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Wer ist Schuld, wenn ich überhole und der andere aufeinmal rauszieht?

gefragt von Winnie1307Winnie1307 am 29.09.2008 um 16:23 Uhr

Hallo,

also folgendes ist passiert. Auf dem Rückweg von der Arbeit fuhr vor mir ein Traktor, ein Twingo mein Arbeitskollege und dann ich. Als der Twingo nach endlos langer Zeit und freier Fahrbahn nicht überholt hatte, hatte mein Arbeitskollege ihn und den Traktor überholt und ich setzte meinem Arbeitskollegen hinter her. Der Twingofahrere machte immer noch keine Anstalten zu überholen. Als ich dann aber direkt neben ihm war scherte dieser aufeinmal aus. Ohne zu blinken und ohne richtig zu schauen.

Kann man mir jetzt ne Teilschuld geben?

LG

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Recht x 35.286 auto x 23.221 verkehr x 1.873 ueberholen x 30

hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 29. September 2008 17:56
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Wenn der Vorgang exakt so ablief wie beschrieben, liegt keine Teilschuld vor. Wichtig ist, daß es unabhängige Zeugen, hier auch den Traktorfahrer gibt, die bestätigen, daß der Unfallverursacher tatsächlich unvermittelt ausscherte, ohne sich mit einem Blick seitlich über die Schulter vergewissert zu haben, daß ihn ein Fahrzeug, welches sich im toten Winkel befindet, überholt. Anders verhält es sich, wenn der Fahrer hinter dem Traktor den Blinker setzt und sofort ausschert, das aber vom folgenden Fahrzeug selbst beim Überholvorgang bemerkt wurde. Dann gilt, daß dieser Fahrer eine Teilschuld hat, weil er bei umsichtiger Fahrweise, den Unfall hätte vermeiden können. In jedem Fall wird das ein Gericht klären müssen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 29. September 2008 16:27
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Heisse Sache. Also wenn der die Ganze zeit nciht überholt hat, hat er das Recht sozusagen abgegeben, aber wenn man mehrere Fahrzeuge auf einmal überholt ist immer besondere Vorsicht geboten.

Ohne eine rechtlichen Hinweis geben zu wollen, auf 25 % Mitschuld würde ich mich geistig einstellen, obwohl es für einen nchtjuristen nicht nachvollziehbar ist bei einer solchen Trantüte.

Wichtig wäre, ob der Arbetkollege im Rückspiegel gesehen hat, das der andere Fahrer wirklich nciht geblinkt hat.

Kommentar von Auskunft am 29. September 2008 16:29

Wozu gibt es einen Rück- und Seitenspiegel ?


Fragenknirbs
beantwortet von Fragenknirbs am 29. September 2008 16:27
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Jein ich glaube wenn Teilschuld gilt nur wenn es kein schild gab um überholen zu dürfen.

aber ne andere Frage ist was passiert ???

wenn ja sofort die Polizei holen das prob hatte ich auch und am besten sofort Polizei wenn was passiert ist


Winnie1307
beantwortet von Winnie1307 am 29. September 2008 18:47
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Hallo,

danke für die Antwort. Es ist genau so abgelaufen. Leider war das schon am Freitag und der Traktorfahrer ist mir unbekannt. Aber ich habe ja immer noch meinen Arbeitskollegen und deren Beifahrer. Ich hoffe es wird nicht vor Gericht gehen. Ich und mein Unfallgegner haben Adressen ausgetauscht und es jeweils unseren Versicherungen gemeldet. Ich war heute in der Werkstatt und die lackierung beträgt allein schon 1500 € das heißt es wird wohl ein Gutachter geschickt und dann mal weiter schauen.

LG


Winnie1307
beantwortet von Winnie1307 am 29. September 2008 17:09
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Hallo,

der Arbeitskollege hat gesehen, dass nicht geblinkt wurde. Er hat auch seine Aussage schon zugesichert.

Es ist nichts passiert, bis auf den Blechschaden eben.

Kommentar von Support1 am 29. September 2008 20:58

Hallo winnie1307,

bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Antworten zu deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


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