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Wer kann am besten beraten, wenn es um den Hauskauf eines nicht verheirateten Paares geht?

gefragt von ypradayprada am 28.09.2009 um 13:41 Uhr

Grundbucheintrag, Kreditabzahlung, Steuer, Versicherungen, was passiert im Falle einer Trennung, Todesfall etc. Gibt es jemanden, der günstig das Gesamtpaket berät oder braucht man Anwalt, Notar, Steuerberater, Versicherungsagenten...?

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NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. September 2009 13:27
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Hilfreichste Antwort

...der Grundbucheintrag ist grundsätzlich Sache des Notares, der bei einem Kauf von Grundeigentum sowieso gebraucht wird. Damit sollte sich aber auch jeder "normale" Rechtsanwalt auskennen. Trennung und Todesfall der Miteigentümer sollten auf jeden Fall vorher geregelt werden. Das kann ebenfalls ein Rechtsanwalt oder ein Notar. Für die finanziellen Belange braucht man einen Berater, der unabhängig ist, insbesondere kein eigenes, finanzielles Interesse am Ergebnis der Beratung hat. Häufig tut es aber auch die Hausbank. Wenn es nur um die Grunderwerbssteuer geht, wird man einen Steuerberater nicht brauchen. Ist aber mehr im Spiel, sollte man einen hinzuziehen. Grundsätzlich kann man also mit Notar und Hausbank hinkommen. "Günstige Pakete" sind in der Regel mit einiger Vorsicht zu genießen. Weihnachten ist noch weit und niemand hat etwas zu verschenken. D.h. auch der "günstige" Anbieter muß sein Geld verdienen. Wo eventuelle "Fallen" sind, kann man dann nur erkennnen, wenn zumindest ein Zweiter das Ergebnis des Ersten kontrolliert...


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Wohnberater
beantwortet von Wohnberater am 16. Oktober 2009 08:06
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Ich würde mir ein Haus nach meinen Wünschen bauen lassen und dann als Mieter mit einer Kaufoption einziehen. Vorteil: Ich brauche keinen Kredit, somit kein Verschulden. Bewahre meine Flexibilität und habe trotzdem eine Option auf den Kauf dieses Hauses. Bei Trennung geht man einfach auseinander, es gibt keinen Streit und auch keine Schulden. Ach ja, beim etwaigen Kauf wird 20% der Miete plus Zins angerechnet, siehe: www.ihrehausvermietung.de


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 29. September 2009 16:56
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Frage den, der finanziert. BHW, SK, Bank, etc..

Viel Glück.


Franticek
beantwortet von Franticek am 28. September 2009 13:55
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Das geht schon mal durch gemeinsames Eigentum. Gemeinsam eine Immobilie zu besitzen, das geht nicht nur bei Ehepaaren sondern auch bei anderen Personen.
.
Wie waere es, wenn beide eine GbR gruenden, die dann Eigentuemer ist? Da muesste man sich ggfs mal von einem Steuerberater beraten lassen.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 28. September 2009 13:47
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Ich würde es überhaupt nur ernsthaft in Erwägung ziehen, wenn es nach einer dauerhaften Beziehung aussieht. Dann würde ich alle Verträge gleichberechtigt abschließen, maximal mit einer Klausel im Kaufvertrag, wer im Falle des Falles das Haus mit allen noch verbleibenden Verbindlichkeiten übernimmt und ggf. den anderen auszahlt. Übernahme nach Tod des anderen geht meines Erachtens nach nur durch Testament. Die Banken bestehen nämlich sowieso auf einer Mitschuld, dann würde ich mir das Miteigentum auch sichern - sonst steht einer ohne Haus, aber mit Schulden da. Dem Finanzamt ist es egal, die teilen halt alles durch 2 (2x halbe Grunderwerbssteuer).


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