemand helfen was man da machen kann. Er bezahlt übrigens auch den gemeinsamen Kredit alleine zurück. Kann man dass Attest oder sie selbstüber irgend eine Behörde prüfen lassen um ihren Alkoholismus zu beweisen? Sie trinkt 4-6 Flaschen Wein am Tag. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.


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Reply


anonym
beantwortet von Pelzki am 14. Dezember 2006 23:20
1x
Thumb_up

Da hat Ihr Freund ein wenig Pech gehabt. Der Kredit ist zu den Teilen, wie es im Kreditvertrag vereibart ist, zurückzuzahlen. Es kann niemand gezwungen werden zu arbeiten, daher ist ein "angemessener Betrag zur Lebenssicherung" laut Scheidungsurteil zu tragen. So lange ihm das möglich ist, und das scheint es ja zu sein, hat er den dort festgelegten Betrag zu zahlen - es sei denn, die Voraussetzungen des Scheidungsurteils hätten sich später geändert (e.g. er würde selbst nur "Unterstützung zum Lebensunterhalt" beziehen). Die Freibeträge, welche dem ehemals Hauptverdiener der geschiedenen Ehe bei Bemessung des zu zahlenden Unterhalts gesetzlich zugestanden werden, liegen weit über dem Betrag des von der Bundesregierung festgelegten Existenzminimums von 345,- Euro. Praktisch sieht das so aus: Arbeitsstelle kündigen lassen, oder Teilzeit mit einem Monatseinkommen unter der Freigrenze mit dem Chef vereinbaren. Mit den Nachweisen zum Gericht und Unterhaltszahlungen einstellen lassen. Danach "neuen Job" annehmen und "vergessen", das zu melden - glaube nicht, daß die Frau in dem Zustand den nötigen Papierkrieg zur Rückerlangung der Unterhaltszahlungen bewältigt. Ach so, falls noch was auf der "Bank" ist - ab damit nach Schweiz oder Österreich auf "privater" Basis. Und als Spielverlust (da man Spieler ist, und deshalb auch nicht mehr so gute Arbeit hat) vor Gericht angeben.

Hoffe, geholfen zu haben

Kommentar von Rolfe am 14. Dezember 2006 23:25

Ja, leider ist es so...




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