Eine Doppelhaushälfte wird vermietet - jetzt muss die Dachrinne gereinigt werden. Wer ist dafür zusatändig? Der Vermieter oder der Mieter?
Der Hauseigentümer, also Vermieter. Bei iner DHH jeder Eigentümer für seine Hälfte, außer es wurde anderes im Vertrag vereinbart.