amerikan stefford terrier

Hunde werden nicht grundlos eingezogen. Vermutlich hast Du entweder gegen ein generelles oder individuelles Haltungsverbot verstoßen oder Du hast den Hund nicht artgerecht gehalten. Was war denn die Begründung für die Beschlagnahmung?

da musst du schon ein bisschen mehr schreiben. Hast du ihn geprügelt? Hast du gegen Auflagen verstossen? Hast du die Hundesteuer nicht gezahlt? Hat er gebissen? Das Amt muss es ja begründet haben und je nach Begründung, muss man anders reagieren. Also schreib mehr, dann kann man vielleicht weiterhelfen. Zunächst kannst du dich beim Amt erkundinge, was du tun kannst.

Schreib erstmal warum. Keine Behörfde macht soweas zum Spass.
Grundsätzlich kannst du Widerspruch einlegen/klagen (müsste auf dem Bescheid stehen unter Rechtsbehelf).

Tolle Frage. So Aussagekräftig.
Wie wäre es mit ein paar mehr Infos.
Tibettaxi am 20. August 2009 09:33 Da warten wir alle drauf :-) Vermutlich ist es schwer den Grund ohne sich selber schuld zuzuweisen zu formulieren :-)

in welchem Bundesland? Es gibt ja Bundesländer mit generellem Haltungsverbot!
Hat sich schon geklärt der Hund ist wieder bei mir zuhause.
A) Keiner, siehe auch die Antwort zuvor. B) Gründe stehen in der Verfügung C) Nichts.
Alles eigentlich ganz einfach.
Ohne mehr Infos kann dir hier keiner irgendwelche Tips geben.