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Wer kann bleiben?Wer muss gehen?

gefragt von TanjaschatzTanjaschatz am 25.10.2009 um 16:39 Uhr

-Betriebsratsmitglied (seit 3 Monaten) 8 Jahre in der Firma tätig (ganztag)

-ich dagegen (schwerbehindert 50%) 21 Jahre in der Firma tätig (halbtags),keine Einschränkungen wg.der 50% in der Arbeitskraft

es wird ca in 1/2 Jahr betriebsbedingte Kündigungen geben. Einer soll bleiben, wer?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 25. Oktober 2009 17:02
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Hilfreichste Antwort

Beide unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz.
Wobei dem Betriebsratsmitglied keinesfalls eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf.

Wobei in deinem Fall als Schwerbehinderter der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt einholen muss.Dieses Amt holt eine Stellungnahme des zuständigen "Arbeitsamtes",des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hat
dich anzuhören.

Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.


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cheezy
beantwortet von cheezy am 25. Oktober 2009 16:40
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Betriebsratsmitglied ist in seiner Amtszeit nicht kündbar

Kommentar von 3254030167a3cad585fd6b8e542ecc11smallcheezy am 25. Oktober 2009 16:45

eine Person mit Schwerbehinderung darf nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 26. Oktober 2009 13:18
  • und ein Jahr danach.

anonym
beantwortet von dorangela am 25. Oktober 2009 16:40
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beide unkündbar


blackraser
beantwortet von blackraser am 25. Oktober 2009 16:40
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schwerbehindert 50% und der andere auch nichtkeiner geht

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 25. Oktober 2009 16:43

Träum mal weiter!Sorry,aber die Zeiten sind vorbei.

Kommentar von DerIng am 26. Oktober 2009 17:21

Blödsinn. Das Betriebsverfassungsgesetz ist immer noch gültig.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 25. Oktober 2009 16:41
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Der Betriebsratsm. sollte gehen, die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren eh nix mehr gebracht bis auf laut schreien und nix dahinter,.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 25. Oktober 2009 16:44

Ein Betriebsratsmitglied muss nicht zwingend etwas mit der Gewerkschaft zu tun haben.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 25. Oktober 2009 18:54

Ich weiss, aber im Nrmalfall sind die alle in der Gewerkschaft....

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 26. Oktober 2009 13:20

Blödsinn.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 26. Oktober 2009 18:28

Wenn de meinst....


erweh
beantwortet von erweh am 26. Oktober 2009 13:21
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Vermutlich läuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus, egal für wenn.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 26. Oktober 2009 16:08

Auf jeden Fall wirds teuer für den AG, weil sonst kriegt er das BR-Mitglied, frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Amtszeit raus, und der mit den 50% kann auch hoch Pokern. Wieso eigentlich nur die beiden, da hats doch noch mehr Beschäftigte.

Am besten läßt der BR sich freistellen, dann ist die Stelle eh nur noch mit einem besetzt.

UND man muß sich ja nicht drauf einlassen.

Kommentar von DerIng am 26. Oktober 2009 17:22

Kaum. Ein Aufhebungsvertrag kann nicht einseitig erzwungen werden.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 27. Oktober 2009 10:37

Deshalb habe ich ja auch geschrieben:"UND man muß sich ja nicht drauf einlassen".


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