Tanjaschatz am 25.10.2009 um 16:39 Uhr
-Betriebsratsmitglied (seit 3 Monaten) 8 Jahre in der Firma tätig (ganztag)
-ich dagegen (schwerbehindert 50%) 21 Jahre in der Firma tätig (halbtags),keine Einschränkungen wg.der 50% in der Arbeitskraft
es wird ca in 1/2 Jahr betriebsbedingte Kündigungen geben. Einer soll bleiben, wer?
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Beide unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz.
Wobei dem Betriebsratsmitglied keinesfalls eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf.
Wobei in deinem Fall als Schwerbehinderter der
Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt einholen muss.Dieses Amt holt eine Stellungnahme des zuständigen "Arbeitsamtes",des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hat
dich anzuhören.
Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.

Betriebsratsmitglied ist in seiner Amtszeit nicht kündbar

schwerbehindert 50% und der andere auch nichtkeiner geht
Panikattacke am 25. Oktober 2009 16:43 Träum mal weiter!Sorry,aber die Zeiten sind vorbei.
Blödsinn. Das Betriebsverfassungsgesetz ist immer noch gültig.

Der Betriebsratsm. sollte gehen, die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren eh nix mehr gebracht bis auf laut schreien und nix dahinter,.
lenzing42 am 25. Oktober 2009 16:44 Ein Betriebsratsmitglied muss nicht zwingend etwas mit der Gewerkschaft zu tun haben.
griechesucht am 25. Oktober 2009 18:54 Ich weiss, aber im Nrmalfall sind die alle in der Gewerkschaft....
erweh am 26. Oktober 2009 13:20 Blödsinn.
griechesucht am 26. Oktober 2009 18:28 Wenn de meinst....

Vermutlich läuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus, egal für wenn.
erweh am 26. Oktober 2009 16:08 Auf jeden Fall wirds teuer für den AG, weil sonst kriegt er das BR-Mitglied, frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Amtszeit raus, und der mit den 50% kann auch hoch Pokern. Wieso eigentlich nur die beiden, da hats doch noch mehr Beschäftigte.
Am besten läßt der BR sich freistellen, dann ist die Stelle eh nur noch mit einem besetzt.
UND man muß sich ja nicht drauf einlassen.