CanyonGrand am 23.04.2009 um 17:41 Uhr
An wen muss man sich wenden, wenn man dazu eine Frage hat? Die nächstgelegene Stadt?
Zuständig ist der Bund, da Bundesstraße.
Aber die Gemeindeverwaltung innerhalb dessen Zuständigkeitsbereich der Buaabschnitt der Bundesstraße liegt kann sicher auch Auskunft geben.

Auf Bundesstraßen eigentlich der Landesbetrieb Bau, Niederlassung XYZ. Aber falls du Fragen zu so einem Bau hast, erfährst du beim städtischen Bauamt den Träger der Baulast, also wer für die Baustelle zuständig ist.